Berichtsteil > Corporate Governance
2. Kapitalstruktur
Kapital
Ordentliches Kapital: | MCHF 3,8 |
Bedingtes Kapital: | – |
Genehmigtes Kapital: | – |
Details sind den nachfolgenden Unterkapiteln zu entnehmen.
Bedingtes und genehmigtes Kapital im Besonderen
Die Geberit Gruppe verfügte per 31. Dezember 2013 über kein bedingtes oder genehmigtes Kapital.
Kapitalveränderung
Zu Veränderungen im Kapital der Geberit AG vergleiche Tabelle rechts.
Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen sei im aktuellen Geschäftsbericht 2013 auf den konsolidierten Jahresabschluss der Geberit Gruppe (→ Konsolidierter Eigenkapitalnachweis und konsolidierte Gesamtergebnisrechnung sowie → Note 22, Aktienkapital und eigene Aktien), auf die Ausführungen im → Jahresabschluss der Geberit AG sowie für die Zahlen 2011 auf den → Geschäftsbericht 2012 (Jahresabschluss der Gruppe: → Konsolidierter Eigenkapitalnachweis und konsolidierte Gesamtergebnisrechnung sowie → Note 22, Aktienkapital und eigene Aktien; → Jahresabschluss Geberit AG) verwiesen.
Aktien, Partizipations- und Genussscheine
Das Aktienkapital der Geberit AG ist voll liberiert und beträgt CHF 3 779 842.70. Es ist aufgeteilt in 37 798 427 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 0.10. Jede im Aktienbuch der Gesellschaft mit Stimmrecht eingetragene Aktie hat an der Generalversammlung eine Stimme.
Die Geberit Gruppe hat keine Partizipations- und Genussscheine ausstehend.
Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Erwerber von Aktien werden auf Gesuch hin gegen Nachweis des Erwerbs als Aktionär mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, die Aktien in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu halten. Die Statuten sehen zudem vor, dass der Verwaltungsrat die Eintragung von durch Treuhänder (Nominees) gehaltenen Aktien bis maximal 3 Prozent des Aktienkapitals zulassen kann. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees genaue Angaben sowie die Aktienbestände der Personen offenlegen, für deren Rechnung sie 0,5 Prozent oder mehr des Aktienkapitals halten.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung zu streichen, wenn die Eintragung durch falsche Angaben zustande gekommen ist. Er kann den betroffenen Aktionär vorgängig anhören. Der betroffene Aktionär ist umgehend über die Streichung zu informieren.
Darüber hinaus sind in den Statuten keine Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen enthalten.
Wandelanleihen und Optionen
Es sind keine Wandelanleihen ausstehend.
Es wurden keine Optionen an unternehmensexterne Personen ausgegeben. Für ausgegebene Optionen an Mitarbeitende sei auf den → Vergütungsbericht und → Note 18, Beteiligungsprogramme im konsolidierten Jahresabschluss der Geberit Gruppe verwiesen.