![](/geberit/annual/2013/gb/layout/img/content_bg_default.gif)
Berichtsteil > Corporate Governance
7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Es bestehen keine statutarischen Regelungen betreffend «opting-up» und «opting-out». Zu Vereinbarungen und Plänen im Fall eines Kontrollwechsels vergleiche → Vergütungsbericht.