
Corporate Governance
7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Es bestehen keine statutarischen Regelungen betreffend «opting-up» und «opting-out». Ebenso existieren keine Vereinbarungen und Pläne im Falle eines Kontrollwechsels.
Es bestehen keine statutarischen Regelungen betreffend «opting-up» und «opting-out». Ebenso existieren keine Vereinbarungen und Pläne im Falle eines Kontrollwechsels.