Berichtsteil > Vergütungsbericht
4. Aufbau Vergütungssystem
4.1. Verwaltungsrat
Die Vergütung der Verwaltungsräte setzt sich aus einem fixen Betrag und einer Vergütung für die Arbeit in den Ausschüssen zusammen. Darüber hinaus wird eine Spesenpauschale ausgezahlt. Der Vizepräsident/Lead Director erhält eine höhere Vergütung als die übrigen Verwaltungsräte. Die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Vergütung in Form von Aktien, für die eine vierjährige Sperrfrist gilt. Nur die Spesenpauschale wird bar ausgezahlt.
Die Vergütung des Verwaltungsratspräsidenten ist mit der ausgewiesenen Vergütung als CEO abgegolten.
4.2. Konzernleitung
Die Vergütung der Konzernleitung ist in einer vom Verwaltungsrat verabschiedeten Regelung festgelegt. Sie umfasst folgende Komponenten:
- ein Grundgehalt
- eine variable Barvergütung (Short-Term Incentive, STI)
- einen langfristigen Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)
- zusätzliche Leistungen wie Pensions- und weitere Nebenleistungen
Programm | Instrumente | Zweck | Plan-/ Leistungsperiode |
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Grundgehalt | Jährliches Gehalt | Monatliche Barvergütung | Mitarbeiter- gewinnung/ -anbindung |
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Variable Barvergütung
(Short-Term Incentive, STI) |
Variable Barvergütung | Jährliche variable Barvergütung | Leistungs- abhängige Vergütung (kurzfristig) |
1-jährige Leistungsperiode |
Aktienbeteili- gungsplan MSPP |
Bei Bezug des STI in Aktien zusätzlich kostenlose Aktienoptionen | Ausrichtung auf Aktionärs- interessen |
Aktien:
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Langfristiger
Beteiligungsplan
(Long-Term Incentive, LTI) |
Aktienoptions- plan MSOP |
Aktienoptionen mit Performance-Kriterium | Leistungs- abhängige Vergütung (langfristig) Ausrichtung auf Aktionärs- interessen |
4-jährige
Leistungsperiode 7-jährige Planperiode |
Vorsorge/Nebenleistungen | Altersvorsorge | Gemeinschafts- stiftung Wohlfahrtsfond |
Deckt Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditäts- risiken |
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Neben- leistungen |
Dienstwagen- regelungen Spesenrichtlinien |
Mitarbeiter- gewinnung/ -anbindung |
Grundgehalt
Das Grundgehalt wird monatlich in bar ausbezahlt. Es richtet sich nach dem Umfang und dem Verantwortungsbereich der Position, dem Marktwert der Funktion sowie den Qualifikationen und Erfahrungen des Stelleninhabers.
Variable Barvergütung / Short-Term Incentive (STI)
Die variable Barvergütung/STI der Konzernleitung und von etwa 150 zusätzlichen Mitgliedern des Gruppen-Managements hängt von der Erreichung gleich gewichteter jährlicher Finanzziele des Unternehmens (Umsatzwachstum, EBIT-Wachstum, Gewinn je Aktie und Rendite des investierten Betriebskapitals (ROIC)) sowie von der Erreichung der individuellen Ziele ab, die im jährlichen Performance-Management-Prozess vereinbart und beurteilt werden. Dieses System geniesst aufgrund der Transparenz und der Beständigkeit über viele Jahre eine hohe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.
Das Grundgehalt und die variable Barvergütung (bei hundertprozentiger Erreichung der Ziele) bilden das sogenannte Zieleinkommen. Das Grundgehalt macht 70% des Zieleinkommens aus, die variable Vergütung 30%, wobei 25% dieser Gehaltskomponente von der Erreichung der Unternehmensziele und 5% von der Erreichung der individuellen Ziele abhängen.
Funktionsweise Gehaltsmodell
Gruppen-Finanzziele
Individuelle Leistungskomponente
Ausgehend von der Empfehlung des Nominations- und Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat jährlich die Vorgaben für jedes finanzielle Ziel für das Folgejahr fest. Die Zielvorgaben werden auf das Budget abgestimmt und führen, sofern sie erreicht werden, zur Auszahlung des variablen Zielgehaltanteils (25% des festgelegten Zieleinkommens, wie oben beschrieben). Darüber hinaus werden eine Zielerreichungsuntergrenze, unterhalb derer kein variables Gehalt ausgezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze, ab der der variable Gehaltsanteil plafoniert wird, festgelegt. Der Auszahlungsbetrag wird zwischen diesen Eckpunkten – Untergrenze, Zielvorgabe und Obergrenze − linear interpoliert. Die maximale Auszahlung für das Erreichen der Finanzziele darf 60% des Zielgehalts nicht überschreiten.
Die individuelle Leistungskomponente richtet sich nach dem Erreichen der zu Jahresbeginn zwischen dem CEO und den einzelnen Mitgliedern der Konzernleitung − beziehungsweise, im Fall des CEO, zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO – festgelegten individuellen Ziele. Diese können qualitativer oder quantitativer Ausprägung sein. Die individuelle Leistungskomponente beträgt 5% des Zielgehalts (wie oben definiert), wobei der ausgezahlte Betrag zwischen 0% und 10% des Zieleinkommens ausmachen kann. Infolgedessen ist die variable Gesamtbarvergütung der Mitglieder der Konzernleitung auf 70% des Zielgehalts plafoniert, was dem jährlichen Grundgehalt entspricht.
Die Mitglieder der Konzernleitung haben die Möglichkeit, über den Aktienbeteiligungsplan (MSPP) ihre variable Barvergütung ganz oder teilweise in Aktien des Unternehmens zu investieren. Sie können eine bestimmte Anzahl Aktien oder einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz ihrer variablen Barvergütung zur Investition in Aktien festlegen. Als Anreiz zur Beteiligung an diesem Programm erhält die Führungskraft für jede im Rahmen des Programms gekaufte Aktie eine kostenlose Aktienoption. Für die Aktien gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Die Optionen unterliegen einem performance-basierten Vesting-Zeitraum von vier Jahren: Ein Viertel der Optionen kann ein Jahr nach der Zuteilung ausgeübt werden, ein weiteres Viertel zwei Jahre nach der Zuteilung, das dritte Viertel drei Jahre nach der Zuteilung und das letzte Viertel vier Jahre nach der Zuteilung. Daneben gelten die gleichen Regelungen wie im Fall der MSOP-Optionen (siehe Abschnitt unten).
Funktionsweise Gehaltsmodell
Langfristiger Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)
Der langfristige Beteiligungsplan (Management Share Option Plan, MSOP) soll die langfristige Wertschöpfung im Sinne des Unternehmens, die Ausrichtung der Interessen der Führungskräfte auf diejenigen der Aktionäre sowie die langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen sicherstellen. Der MSOP wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2013 durch Einführung einer performance-basierten Vesting-Bedingung geändert.
Der Verwaltungsrat legt jährlich die Gewährung von Aktienoptionen fest. Ausgehend von einer im Jahr 2012 durchgeführten Vergleichsstudie beschloss der Verwaltungsrat, den Zuteilungswert für die Mitglieder der Konzernleitung zu erhöhen. Der Marktwert der gewährten Optionen beträgt 40% des Zielgehalts für den CEO und 20% des Zielgehalts für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung. Für rund 60 weitere Beteiligte des Gruppen-Managements beträgt der Marktwert 10% des Zielgehalts.
Der Ausübungspreis der Optionen entspricht dem Marktwert zum Zeitpunkt der Zuteilung. Auf Wunsch mehrerer Interessengruppen wurden die Vesting-Perioden geändert, sodass der durchschnittliche Vesting-Zeitraum nun drei Jahre beträgt. Die Optionen unterliegen einem Vesting-Zeitraum von vier Jahren: Ein Drittel der Optionen kann zwei Jahre nach der Zuteilung ausgeübt werden, ein weiteres Drittel drei Jahre nach der Zuteilung und das verbleibende Drittel vier Jahre nach der Zuteilung. Das Vesting von Aktienoptionen setzt die Erfüllung eines Performance-Kriteriums − die durchschnittliche Rendite des investierten Betriebskapitals (ROIC) − im jeweiligen Vesting-Zeitraum voraus. Bei Erreichen des festgelegten Performance-Kriteriums werden die Optionen vollständig gevestet. Ferner wird eine Leistungsuntergrenze (Schwellenwert) festgelegt, unterhalb derer keine Optionen gevestet werden. Die zwischen der Erreichung der Leistungsuntergrenze und des Performance-Kriteriums ausbezahlten Beträge werden linear interpoliert. Im MSOP gibt es keine Übererfüllung. Die Optionen haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Sie können zwischen dem jeweiligen Vesting-Zeitpunkt und der Fälligkeit ausgeübt werden.
Wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, können gevestete Optionen aus dem MSOP- und dem MSPP-Programm innerhalb von 90 Tagen ausgeübt werden. Nicht ausgeübte Optionen verfallen nach Ablauf dieser 90-Tage-Frist. Nicht ausübbare Optionen aus dem MSOP-Programm verfallen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht ausübbare Optionen aus dem MSPP-Programm können von Geberit zurückgekauft werden. Der Rückkaufpreis wird als Differenz zwischen dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ausübungskurs der Option berechnet und auf 10% des Ausübungskurses plafoniert. Verzichtet Geberit auf den Rückkauf der Optionen, so bleiben diese normal vestbar und können innerhalb von 90 Tagen nach dem Vesting ausgeübt werden.
Wird das Arbeitsverhältnis nach einem Kontrollwechsel aufgelöst, entfallen die Einschränkungen in Bezug auf die Optionen und Aktien, die im Rahmen der Beteiligungspläne von Geberit gewährt wurden, sodass die Aktien unverzüglich frei werden und Optionen ausgeübt werden können.
Vorsorge/Nebenleistungen
Die Mitglieder der Konzernleitung zahlen in die für alle Mitarbeitenden in der Schweiz eingerichtete, reguläre Pensionskasse ein. Der Pensionsplan besteht aus einem Basisplan, der Jahreseinkünfte bis zu TCHF 146 mit altersabhängigen Beitragssätzen abdeckt, die in gleicher Höhe vom Unternehmen und dem Mitarbeitenden gezahlt werden, sowie aus einem ergänzenden Plan, in dem Einkünfte über TCHF 146 (einschliesslich der variablen Barvergütung) versichert sind. Das Unternehmen zahlt den gesamten Beitrag für den ergänzenden Plan.
Darüber hinaus hat jedes Mitglied der Konzernleitung Anspruch auf einen Dienstwagen und eine Repräsentationspauschale im Einklang mit den Spesenrichtlinien, die für alle Mitglieder des Managements in der Schweiz gelten und von den Steuerbehörden genehmigt worden sind.
Anstellungsbedingungen
Alle Mitglieder der Konzernleitung besitzen Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Jahr. Mitglieder der Konzernleitung haben keinen Anspruch auf eine Abgangsentschädigung.
Im Sinne der guten Unternehmensführung hat Geberit eine Rückforderungsklausel für Zahlungen eingeführt, die während der letzten drei Jahre im Rahmen des Short-Term-Incentive-Programms geleistet wurden. Diese Klausel deckt Situationen ab, in denen das Unternehmen seine Buchhaltung aufgrund nicht erfüllter Bilanzierungsrichtlinien zum Zeitpunkt der Offenlegung gemäss dem Aktienrecht neu verfassen muss. In einem solchen Fall ist der Verwaltungsrat berechtigt, die STI-Auszahlung unter Berücksichtigung der angepassten Finanzergebnisse neu zu berechnen und die Rückerstattung des STI-Betrags zu verlangen, der die Höhe der neu ermittelten variablen Barvergütung übersteigt.