Berichtsteil > Vergütungsbericht
3. Festlegung der Vergütungen
3.1. Prozess für die Festlegung der Vergütungen
Der Nominations- und Vergütungsausschuss (NCC) unterstützt den Verwaltungsrat (VR) bei den Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich Personalpolitik; dazu gehören unter anderem:
- regelmässige Überprüfung des Vergütungssystems und der Nebenleistungen,
- jährliche Überprüfung der Vergütungen der einzelnen Konzernleitungsmitglieder,
- jährliche Beurteilung der Konzernleitungsmitglieder,
- Personalentwicklung der Konzernleitung,
- Nachfolgeplanung und Nominationen für Positionen in der Konzernleitung,
- Vorbereitung der Kandidatenauswahl für die Wahl oder Wiederwahl in den Verwaltungsrat.
Genehmigung und Befugnisebenen:
Entscheid über | CEO | NCC | VR |
---|---|---|---|
Vergütungen Mitglieder des Verwaltungsrats, Präsident des Verwaltungsrats/CEO | schlägt vor | genehmigt | |
Fixe Vergütungen Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) | schlägt vor | prüft | genehmigt |
STI 1, Präsident des Verwaltungsrats/CEO | schlägt vor | genehmigt | |
STI 1, Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) | schlägt vor | prüft | genehmigt |
Zuteilung von LTI 2, Präsident des Verwaltungsrats/CEO | schlägt vor | genehmigt | |
Zuteilung von LTI 2, Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) und sonstige Anspruchsberechtigte |
schlägt vor | prüft | genehmigt |
1 Short-Term Incentive | |||
2 Long-Term Incentive (langfristiger Beteiligungsplan) |
Der Nominations- und Vergütungsausschuss besteht ausschliesslich aus unabhängigen Verwaltungsratsmitgliedern, die ab 2014 und gemäss der VegüV der Generalversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden. Im Berichtszeitraum gehörten dem Nominations- und Vergütungsausschuss Robert F. Spoerry als Vorsitzender sowie Jørgen Tang-Jensen und Hartmut Reuter als Mitglieder an (Letzterer ab Oktober 2013). Der Vorsitzende des Nominations- und Vergütungsausschusses kann den Verwaltungsratsvorsitzenden/CEO und den Head Corporate Human Resources zu den Sitzungen einladen. Der Verwaltungsratsvorsitzende/CEO ist jedoch keinesfalls anwesend, wenn seine eigene Vergütung festgesetzt wird.
Nach jeder Sitzung berichtet der Vorsitzende des Nominations- und Vergütungsausschusses dem Verwaltungsrat über seine Tätigkeiten und Empfehlungen. Das Protokoll des Nominations- und Vergütungsausschusses steht dem gesamten Verwaltungsrat zur Verfügung.
3.2. Benchmarks und externe Berater
Geberit überprüft regelmässig die Vergütungen seiner Führungskräfte, einschliesslich jene der Mitglieder der Konzernleitung. Diese Prüfung umfasst auch die regelmässige Teilnahme an Vergleichsstudien zu vergleichbaren Funktionen in anderen Industrieunternehmen. Im Jahr 2012 führte das unabhängige externe Beratungsunternehmen im Bereich Vergütungen, Towers Watson, eine detaillierte Analyse der Vergütungen der Konzernleitungsmitglieder durch. Dieses Beratungsunternehmen hält kein weiteres Mandat von Geberit. Die Vergütungsanalyse wurde auf der Basis einer Vergleichsgruppe von Industrieunternehmen vergleichbarer Grösse und geografischer Präsenz mit Hauptsitz in der Schweiz durchgeführt: Barry Callebaut, Bucher, Dätwyler, EMS-Chemie, Georg Fischer, Givaudan, Kaba, Lindt & Sprüngli, Logitech, Lonza, Mettler-Toledo, Nobel Biocare, Oerlikon, Sika, Sonova, Straumann, Sulzer und Zehnder. Die Studie ergab, dass die Vergütungen des CEO und der übrigen Mitglieder der Konzernleitung weitgehend denjenigen der Vergleichsgruppe entsprachen. Allerdings wich die Gewichtung der einzelnen Vergütungskomponenten ab. So lag bei Geberit insbesondere der Anteil des langfristigen Beteiligungsplans an der Gesamtvergütung unter dem der Vergleichsgruppe. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die einzelnen Vergütungskomponenten in den kommenden Jahren an die Marktpraxis anzupassen.
Bei der Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrats werden neben den Vergütungen von Nichtfinanzgesellschaften im Swiss Market Index Mid (SMIM) und im Swiss Market Index (SMI) auch öffentlich zugängliche Erhebungen berücksichtigt. Das Vergütungssystem (Struktur) wird in regelmässigen Abständen vom Nominations- und Vergütungsausschuss überprüft. Nach der Überprüfung im Jahr 2012 wurde die Vergütung des Verwaltungsrats durch die Abschaffung aller leistungsbezogenen Komponenten grundlegend geändert.
3.3. Beteiligung der Aktionäre
Geberit legt Wert darauf, durch ein konsultatives Votum an der Generalversammlung Rückmeldungen zum Vergütungsbericht zu erhalten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen. Die schwächer als erwartet ausgefallene Zustimmung zum Vergütungsbericht an der letztjährigen Generalversammlung war einer der Hauptgründe für das Unternehmen, verbesserungsfähige Teile kritisch zu beleuchten. Geberit hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Offenlegung der Vergütungen in Bezug auf Transparenz und Detaillierungsgrad des Vergütungssystems zu verbessern. Darüber hinaus wurden die oben geschilderten Änderungen an den Vergütungsprogrammen vorgenommen. An der Generalversammlung 2014 werden die Aktionäre die Möglichkeit haben, diese Verbesserungen im Rahmen der konsultativen Abstimmung zum Vergütungsbericht 2013 zu kommentieren. Geberit steht auch mit Aktionären und Aktionärsvertretern in Verbindung, um die Vergütungspolitik und die Vergütungsprogramme zu erklären und zu diskutieren.