Corporate Governance

3. Verwaltungsrat

Mitglieder des Verwaltungsrats

Dem Verwaltungsrat (VR) gehörten am 31. Dezember 2011 sechs Personen an.

Albert M. Baehny (1952)

Exekutiver Präsident des Verwaltungsrats seit 2011, gewählt bis 2014
Schweizer Staatsbürger
Wohnhaft in Arlesheim, (CH)

Albert M. Baehny ist diplomierter Biologe der Universität Freiburg (CH). Er begann 1979 seinen Berufsweg in der Forschung der Serono-Hypolab. Sein weiterer Weg führte ihn über unterschiedliche Marketing-, Vertriebs-, strategische Planungs- und globale Führungsfunktionen bei Dow Chemicals Europe (1981–1993), Ciba-Geigy/Ciba SC (1994–2000), Vantico (2000–2001) und Wacker Chemie (2001–2002). Albert M. Baehny sammelte während mehr als 20 Jahren umfangreiche Erfahrungen mit globaler Geschäftsverantwortung. Vor seinem Wechsel zu Geberit war er Direktor des Geschäftsbereichs Wacker Specialities. Von 2003 bis 2004 leitete er bei Geberit den Konzernbereich Marketing und Vertrieb Europa. Seit 2005 ist Albert M. Baehny Vorsitzender der Konzernleitung (CEO) und seit 2011 Präsident des Verwaltungsrats.

Robert F. Spoerry (1955)

Vizepräsident und Lead Director des Verwaltungsrats seit 2011, nicht-exekutives, unabhängiges Mitglied des VR seit 2009, gewählt bis 2013
Schweizer Staatsbürger
Wohnhaft in Herrliberg (CH)
VR-Präsident Mettler-Toledo International Inc., Greifensee (CH); VR-Präsident Sonova Holding AG, Stäfa (CH), seit März 2011; VR-Mitglied Conzzeta AG, Zürich (CH)

Robert F. Spoerry ist diplomierter Maschineningenieur der ETH Zürich und hat ein MBA-Diplom der University of Chicago. Er ist seit 1983 bei Mettler-Toledo und war CEO von 1993 bis 2007. Er leitete die Loslösung von Ciba-Geigy im Jahr 1996 und die 1997 anschliessende Erstkotierung von Mettler-Toledo an der New Yorker Börse (NYSE). 1998 wurde er Präsident des Verwaltungsrats. In den letzten fünf Jahren unterhielt Robert F. Spoerry keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Geberit Gruppe.

Randolf Hanslin (1942)

Nicht-exekutives Mitglied des VR seit 2006,
gewählt bis 2012
Schweizer Staatsbürger
Wohnhaft in Rapperswil-Jona (CH)
VR-Präsident Maestrani AG, Flawil (CH); VR-Mitglied Franke Artemis Holding AG, Aarburg (CH)

Randolf Hanslin ist diplomierter Maschineningenieur ETH Zürich. Er begann seine berufliche Laufbahn 1968 als international tätiger Beratungsingenieur des Ingenieurbüros Dr. OHC Messner. 1977 trat er als Leiter Produktforschung und -entwicklung in die damalige Geberit AG ein. Bald darauf wurde er in die Geschäftsleitung der Geberit AG und gleichzeitig in die Gruppen­geschäftsleitung berufen. 1988/89 leitete er zusätzlich den Konzernbereich Marketing und Vertrieb. Von 1991 bis 1994 war Randolf Hanslin Vorsitzender der Geschäftsleitung der Geberit AG. Von 1995 bis 2004 leitete er einen Konzernbereich mit der Verantwortung für Vertriebs- und Produktions­gesell­schaften in verschiedenen Ländern sowie die Konzern­funktionen Qualität und Umwelt. Zuletzt führte er den Konzernbereich Produkte mit der weltweiten Verantwortung für Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Produktion und Logistik. Randolf Hanslin zog sich im April 2006 aus der operativen Tätigkeit in der Geberit Konzernleitung zurück.

Robert Heberlein (1941)

Nicht-exekutives, unabhängiges Mitglied des VR seit 2003,
gewählt bis 2012
Schweizer Staatsbürger
Wohnhaft in Zumikon (CH)
Counsel im Rechtsanwaltsbüro Lenz & Staehelin, Zürich (CH); VR-Mitglied Gurit Holding AG, Wattwil (CH);
VR-Mitglied Coltène Holding AG, Altstätten (CH)

Robert Heberlein studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und promovierte 1969 zum Dr. jur. An der University of Michigan, Ann Arbor, 1970 schloss er mit dem Master of Comparative Law (MCL) ab. Nach Tätigkeiten in verschiedenen Anwaltsbüros, unter anderem in New York und Paris, trat er 1972 in das Anwaltsbüro Staehelin & Giezendanner, heute Lenz & Staehelin, ein. Von 1977 bis 2008 war er Partner dieses Büros, heute ist er dort Counsel. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Nachfolgeplanung. Das Anwaltsbüro Lenz & Staehelin hat Geberit in einigen Angelegenheiten anwaltlich beraten, wobei Robert Heberlein in dieser Beratungstätigkeit nicht mitwirkte.

Hartmut Reuter (1957)

Nicht-exekutives, unabhängiges Mitglied des VR seit 2008,
gewählt bis 2014
Deutscher Staatsbürger
Wohnhaft in Nürensdorf (CH)
Mitglied des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrats der Vaillant GmbH, Remscheid (DE); Beiratsvorsitzender der GBT-Bücolit GmbH, Marl (DE);
VR-Mitglied Elmove AG, Zürich (CH)

Hartmut Reuter startete seine Karriere nach dem Diplom als Wirtschaftsingenieur an der Technischen Universität Darmstadt (DE) 1981 bei der Bosch-Gruppe in Stuttgart. In seiner über 15-jährigen Tätigkeit bei Bosch übernahm er Fach- und Führungsaufgaben in verschiedenen industriellen Geschäftsbereichen, zuletzt war er Direktor im Bereich Planung und Controlling in der Bosch-Zentrale. Von 1997 bis 2009 war Hartmut Reuter Mitglied der Konzernleitung des Rieter Konzerns in Winterthur, davon die letzten sieben Jahre als CEO. In den letzten fünf Jahren unterhielt er keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Geberit Gruppe.

Susanne Ruoff (1958)

Nicht-exekutives, unabhängiges Mitglied des VR seit 2009,
gewählt bis 2012
Schweizer Staatsbürgerin
Wohnhaft in Crans-Montana (CH)
CEO British Telecom Switzerland AG, Wallisellen (CH); Mitglied Industry Advisory Board Computer Science, ETH Zürich (CH); VR-Mitglied Bedag Informatik AG, Bern (CH)

Susanne Ruoff erwarb neben ihrem pädagogischen Grundstudium ein MBA-Diplom an der Universität Fribourg und absolvierte ein Client Executive Program am INSEAD in Fontainebleau. Sie begann im Jahr 1989 ihre Karriere bei IBM Schweiz. In ihrer 20-jährigen Zugehörigkeit zu IBM bekleidete sie verschiedene Führungsfunktionen in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Service. Als Geschäftsleitungsmitglied von IBM Schweiz war sie von 2005 bis 2009 verantwortlich für den Bereich Global Technology Services, was den gesamten Maintenance-, Outsourcing- und Service-Projektbereich umfasste. Zudem war sie sechs Jahre Stiftungsrätin als Arbeitgebervertreterin der IBM Pensionskasse. Per 1. April 2009 übernahm sie als CEO die Leitung von British Telecom Schweiz. In den letzten fünf Jahren unterhielt Susanne Ruoff keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Geberit Gruppe.

Wahl und Amtszeit

Eine Amtsperiode für ein Verwaltungsratsmitglied beträgt maximal drei Jahre, die statutarische Altersgrenze ist auf 70 Jahre festgelegt. Die Mitglieder werden einzeln und gestaffelt wiedergewählt.

Mit der Generalversammlung vom 4. April 2012 enden die Amtsperioden von Randolf Hanslin, Robert Heberlein und Susanne Ruoff. Randolf Hanslin und Robert Heberlein scheiden wegen Erreichens der statutarischen Altersgrenze aus dem Verwaltungsrat aus. Susanne Ruoff stellt sich für weitere drei Jahre zur Wiederwahl.

Der Generalversammlung wird die Wahl von Jørgen Tang-Jensen und von Jeff Song in den Verwaltungsrat jeweils für eine Amtsperiode von drei Jahren vorgeschlagen.

Interne Organisation

Die Organisation des Verwaltungsrats ergibt sich aus dem  «Organisationsreglement für den Verwaltungsrat der Geberit AG» (vgl. dazu auch  «Kompetenzregelung»).

Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er wählt nach der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung, an welcher Neu-/Wiederwahlen stattfinden, aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsidenten.

Die Neuorganisation in Verwaltungsrat wurde im Vorfeld der Generalversammlung 2011 ausführlich kommuniziert und erläutert. Es handelt sich dabei um eine zeitlich begrenzte Lösung mit dem Zweck, die bestmögliche Nachfolgeregelung für die Führungspositionen des Unternehmens zu finden. Albert M. Baehny bekleidet das Amt des exekutiven Präsidenten, Robert F. Spoerry dasjenige des Vizepräsidenten und Lead Directors. Der Lead Director ist mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet, damit trotz der Ämterkumulation von Verwaltungsratspräsident und CEO eine vorbildliche Corporate Governance gewährleistet ist. So kann der Lead Director beispielsweise selbständig Sitzungen der unabhängigen Verwaltungsratsmitglieder einberufen, und er leitet den Verwaltungsrat für den Fall von Interessenkonflikten des Präsidenten oder bei der Beschlussfassung über die Entschädigung des Verwaltungsratspräsidenten und des CEO. Robert F. Spoerry wurde im Jahr 2009 als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied der Geberit AG gewählt und verfügt aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung als Unternehmensleiter und Verwaltungsrat über beste Voraussetzungen für seine Aufgaben im Geberit Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel sechsmal jährlich jeweils einen Tag (2011: sieben Sitzungen). Der Präsident oder – im Falle seiner Verhinderung – der Vizepräsident führt den Vorsitz. Der Verwaltungsrat bestimmt einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Der Präsident des Verwaltungsrats kann Mitglieder der Konzernleitung zu den Sitzungen des Verwaltungsrats hinzuziehen.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Anwesenheit kann auch per Telefon oder elektronische Medien erfolgen.

Die Terminfestlegung der ordentlichen Verwaltungsratssitzungen sowie der Ausschüsse erfolgt frühzeitig, so dass in der Regel alle Mitglieder persönlich teilnehmen. Im Jahr 2011 lag die Teilnahmequote bei 100%.

Der Verwaltungsrat hat aus seiner Mitte zwei Ausschüsse gebildet, die ausschliesslich aus nicht-exekutiven Verwaltungsräten zusammengesetzt sind:

  • Personalausschuss

    Mitglieder des Personalausschusses sind Robert F. Spoerry (Vorsitz), Robert Heberlein und Susanne Ruoff. Der Ausschuss tagt mindestens zweimal jährlich jeweils einen halben Tag (2011: zwei Sitzungen, Teilnahmequote 100%). Er erarbeitet Vorschläge zu Händen des Gesamtverwaltungsrats. Dazu gehören insbesondere Personalentscheide und Festlegungen von Vergütungsreglementen und -modellen (Saläre, variable Vergütungen, Aktien- und Optionsprogramme) für das gesamte Gruppenkader sowie die jährliche Festsetzung der Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung. Dieser Ausschuss fasst damit die Aufgaben eines Vergütungs- und eines Nominierungsausschusses zusammen. Die genauen Aufgaben sind im  Organisationsreglement für den Personalausschuss festgelegt.

  • Revisionsausschuss

    Der Revisionsausschuss setzt sich aus Hartmut Reuter (Vorsitz), Randolf Hanslin und Robert F. Spoerry zusammen. Er tagt mindestens zweimal pro Jahr jeweils einen halben Tag (2011: zwei Sitzungen, Teilnahmequote 100%) und erarbeitet Vorschläge zu Händen des Gesamtverwaltungsrats. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören insbesondere die Oberaufsicht über die interne und die externe Revision sowie die Überwachung der finanziellen Berichterstattung. Er legt Prüfungsumfang und Prüfungsplan der internen Revision fest und stimmt diese mit denjenigen der externen Revision ab. Interne und externe Revision erstellen zu jeder Sitzung einen umfassenden Bericht über die durchgeführten Prüfungen und die daraus abgeleiteten Massnahmen. Der Revisionsausschuss überwacht die Umsetzung der Prüfungsfeststellungen. Er beurteilt im Weiteren die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems mit Einbezug des Risikomanagements (vgl.  «Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung»). CEO und CFO sowie interne und externe Revision nehmen fallweise an den Sitzungen teil. Es steht dem Ausschuss ausserdem frei, Sitzungen ausschliesslich mit Vertretern der externen wie auch der internen Revision abzuhalten. Die externe Revisionsstelle und die interne Revision haben zudem Zugang zu den Protokollen der Verwaltungsrats- und Konzernleitungssitzungen. Die genauen Aufgaben sind im  Organisationsreglement für den Revisionsausschuss festgelegt.

Kompetenzregelung

Dem Verwaltungsrat der Geberit AG obliegen die folgenden unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Art. 716a Abs. 1 Schweizerisches Obligationenrecht:

  • die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen
  • die Festlegung der Organisation
  • die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern dies für die Führung der Gesellschaft notwendig ist
  • die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen
  • die Erstellung des Geschäftsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse
  • die Benachrichtigung des Richters im Falle einer Überschuldung

Der Verwaltungsrat legt die strategischen Ziele und die generellen Mittel zu deren Erreichung fest und entscheidet über wichtige Sachgeschäfte. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nach Massgabe des Organisationsreglements hat er die operative Geschäftsführung dem Vorsitzenden der Konzernleitung übertragen.

Die Konzernleitung setzt sich aus dem Vorsitzenden sowie aus weiteren vier Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder der Konzernleitung werden vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Personalausschusses ernannt. Mit Wirkung zum 1. April 2011 hat der Verwaltungsrat der Geberit AG Karl Spachmann zum Leiter des Konzernbereichs Vertrieb Europa ernannt.

Das Organisationsreglement des Verwaltungsrats regelt die Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats als Gremium, des Präsidenten, des Vizepräsidenten und Lead Directors sowie der Ausschüsse. Es definiert auch die Rechte und Pflichten der Konzernleitung, die in der Geschäftsordnung der Konzernleitung weiter ausgeführt und präzisiert werden. Die  Organisationsreglemente für den Verwaltungsrat, den  Personalausschuss sowie den  Revisionsausschuss können im Internet unter  www.geberit.com/infocenter und dort unter Infocenter eingesehen werden.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung

Die einzelnen Mitglieder der Konzernleitung informieren den Verwaltungsrat in jeder Sitzung über den laufenden Geschäftsgang und über die wesentlichen Geschäftsvorfälle der Gruppe respektive der Gruppengesellschaften. Zwischen den Sitzungen wird der Verwaltungsrat monatlich umfassend über den laufenden Geschäftsgang und die finanzielle Situation des Unternehmens in schriftlicher Form informiert. Im Wesentlichen enthält dieser Bericht Kernaussagen zur Gruppe und zum Marktgeschehen, Informationen und Kennzahlen über die Umsatz- und Gewinnentwicklung der Gruppe (in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober nur Aussagen zur Umsatzentwicklung, jedoch keine zur Gewinnentwicklung), Aussagen über den Geschäftsgang in den einzelnen Produktlinien und Ländern sowie Analysen über die Aktienkursentwicklung. Der umfangreichere Quartalsbericht beinhaltet zusätzlich die Erwartungen der operativen Führung zur Entwicklung der Ergebnisse bis zum Ende des Geschäftsjahres, Informationen über die Entwicklung des Personalbestands und über die getätigten Investitionen, die Zusammensetzung des Aktionariats und die Markterwartungen bezüglich der Unternehmensentwicklung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr versammelte sich der Verwaltungsrat zu sieben ordentlichen Sitzungen. Zusätzlich wurden auch Beschlüsse im Rahmen von Telefonkonferenzen gefasst.

Darüber hinaus stand der Vizepräsident des Verwaltungsrats und Lead Director mit dem CEO zu allen wesentlichen unternehmenspolitischen Fragen in regelmässigem Kontakt. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann einzeln Auskunft über alle Angelegenheiten der Gruppe respektive der Gruppengesellschaften verlangen.

Gestützt auf das Organisationsreglement des Verwaltungsrats hat der Revisionsausschuss ein umfassendes System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risiko-Identifikation, -Analyse, -Steuerung und das Risiko-Reporting. Operativ ist die Konzernleitung für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Zudem werden im Unternehmen Verantwortliche für wesentliche Einzelrisiken benannt. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung. Die interne Revision erstellt alle zwei Jahre einen Risikobericht zu Händen des Revisionsausschusses. Zum Management von Finanzrisiken  vgl. Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss, 4. Risikobewertung und -management. Des Weiteren informiert die interne Revision den Revisionsausschuss an jeder Sitzung über durchgeführte Revisionen und über den Stand der Umsetzung von anlässlich früherer Prüfungen gemachten Feststellungen und Optimierungsvorschlägen.