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5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Personalausschusses jährlich die Honorare für jedes Verwaltungsrats­mitglied und die Vergütungen für die einzelnen Konzern­leitungs­mitglieder fest. Der Vorschlag für die Gehälter der Konzernleitung (exkl. CEO) wird zuvor durch den CEO erarbeitet und dem Personal­aus­schuss vorgelegt.

Bei der Festsetzung der VR-Vergütungen stützt sich der Verwaltungsrat als Referenzgruppe auf die Industrie­unter­nehmen im SMIM (der SMIM enthält die 30 grössten Mid-Cap-Titel des Schweizer Aktienmarktes, die nicht schon im Blue-Chip-Index SMI vertreten sind) ab. Die Vergütung an die nicht-exekutiven Verwaltungsräte wird in Form von Aktien ausbezahlt. Die Aktien sind während zweier Jahre gesperrt. Der Verwaltungsrat erhält einen Rabatt auf den Aktienpreis. Die vom Unternehmenserfolg abhängige Rabatthöhe (zwischen 10% und 50%) entspricht derjenigen, welche den Mitarbeitenden im Rahmen der Mitarbeiterprogramme (vgl.  konsolidierter Jahresabschluss der Geberit Gruppe, Note 18, «Beteiligungsprogramme») gewährt wird.

Die Konzernleitung wird auf der Grundlage eines vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglements vergütet, das für das gesamte Gruppenkader der Geberit Gruppe (rund 150 Personen) Gültigkeit hat. Das Zielgehalt (100%) umfasst ein Fixgehalt (70%), eine vom Unternehmenserfolg abhängige Entlöhnung (25%) sowie eine individuelle Leistungs­komponente (5%). Die vom Unternehmenserfolg abhängige Entlöhnung berechnet sich aufgrund von vier gleichgewichteten Unternehmenskennzahlen (Umsatz- und Margenentwicklung, Betriebsrendite, Gewinn je Aktie) und kann den im Zielgehalt enthaltenen prozentualen Wert übersteigen. Er beträgt im Maximum 60%. Die individuelle Leistungskomponente basiert auf der Zielerreichung von vorgängig festgelegten individuellen Zielen und beträgt maximal 10%. Die Zielgehälter der Konzern­leitung werden regelmässig in Zusammenarbeit mit einem international tätigen Anbieter von Salär-Benchmarking-Services mit vergleichbaren Schweizer Industrieunternehmen abgeglichen.

Die vom Unternehmenserfolg abhängige Entlöhnung und die individuelle Leistungs­komponente können entweder ganz oder teilweise in bar und/oder in Aktien (ohne Rabatt) bezogen werden, wobei bei Aktienbezug ein zusätzlicher Anreiz in Form von einer Option je Aktie gewährt wird. Die Aktien sind drei Jahre, die Optionen (totale Laufzeit fünf Jahre) zwei Jahre gesperrt. Der Ausübungspreis der Option entspricht dem Marktpreis der Aktie zum Zeitpunkt der Zuteilung. Eine Option berechtigt jeweils zum Bezug einer Aktie.

Zusätzlich zum Gehalt existiert für die Konzernleitung und weitere Kadermitglieder (total rund 70 Führungs­kräfte) ein jährliches Optionsprogramm. In welchem Umfang den Kader­mitgliedern Optionen zugeteilt werden, legt der Verwaltungs­rat jährlich fest. Im Berichts­jahr entsprach der Marktwert der zuge­teilten Optionen am Zuteilungs­stichtag 10% des Zielge­halts. Beim CEO wurde dieser Wert im Jahr 2012 aufgrund eines externen Benchmarkings auf 25% festgelegt. Diese Optionen mit einer totalen Laufzeit von fünf Jahren sind zur Hälfte zwei, respektive zur andern Hälfte vier Jahre gesperrt. Der Aus­übungs­preis der Option liegt 5% respektive 10% über dem Marktpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Zuteilung. Eine Option berechtigt jeweils zum Bezug einer Aktie.

Für die Konzernleitung und weitere Kadermitglieder bestehen spezielle Pensions­kassen­regelungen. Das Unternehmen übernimmt dabei für den Gehaltsteil, der TCHF 146 übersteigt, die volle Beitragszahlung. Zusätzlich steht den Mitgliedern der Konzernleitung und weiteren Kadermitgliedern ein Geschäfts­auto unentgeltlich zur Verfügung. Darüber hinaus werden keine weiteren wesentlichen Sachleistungen vergütet. Details zu den Vergütungen sowie zu Aktien und Optionszuteilung sowie -besitz sind unter  Jahresabschluss der Geberit AG 1.6 Vergütungen, Darlehen/Kredite und Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung zu finden.