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2. Vergütungspolitik und -grundsätze

Um den Erfolg sicherzustellen und die Position als Marktführer zu festigen, muss ein Unternehmen die richtigen Talente anziehen, entwickeln und binden. Die Ver­gü­tungs­pro­gramme von Geberit sollen diese grundlegenden Ziele unterstützen. Sie beruhen auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Vergütungen sind mit denjenigen von anderen Unternehmen vergleichbar, mit denen Geberit um Talente konkurriert.
  • Sowohl der Unternehmenserfolg als auch die individuellen Leistungen wirken sich auf die Vergütung aus.
  • In den Vergütungsprogrammen werden sowohl kurzfristige Erfolge als auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt.
  • Aktienprogramme unterstützen das langfristige Engagement der Führungskräfte und die Ausrichtung ihrer Interessen auf diejenigen der Aktionäre.
  • Die Führungskräfte sind durch Pensions- und Versicherungspläne gegen Risiken abgesichert.

Damit die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats bei der Aufsicht über die Konzernleitung sichergestellt ist, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich eine fixe Vergütung in Form von Aktien ohne Rabatt und mit einer Sperrfrist von vier Jahren. Das Ver­gü­tungs­system des Verwaltungsrats beinhaltet keine leistungsbezogenen Komponenten mehr.

Die Vergütung der Konzernleitung beruht auf den Werttreibern von Geberit: Umsatz­wachs­tum, Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT), Rendite auf dem investierten Be­triebs­kapital (ROIC) und Gewinn je Aktie (EPS). Die leistungsbezogenen Komponenten sind Teil des jährlichen Zielvereinbarungsprozesses, bei dem sowohl individuelle als auch finanzielle Leistungsziele definiert und beurteilt werden.

Mittels eines Aktien-Beteiligungsprogramms stellt das Vergütungssystem von Geberit sicher, dass sowohl der Unternehmenserfolg und die individuelle Leistung als auch die langfristige Bindung der Führungskräfte und die Ausrichtung ihrer Interessen auf die­jenigen der Aktionäre ausgewogen berücksichtigt werden.