2. Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Betrag des ordentlichen, genehmigten und bedingten Kapitals der Gesellschaft per 31. Dezember 2017:

Ordentliches Kapital: CHF 3 704 142.70
Bedingtes Kapital:
Genehmigtes Kapital:

2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen

Die Geberit Gruppe verfügte per 31. Dezember 2017 über kein bedingtes oder genehmigtes Kapital.

2.3 Kapitalveränderung

Zu Veränderungen im Kapital der Geberit AG vergleiche Tabelle.

  31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
  MCHF MCHF MCHF
Aktien­kapital 3,8 3,7 3,7
Reserven 875,1 617,2 637,2
Bilanz­gewinn 305,0 393,6 505,2

Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen sei im aktuellen Geschäftsbericht 2017, Finanzteil, auf den konsolidierten Jahresabschluss der Geberit Gruppe (Konsolidierte Gesamt­ergebnis­rechnung und Eigenkapital­nachweis) sowie auf den Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss (Note 21, Aktienkapital und eigene Aktien), auf die Ausführungen im Jahresabschluss Geberit AG sowie für die Zahlen 2015 auf den Geschäftsbericht 2016 (Jahresabschluss der Gruppe: Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung und konsolidierter Eigenkapitalnachweis sowie Note 21, Aktienkapital und eigene Aktien; Jahresabschluss Geberit AG) verwiesen.

Die Kapitalveränderung im Jahr 2016 ist auf die Vernichtung von 757 000 Aktien im Rahmen des im März 2014 angekündigten Aktienrückkauf-Programms zurückzuführen. Die Kapitalherabsetzung wurde am 20. Juni 2016 ins Handelsregister eingetragen.

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Das Aktienkapital der Geberit AG ist voll liberiert und beträgt CHF 3 704 142.70. Es ist aufgeteilt in 37 041 427 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 0.10. Das gesamte Aktienkapital der Geberit AG von CHF 3 704 142.70 ist an der SIX Swiss Exchange kotiert.

Mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien hat jede im Aktienbuch der Gesellschaft mit Stimmrecht eingetragene Aktie an der Generalversammlung eine Stimme, und jede Aktie ist (ob im Aktienbuch eingetragen oder nicht) dividendenberechtigt. Alle Dividenden, die innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Fälligkeit nicht bezogen worden sind, verfallen gemäss den Statuten der Gesellschaft zugunsten der Gesellschaft und werden der allgemeinen Reserve zugeteilt. Per 31. Dezember 2017 hielt die Gesellschaft 391 640 eigene Aktien.

Die Geberit Gruppe hat keine Partizipationsscheine ausstehend.

Die aktuellen Statuten können online unter www.geberit.com/investoren/downloads/publikationen eingesehen werden.

2.5 Genussscheine

Die Geberit Gruppe hat keine Genussscheine ausstehend.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Erwerber von Aktien werden auf Gesuch hin gegen Nachweis des Erwerbs als Aktionär mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, die Aktien in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu halten. Die Statuten sehen zudem vor, dass der Verwaltungsrat Nominees bis maximal 3% des Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen kann. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees genaue Angaben sowie die Aktienbestände der Personen offenlengen, für deren Rechnung sie 0,5 Prozent oder mehr des Aktienkapitals halten.

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung zu streichen, wenn die Eintragung durch falsche Angaben zustande gekommen ist. Er kann den betroffenen Aktionär vorgängig anhören. Der betroffene Aktionär ist umgehend über die Streichung zu informieren.

Darüber hinaus sind in den Statuten keine Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen enthalten.

Im Berichtsjahr 2017 erfolgten keine Eintragungen im Aktienbuch von durch Treuhänder (Nominees) gehaltenen Aktien bis maximal drei Prozent des Aktienkapitals bzw. über diese Eintragungsgrenze hinaus. Ferner musste der Verwaltungsrat im Berichtsjahr keine Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung streichen.

Gemäss den Statuten ist für Änderungen der Bestimmungen zur Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Zum Verfahren und den Voraussetzungen zur Aufhebung von Beschränkungen der Übertragbarkeit vgl. 6. Mitwirkungs­rechte der Aktionäre.

Die aktuellen Statuten können online unter www.geberit.com/investoren/downloads/publikationen eingesehen werden.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Es sind keine Wandelanleihen ausstehend.

Es wurden keine Optionen an unternehmensexterne Personen ausgegeben. Für ausgegebene Optionen an Mitarbeitende der Geberit Gruppe sei auf den Vergütungsbericht und Note 17, Beteiligungsprogramme im konsolidierten Jahresabschluss der Geberit Gruppe verwiesen.