Verlauf Anhang 3

Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss

1. Allgemeine Information und Grundsätze der Darstellung

2. Änderungen in der Konzern­struktur

3. Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze der Rechnungslegung

Neue oder revidierte IFRS-Richtlinien 2017 und deren Anwendung durch die Gruppe
Standard/Interpretation Inkraftsetzung Bedeutung für Geberit Einführung
IAS 7 - Geldflussrechnung 1.1.2017 Die Änderungen in IAS 7 sind Teil der Angabeninitiative des IASB und zielen darauf ab, Veränderungen von finanziellen Verbindlichkeiten verständlicher darzustellen. Gemäss IAS 7 sind Veränderungen von Finanzschulden aus Finanzierungstätigkeiten darzustellen, namentlich Veränderungen aus Einzahlungen und Auszahlungen wie auch nicht zahlungswirksame Veränderungen (z.B. Wechselkursgewinne oder -verluste).

Diese Anpassungen hatten beschränkte Auswirkungen auf den Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.
1.1.2017
IAS 12 – Ertragsteuern 1.1.2017 Diese Änderungen bezüglich des Ansatzes latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste stellen klar, wie latente Steueransprüche in Bezug auf zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Schuldinstrumente zu erfassen sind.

Diese Anpassungen hatten keine Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.
1.1.2017

Neue oder revidierte IFRS-Richtlinien ab 2018 und deren Anwendung durch die Gruppe
Standard/Interpretation Inkraftsetzung Bedeutung für Geberit Einführung
IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung 1.1.2018 Die Änderung präzisiert die bestehenden Regelungen bei folgenden Aspekten:
1) Die Bewertung anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich folgt jener mit Ausgleich durch Eigenkapitaltiteln und ist nicht im Anwendungsbereich von IFRS 13 ‘Bemessung des beizulegenden Zeitwerts’
2) Anteilsbasierte Vergütung mit Steuereinbehalt
3) Modifizierung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln.

Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung.
1.1.2018
IFRS 9 – Finanzinstrumente 1.1.2018 Geberit wendet IFRS 9 vorzeitig mit Wirkung vom 1. Januar 2017 an. Die Gruppe hat sich entschieden, die begrenzte Ausnahme nach IFRS 9 in Bezug auf Übergangsfristen für die Klassifizierung und Bewertung und Wertminderung anzuwenden, und hat mithin die Vergleichszeiträume nicht korrigiert.

Die wesentlichen Änderungen, die aus dem neuen Standard resultieren, sind folgender Art:

1) Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte werden klassifiziert und anschliessend zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Grundlage dafür bilden sowohl das Geschäftsmodell des Unternehmens zur Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte als auch die Eigenschaften der vertraglich festgelegten Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Die Klassifizierung finanzieller Verbindlichkeiten folgt nicht dem für finanzielle Vermögenswerte verwendeten Ansatz und bleibt unverändert.

2) Wertminderung finanzieller Vermögenswerte: Das neue Modell für Wertminderungen ist ein Modell für erwartete Kreditausfälle («ECL» ), das eine frühere Erfassung von Verlusten aus Wertminderungen und eine Offenlegung zeitnaher und zukunftsgerichteter Informationen impliziert. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder für Vertragsposten, die aus Transaktionen resultieren, die in den Anwendungsbereich von IFRS 15 fallen und keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten, ist ein vereinfachter Ansatz anzuwenden. Bei diesem Ansatz wird nicht die Änderung des Ausfallrisikos, sondern vielmehr an jedem Bilanzstichtag eine Wertminderung in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle (lifetime ECLs) erfasst.

3) Hedge Accounting: Das neue Hedge-Accounting-Modell ist weniger regelbasiert. Es stimmt die Bilanzierung stärker auf die Risikomanagement-Praktiken der Gruppe ab und lässt ein breiteres Spektrum von verschiedenen wirtschaftlichen Absicherungsstrategien zu.

Die vorzeitige Anwendung von IFRS 9 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung und es war keine Anpassung im Eigenkapital per 1. Januar 2017 erforderlich.
1.1.2017
IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.1.2018 IFRS 15 definiert ein fünfstufiges Modell zur Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden. Umsätze werden in einer Höhe angesetzt, welche die Gegenleistung widerspiegelt, auf die die Gruppe nach eigener Erwartung im Gegenzug für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen Anspruch hat.

Die Gruppe konzentriert sich auf Sanitärtechnik und Badkeramik in der Sanitärindustrie. Die Produkte werden hauptsächlich über den Grosshandel vertrieben, und die Umsätze werden zum jeweiligen Zeitpunkt gemäss den unterschiedlichen Lieferbedingungen erfasst.

Einige Verträge enthalten Gegenleistungen mit variablen Komponenten wie zum Beispiel Preisnachlässe oder umsatzabhängige Rabatte. Auf Basis einer Analyse ordnete die Gruppe gewisse Zahlungen an Kunden neu zu, was jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung hat.

Basierend auf der Einschätzung der Gruppe hat der neue Standard keine wesentlichen Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Umsätzen. IFRS 15 wird vor allem zu zusätzlichen Offenlegungspflichten führen.
1.1.2018
IFRS 16 – Leasingverhältnisse 1.1.2019 Gemäss IAS 17 mussten Leasingnehmer zwischen einem Finanzierungsleasingverhältnis (bilanziell) und einem Mietleasingverhältnis (ausserbilanziell) unterscheiden. IFRS 16 verlangt nun, dass Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit mit ihren zukünftigen Leasingraten und einem Nutzungsrecht am Leasingobjekt (right-of-use-asset) für praktisch alle Leasingverträge erfassen. Das IASB hat eine fakultative Befreiung für bestimmte kurzfristige Leasingverträge und Verträge über Objekte geringen Wertes vorgesehen. Gemäss IFRS 16 ist oder enthält ein Vertrag ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht gewährt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung zu kontrollieren.

Diese Anpassungen werden Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung haben und werden zurzeit analysiert. Aufgrund einer vorläufigen Schätzung wird sich der Wert der Nutzungsrechte auf rund MCHF 100 belaufen. Etwa im gleichen Umfang wird eine Finanzverbindlichkeit erfasst, welche die Verpflichtung aus zukünftigen Leasingzahlungen aufzeigt.
1.1.2019
IFRIC 22 – Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 1.1.2018 Die Interpretation definiert das Vorgehen bei der erstmaligen Erfassung einer nicht monetären geleisteten oder erhaltenen Vorauszahlung in Fremdwährung, bevor entsprechende Vermögenswerte, Erträge oder Ausgaben erfasst werden. Die Bewertung der erhaltenen oder geleisteten Vorauszahlung erfolgt zum Transaktionszeitpunkt der Zahlung. Sollte es mehrere Zahlungen oder Eingänge geben, muss für jede Zahlung ein Transaktionszeitpunkt bestimmt werden.

Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung.
1.1.2018
IFRIC 23 – Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung 1.1.2019 Diese Interpretation konkretisiert die Bilanzierung von Ertragssteuern, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung akzeptieren. Solche Rückstellungen werden nach den Vorschriften von IAS 12 – Ertragssteuern und nicht nach den Vorschriften von IAS 37 – Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert. Die Interpretation hält fest, dass die Unsicherheiten einzeln oder gemeinsam als Gruppe beurteilt werden können, und nennt Faktoren, die dabei behilflich sein sollen, die Rechnungseinheit zu bestimmen. Es ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörden die Art der Behandlung prüfen werden und dabei vollständige Kenntnis aller relevanten Informationen besitzt. Ertrags- und latente Steuern werden auf der Basis von den Wahrscheinlichkeiten, dass eine gewisse steuerliche Behandlung akzeptiert wird, bilanziert; entweder auf Basis des wahrscheinlichsten Betrags oder auf Basis des Erwartungswerts. Im Fall einer Änderung der Umstände oder neuer Information müssen Ermessensentscheide und Schätzungen überprüft werden, jedoch gilt das Fehlen von Anmerkungen einer Steuerbehörde nicht als Basis für die Änderung einer Schätzung.

Diese Anpassung hat keine wesentliche Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung.
1.1.2019
«Annual improvements» von IFRS Standards Div. Die üblichen jährlichen Präzisierungen und kleineren Anpassungen von diversen Standards haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung. Div.

Fremdwährungsumrechnung

Die Gesellschaften der Gruppe verwenden als funktionale Währung im Allgemeinen die in ihrem relevanten lokalen Wirtschaftsraum gültige Währung. Fremdwährungstransaktionen werden zum Wechselkurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls oder zu einem diesem Wechselkurs angenäherten Kurs umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden Fremdwährungspositionen zu konzerneinheitlichen Jahresendkursen bewertet, und Kursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Kursdifferenzen auf gruppeninternen Darlehen mit Beteiligungscharakter werden in der Darstellung «Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung» unter Währungsumrechnungsdifferenzen ausgewiesen.

In der Konsolidierung werden Aktiven und Passiven, die in einer anderen funktionalen Währung als in Schweizer Franken ausgewiesen sind, zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum Jahresdurchschnittskurs (umsatzgewichtet) umgerechnet. Umrechnungsgewinne oder -verluste werden in der Darstellung «Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung» unter Währungsumrechnungsdifferenzen ausgewiesen.

Liquide Mittel

Zu den liquiden Mitteln gehören Bargeld, Guthaben bei Banken sowie kurzfristige, äusserst liquide Finanzanlagen mit Restlaufzeiten von höchstens drei Monaten ab deren Erwerb, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Der Buchwert der liquiden Mittel entspricht aufgrund der kurzen Laufzeit ungefähr dem beizulegenden Zeitwert dieser Anlagen.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode, die Herstellungskosten nach der Standardkostenmethode ermittelt. Der Nettoveräusserungswert entspricht dem geschätzten Veräusserungserlös abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der für den Verkauf anfallenden Kosten. Es werden Wertberichtigungen für unverkäufliche Vorräte und Vorräte mit geringer Umschlagshäufigkeit vorgenommen.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgewiesen. Wertvermehrende Aufwendungen, die zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagegüter, zur Erzielung einer wesentlichen Verbesserung der Produktionsqualität oder zur wesentlichen Senkung der Produktionskosten beitragen, werden aktiviert und über die restliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Abschreibungen von Sachanlagen erfolgen linear mit folgenden Nutzungsdauern: Gebäude (15–50 Jahre), Produktionsmaschinen und Montagelinien (8–25 Jahre), Formen (4–6 Jahre), Mobiliar und Einrichtungen (4–25 Jahre), Fahrzeuge (5–10 Jahre). Grundstücke werden nicht planmässig abgeschrieben. Reparaturen und Unterhalt in Verbindung mit Investitionen in Sachanlagen werden bei ihrem Anfall aufwandswirksam erfasst.

Für alle wesentlichen qualifizierten Vermögenswerte werden während der Erstellung anfallende Fremdkapitalzinsen gemäss IAS 23 aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum (in der Regel länger als ein Jahr) erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, sind die aktivierbaren Kosten die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite. Wenn Fremdmittel Teil eines allgemeinen Pools sind, wird der aktivierbare Betrag durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgaben für diesen Vermögenswert bestimmt.

Falls Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird der erzielbare Ertrag des Vermögenswerts ermittelt und mit dem aktuellen Buchwert verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Ertrag, wird der Vermögenswert entsprechend reduziert und die Differenz erfolgswirksam erfasst.

Immaterielle Anlagen und Goodwill

Die Gruppe ermittelt den Goodwill aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Nettoaktiven der erworbenen Gesellschaft, beide bewertet zum beizulegenden Zeitwert. Sofern die Nettoaktiven über dem Kaufpreis liegen, wird dieser Gewinn sofort erfolgswirksam erfasst.

Goodwill und immaterielle Anlagen wie von Drittparteien erworbene Patente, Markenrechte und Software werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert und grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Goodwill, Markenrechte und andere immaterielle Anlagen ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden nicht planmässig amortisiert, sondern mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Da die aktivierten Markenrechte einen inhärenten Bestandteil des Geschäftsmodells der Geberit Gruppe darstellen und diese somit auf unbestimmte Zeit genutzt werden, ist diesen eine unbestimmte Nutzungsdauer zugewiesen worden. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der konsolidierten Erfolgsrechnung erfasst und im Fall von Goodwill in Folgeperioden nicht wieder rückgängig gemacht. Immaterielle Anlagen mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden linear amortisiert. Folgende Nutzungsdauern kommen zur Anwendung: Patente und Technologie (4–10 Jahre), Markenrechte (5 Jahre), Software (4–6 Jahre) und aktivierte Entwicklungskosten (6 Jahre).

Bewertung von immateriellen Anlagen und Goodwill

Immaterielle Anlagen mit unbestimmter Nutzungsdauer und Goodwill werden mindestens an jedem Bilanzstichtag einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei wird der erzielbare Ertrag des Vermögenswerts ermittelt und mit dem aktuellen Buchwert verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Ertrag, wird der Vermögenswert entsprechend reduziert. Die Gruppe erfasst die Differenz zwischen erzielbarem Ertrag und Buchwert als Aufwand. Die Bewertung erfolgt auf Stufe der einzelnen Vermögensgegenstände oder, falls dies nicht möglich ist, auf Stufe einer Gruppe von Vermögensgegenständen, für die separate Mittelflüsse bestimmbar sind.

Für die Werthaltigkeitstests von immateriellen Anlagen mit unbestimmter Nutzungsdauer und Goodwill verwendet die Gruppe die jeweils aktuellen Businesspläne (Zeitraum vier Jahre) mit den darin enthaltenen Annahmen zu Preis-, Markt- und Marktanteilsentwicklung. Für die Abdiskontierung der zukünftigen Geldflüsse werden markt- respektive landesspezifische Diskontierungssätze verwendet. Das Management betrachtet die Diskontierungssätze, die Wachstumsraten und die Entwicklung der operativen Margen als die zentralen Grössen bezüglich der Berechnung des erzielbaren Ertrags. Die detaillierten Annahmen werden in Note 11 ausgewiesen.

Rückstellungen

Rückstellungen werden durch die Gruppe dann gebildet, wenn aufgrund vergangener Ereignisse eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung besteht und der Betrag der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Für Produktgarantieleistungen bildet die Gruppe Rückstellungen zum Verkaufszeitpunkt auf der Basis geschätzter Ansprüche. Die effektiv angefallenen Kosten werden bei ihrem Anfall gegen die gebildeten Rückstellungen gebucht.

Nettoumsatz

Der Nettoumsatz wird bei Übergang von Nutzen und Gefahr erfasst, was im Normalfall beim Versand der Produkte, d.h. bei Übergabe der Produkte an den Frachtführer an der Rampe der Geberit Logistikzentren, der Fall ist. Der Nettoumsatz umfasst den fakturierten Betrag nach Abzug von auf der Kundenrechnung ausgewiesenen Rabatten sowie nachträglich gewährten Kundenboni und Skonti.

Kundenboni sind Erlösminderungen, die an die Erreichung von vordefinierten Umsatzzielen geknüpft sind. Skonti sind bei der fristgerechten Zahlung abgezogene Beträge, die beim Zahlungseingang verbucht werden.

Marketingaufwendungen

Alle Werbe- und Verkaufsförderungskosten werden in dem Geschäftsjahr, in dem sie anfallen, als Aufwand erfasst.

Steuern

Die konsolidierte Jahresrechnung beinhaltet laufende Ertragsteuern, die auf den steuerbaren Gewinnen der Gruppengesellschaften basieren und gemäss den nationalen Steuergesetzen berechnet werden. Auf allen Abweichungen zwischen Steuerwert und Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, die zu zeitlichen Verschiebungen in der Besteuerung führen, werden latente Steuern ermittelt und bilanziert. Die Berechnung erfolgt nach der Liability-Methode, d.h. unter Verwendung des aktuell gültigen respektive des in der Periode, in der die zeitliche Verschiebung wieder rückgängig gemacht wird, voraussichtlich geltenden Steuersatzes. Ist die Realisierbarkeit von zukünftigen Steuereinsparungen aus steuerlichen Verlustvorträgen und anderen latenten Steueraktiven nicht bzw. nicht mehr gegeben, werden die latenten Steueraktiven nicht angesetzt.

Latente Steuerverbindlichkeiten für nicht rückforderbare Quellensteuern oder sonstige aus einer Gewinnausschüttung resultierende Steuern werden nur für diejenigen Gruppengesellschaften gebildet, bei denen eine Abführung von thesaurierten Gewinnen beabsichtigt ist und das Mutterunternehmen die Dividendenpolitik beherrscht (vgl. Note 18).

Leasing

Sachanlagen, die mittels Leasing angeschafft wurden und hinsichtlich Nutzen und Gefahr Eigentum darstellen, werden als Finanzleasing klassifiziert. Die geleasten Sachanlagen werden aktiviert und über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen werden passiviert. Zahlungen aus operativem Leasing werden linear als Betriebsaufwand erfasst und entsprechend direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Mehrheit der Kosten fällt im Zusammenhang mit der Grundlagenforschung, Produkt- und Sortimentspflege, Kundensoftware-Entwicklung und F&E-Support/Overhead an, und diese Kosten werden direkt als Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst. Bei den restlichen Kosten handelt es sich um Entwicklungskosten für neue Produkte. Wenn es sich um grössere Entwicklungsprojekte handelt, wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob die einzelnen Aktivierungskriterien gemäss IAS 38.57 erfüllt sind. Bei Erfüllung der Kriterien werden die Kosten aktiviert und über eine Laufzeit von sechs Jahren amortisiert (vgl. Note 27).

Personalvorsorge

Die Gruppe unterhält verschiedene Pensionspläne, die sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert ausgestaltet sind. Sie richten sich nach den Vorschriften der Länder, in denen die Gruppe tätig ist.

Bei leistungsorientierten Pensionsplänen wird der Barwert der Anwartschaft (Defined Benefit Obligation) aufgrund der Dienstzeit und der erwarteten Gehalts- und Rentenentwicklung periodisch von unabhängigen Versicherungsexperten mittels der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Gewinne und Verluste aus der versicherungsmathematischen Bewertung werden sofort als «Neubewertung Personalvorsorge» im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Ertrag aus Planvermögen / Erstattungsansprüchen (ohne die auf dem Diskontsatz basierenden Zinserträge) sowie allfällige Auswirkungen einer Asset-Ceiling-Anpassung werden ebenfalls in dieser Position erfasst. Bei leistungsorientierten Pensionsplänen mit einer unabhängigen Vorsorgeeinrichtung wird das Deckungsverhältnis (funded Status) der Vorsorgeeinrichtung in die Konzernbilanz übernommen. Bei einem Überschuss erfolgt die Aktivierung in Übereinstimmung mit IAS 19.64 und IFRIC 14. Die im Zusammenhang mit leistungsorientierten Pensionsplänen ermittelten jährlichen Netto-Personalvorsorgeaufwendungen werden erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst.

Bei beitragsorientierten Pensionsplänen werden die jährlichen Kosten als Prozentsatz der versicherten Gehälter ermittelt und ebenfalls in der Erfolgsrechnung erfasst. Die Gruppe hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen.

Beteiligungsprogramme

Rabatte, die Mitarbeitenden beim Bezug von Geberit Aktien im Rahmen von Beteiligungsprogrammen gewährt werden, werden im gleichen Jahr als Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst.

Die im Rahmen der langfristigen Management-Beteiligungsprogramme zugeteilten Optionen werden zum Zuteilungszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Wert wird mithilfe des Binomialmodells ermittelt und linear über den Vesting-Zeitraum als Personalaufwand erfasst.

Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der Stammaktien für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird jeweils auf Basis des gewichteten Durchschnitts der ausgegebenen Stammaktien abzüglich der gewichteten durchschnittlich gehaltenen Anzahl eigener Aktien ermittelt. Für das verwässerte Ergebnis je Aktie wird eine bereinigte Anzahl Stammaktien aus der Summe der zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien sowie der potenziell verwässernd wirkenden Stammaktien aus Optionsprogrammen ermittelt. Zur Berücksichtigung der Verwässerung aus Optionsprogrammen wird die Zahl der Stammaktien ermittelt, die auf Basis der kumulierten Differenz zwischen Markt- und Ausübungspreis der ausstehenden Optionen zum Marktpreis hätten gekauft werden können. Der dazu verwendete Marktpreis entspricht dem Durchschnittspreis der Aktie im Geschäftsjahr.

Das Ergebnis respektive das verwässerte Ergebnis je Aktie ist der Quotient aus dem verteilbaren Nettoergebnis und der jeweils relevanten Anzahl Stammaktien.

Finanzinstrumente

Grundsätzlich werden die Finanzaktiven zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle bilanziert. IFRS 9 wurde vorzeitig per 1. Januar 2017 eingeführt. Dies erfordert die Erfassung von Wertberichtigungen auf Basis der erwarteten Kreditausfälle von Finanzinstrumenten und nicht mehr auf Basis eines eingetretenen Verlusts.

Grundsätzlich werden die Finanzpassiven zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der Buchwert dieser Positionen entspricht nahezu dem beizulegenden Zeitwert.

Die erstmalige Erfassung von Finanzverbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäss der Effektivzinsmethode. Die Gruppe klassifiziert Finanzverbindlichkeiten als langfristig, wenn sie am Bilanzstichtag das uneingeschränkte Recht besitzt, deren Tilgung auf zumindest zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

Die erstmalige Erfassung und die nachfolgende Bewertung von Derivaten erfolgen zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert und basieren je nach Derivat auf eigenen Bewertungen oder auf der vom jeweiligen Finanzinstitut durchgeführten Bewertung. Die Aufgliederung der Bilanzpositionen nach Bewertungskategorien ist in Note 15 enthalten.

Hedge Accounting

Geberit erwirbt derivative Finanzinstrumente zur ökonomischen Absicherung von bestimmten Engagements (vgl. Note 4). In den Jahren 2017 und 2016 wurde dabei kein Hedge Accounting angewendet.

4. Risikobewertung und -management

5. Kapital­management

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen

8. Vorräte

9. Sachanlagen

10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen

11. Goodwill und immaterielle Anlagen

12. Kurzfristige Finanzverbind­lichkeiten

13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

14. Langfristige Finanzverbind­lichkeiten

15. Finanzinstrumente

16. Personalvorsorge

17. Beteiligungs­programme

18. Latente Steuer­forderungen und -verbindlichkeiten

19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

20. Eventual­verbindlichkeiten

21. Aktienkapital und eigene Aktien

22. Ergebnis je Aktie

23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto

24. Finanzergebnis, netto

25. Ertragsteuern

26. Operating Leasing

27. Forschungs- und Entwicklungskosten

28. Cashflow-Kennzahlen

29. Segment Reporting

30. Transaktionen mit nahestehenden Personen

31. Wechselkurse

32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

33. Gesellschaften im Konsolidierungs­kreis der Gruppe per 31. Dezember 2017