Nachhaltigkeit  >  Sustainability Performance Report

8. Menschenrechte (HR)

  1. DMA-HR Managementansatz Menschenrechte

    Menschenrechtsfragen in der Geschäftstätigkeit stehen bei internen Themen hinsichtlich der Informationen und Bewusstseinsbildung sowie des Controllings unter der Verantwortung des zentralen Bereichs Human Resources (Aspekt Gleichbehandlung, Aspekt Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen); betreffend dem Aspekt Beschaffungspraktiken ist das Thema beim zentralen Bereich Beschaffung angegliedert.

    Im Bereich der Menschenrechte ist der  Geberit Verhaltenskodex massgeblich, in dem u.a. Kinder- und Zwangsarbeit ausgeschlossen werden. Im Rahmen einer jährlichen verbindlichen Umfrage bei allen Ländergesellschaften wird die Einhaltung des Verhaltenskodex‘ geprüft.

    Für Geberit sind langjährige Zusammenarbeit, gegenseitige Verpflichtungen, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung wichtige Leitmotive. Diese verdienen bei der Beschaffung von Rohmaterialien, Halbfabrikaten, Fertigprodukten und Dienstleistungen eine besondere Beachtung. Daher werden die hohen Standards für faires Geschäftsverhalten, Umweltschutz und sichere Arbeitsbedingungen auch von den Lieferanten erwartet. Der  Verhaltenskodex für Lieferanten gilt für alle Geberit Lieferanten weltweit. Für die Überprüfung ist der Bereich Beschaffung verantwortlich.

    Hinsichtlich Massnahmen und Zielen zum Verhaltenskodex und zur Beschaffung, siehe auch  www.geberit.com > Nachhaltigkeit > Nachhaltigkeitsstrategie.

  2. HR1 Menschenrechtsaspekte bei Investitionsvereinbarungen

    Es existieren keine wesentlichen Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden. Vereinbarungen mit Lieferanten enthalten Menschrechtsklauseln, die geprüft und von den Geberit Lieferanten eingehalten werden müssen, siehe  HR2.

  3. HR2 Prüfung von Zulieferern nach Menschenrechtsaspekten

    Hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen liegt das grösste Risiko bei Lieferanten, die nur indirekt beeinflusst werden können. Geberit legt alles daran, dieses Risiko zu minimieren und verpflichtet Geschäftspartner und Lieferanten zur Einhaltung weitgehender Standards, vor allem bezüglich konsequentem Umweltschutz, sozial verträglichen Arbeitsbedingungen sowie fairen Geschäftspraktiken.

    Ende 2007 wurde erstmals ein  Verhaltenskodex für Lieferanten eingeführt, der sich unter anderem an den Prinzipien des United Nations Global Compact orientiert. Der Lieferant muss auf Anfrage von Geberit entsprechende Aufzeichnungen anfertigen, um die Einhaltung der Kodexvorgaben nachzuweisen und diese jederzeit zur Verfügung stellen. Bei Nicht-Erfüllung der in diesem Kodex festgelegten Vorschriften werden nach Möglichkeit korrigierende Massnahmen ergriffen. Eine Nicht-Erfüllung seitens des Lieferanten wird als erhebliches Hindernis für die Weiter­führung der Geschäfts­be­ziehung gewertet. Für den Fall, dass der Lieferant diese Nicht-Erfüllung nicht korrigiert, kann Geberit die Zusammenarbeit beenden. Bis Ende 2013 haben 701 Lieferanten (Vorjahr 671) den Verhaltenskodex unterschrieben. Dies entspricht 95% des gesamten Einkaufswerts (Vorjahr 95%). Damit wurde der Zielwert von 95% für das Jahr 2013 erreicht. Bei den Top-200-Lieferanten liegt der Anteil der Unterzeichner bei 99% (Vorjahr 99%). Der Verhaltenskodex ist für jeden neuen Lieferanten bindend.

    Im Sinne einer systematischen Planung und Durchführung von Audits, die in der Regel alle drei Jahre erfolgen, wurde 2012 das bestehende Risikomanagement weiterentwickelt. Es beruht auf der Einteilung der Lieferanten in Risiko­klas­sen – je nach Produktionsstandort (Land) und Produktionsprozessen. Im Berichtsjahr wurden 40 Unternehmen in der höchsten Risikoklasse identifiziert. Das entspricht weniger als 5% des gesamten Einkaufswertes. Um die Neutralität sowie das für die Prüfungen benötigte Wissen sicher zu stellen, wird auch mit einem externen Partner kooperiert: In China hat sich die Durchführung von Audits durch unabhängige Experten bewährt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Glaub­würdig­keit im Lieferanten­management. Fördern Audits Missstände zutage, hat dies Sanktionen zur Folge. In der Regel wird dann eine Frist für die Mängelbehebung gesetzt. So wurden in 2013 bei drei chinesischen Zu­liefer­be­trieben Mängel vor allem in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten und Entlöhnung festgestellt. Mit diesen drei Firmen wurden Massnahmenpläne vereinbart, deren Umsetzung im Rahmen eines Wiederholungs-Audits im Jahr 2014 überprüft und eingefordert wird.

    Eine vollständige Reglementierung des zweiten und dritten Gliedes der Zulieferkette durch Unterzeichnen eines Verhaltenskodex ist nur in wenigen, begründeten Ausnahmen vorgesehen, da dies unverhältnismässig grosse administrative Zusatzaufwände mit geringem Mehrwert bedeuten würde. Geberit verfolgt einen pragmatischen aber wirkungsvollen Weg: Bei der Überprüfung der Zulieferer in der höchsten Risikoklasse wird die Analyse derer wichtigster Zulieferer in die Risikoanalyse und in die Abklärungen bei den Audits vor Ort miteinbezogen. Letztlich strebt Geberit ein zeitgemässes Lieferantenmanagement an, bei dem die Beziehung zum Lieferanten aktiv gemanagt wird und Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette gemeinsam analysiert werden.

    Für weitere Informationen, siehe  Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Logistik und Beschaffung.

  4. HR3 Schulung der Mitarbeitenden zu Menschenrechten

    2008 wurden über 98% aller Mitarbeitenden zu den Themen des  Geberit Verhaltenskodex geschult. Der Kodex ist weltweit gültig und steht in 14 Sprachen im Intranet zur Verfügung. Seit 2009 erhalten alle neuen Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Einführung Schulungen zum Kodex, wobei dafür entwickelte Medien wie Schulungsfilme zum Einsatz kommen. Der Verhaltenskodex steht allen Mitarbeitenden weltweit im Intranet zur Verfügung. Zudem werden seit 2012 Beiträge zur Sensibilisierung des Geberit Verhaltenskodex im Intranet publiziert. Weitere Details siehe  SO3.

    Diese Information deckt die Anforderungen des GRI-Indikators partiell ab.

  5. HR4 Diskriminierungsfälle

    Der Verhaltenskodex untersagt Diskriminierung im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Einhaltung wird jährlich im Rahmen einer verbindlichen gruppenweiten Umfrage überprüft. Ausserdem ermöglicht die «Geberit Integrity Line» es allen Mitarbeitenden, in ihrer jeweiligen Muttersprache (35 Sprachen) anonym auf Misstände wie Diskriminierung aufmerksam zu machen. Im Berichtsjahr 2013 wurde ein Mobbing Fall bekannt, welcher zur Entlassung der verursachenden Person führte.

  6. HR5 Gewährleistung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

    Den Mitarbeitenden steht es in jeder Hinsicht frei, Gewerkschaften, Verbänden und ähnlichen Organisationen beizutreten. In der Geberit Gruppe werden im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen keine Rechte zur Ausübung der Vereinigungsfreiheit oder zu Kollektivverhandlungen eingeschränkt.

  7. HR6 Risiko von und Vorkehrungen gegen Kinderarbeit

    Die Exposition von Geberit bezüglich Kinderarbeit wird aufgrund der Branche und den Ländern, in denen Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, sowie den hohen Qualitätsanforderungen als gering betrachtet. Geberit verpflichtet sich in seinem Verhaltenskodex dem Schutz der Menschen­rechte. Kinderarbeit wird dabei kategorisch abgelehnt. 2013 wurden gemäss der jährlichverbindlichen und gruppenweiten Überprüfung keine Fälle von Kinderarbeit festgestellt. Auch bei Lieferanten sind im Rahmen der durchgeführten Audits keine Fälle aufgetaucht. Die im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten Grundsätze beziehen die Anerkennung der ILO Kernarbeitsnormen zum Ausschluss von Kinderarbeit ausdrücklich ein.

  8. HR7 Risiko von und Vorkehrungen gegen Zwangsarbeit

    Die Exposition von Geberit bezüglich Zwangsarbeit wird aufgrund der Branche und den Ländern, in denen Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, sowie den hohen Qualitätsanforderungen als gering betrachtet. Geberit verpflichtet sich in seinem Verhaltenskodex dem Schutz der Menschenrechte. Zwangsarbeit wird dabei kategorisch abgelehnt. 2013 wurden gemäss der jährlichverbindlichen und gruppenweiten Überprüfung keine Fälle von Zwangsarbeit festgestellt. Auch bei Lieferanten sind im Rahmen der durchgeführten Audits keine Fälle aufgetaucht. Die im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegten Grundsätze beziehen die Anerkennung der ILO Kernarbeitsnormen zum Ausschluss von Zwangsarbeit ausdrücklich ein.

  9. HR8 Schulung des Sicherheitspersonals in Bezug auf Menschenrechte

    An den Produktionsstandorten in Europa, USA und China ist Geberit nicht mit der Notwendigkeit des Einsatzes besonderer Sicherheitsvorkehrungen, welche die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen erhöhen, konfrontiert. Diese Problematik ist für Geberit im Rahmen der weltweiten Tätigkeiten daher nicht relevant.

  10. HR9 Missachtung von Rechten indigener Völker

    Diese Problematik ist für Geberit im Rahmen der weltweiten Tätigkeiten bisher nicht relevant.