Nachhaltigkeit  >  Sustainability Performance Report

9. Gesellschaft (SO)

  1. DMA-SO Managementansatz Gesellschaft

    Für Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung in der Geschäftstätigkeit der Geberit Gruppe sind die zentralen Bereiche Umwelt und Nach­haltig­keit (Aspekt Gemeinwesen) und Legal Services (Aspekte Korruption, wettbewerbswidriges Verhalten, Einhaltung sonstiger grundlegender Gesetze) zuständig.

    Geberit setzt intern wie extern auf Dialog. An allen Produktionsstandorten werden die Anregungen und Bedürfnisse lokaler Stakeholder erfasst, um möglichen Problemen wie Lärmemissionen entgegenzuwirken und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu nutzen. So diente ein  Runder Tisch mit regionalen Landwirten zur Einigung auf die Leitlinien für die Erzeugung von Biogas für den Produktionsstandort Pfullendorf (DE). Auch die Einführung eines  Stakeholder Panels ist eine wichtige Massnahme, die Perspektive von Stakeholdern zu integrieren. Nach der ersten Durchführung des Panels in 2012 ist eine Wiederaufnahme in 2014 geplant.

    Geberit will ein Vorbild für ethisches, umweltfreundliches und sozial verträgliches Wirtschaften sein. Der  Geberit Verhaltenskodex ist die massgebende Orientierungshilfe in Bezug auf integeres Verhalten im gesellschaftlichen Kontext. Dabei ist zum Beispiel ein weltweit faires Wettbewerbsverhalten ein wichtiger Grundsatz. Kartelle jeder Art oder andere wettbewerbsverzerrende Aktivitäten werden abgelehnt. Als Mitglied von Transparency International Schweiz bekennt sich Geberit zu den hohen Standards der Korruptionsbekämpfung. Zur Prävention gibt es klare Richtlinien, und die Mitarbeitenden werden in diesem Gebiet kontinuierlich geschult. Im Rahmen einer jährlich verbindlichen Umfrage bei allen Ländergesellschaften wird die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert (zu den Ergebnissen siehe die einzelnen Indikatoren). Die interne Überprüfung wird durch Audits vor Ort ergänzt. Im Falle von Fehlverhalten werden korrigierende Massnahmen ergriffen.

    Bei Schulungen zu Compliance werden Schwerpunkte gesetzt. Eine umfassende Schulung zum Kartellrecht mittels eines E-Learning-Programms wurde in 2013 wie geplant an den Standorten in China, Indien, Südafrika, Südostasien, Australien und in den USA durchgeführt. Dabei wurden die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sowie die Aussendienstmitarbeitenden auf einen einheitlichen Wissensstand gebracht und auf Herausforderungen im Markt vorbereitet. 2014 werden wie schon 2011 alle Standorte in Europa am aktualisierten E-Learning-Programm teilnehmen.

    Hinsichtlich Massnahmen und Zielen zum Verhaltenskodex siehe auch  www.geberit.com > Nachhaltigkeit > Nachhaltigkeitsstrategie.

  2. SO1 Auswirkungen auf das Gemeinwesen

    Das Konfliktpotential mit dem Gemeinwesen in der Nachbarschaft von Standorten wird generell als klein eingestuft. Im Rahmen des Umweltmanagements nach ISO 14001 wird an allen Produktionsstandorten eine Stakeholderanalyse erstellt. Darauf aufbauend werden die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und Produktion auf örtliche Gemeinden und Regionen bewertet.

    Geberit pflegt gute Beziehungen zur Nachbarschaft und führt entsprechende Massnahmen an den Standorten durch: zum Beispiel Tag der offenen Tür, Engagement in Vereinen, etc..

    Für weitere Informationen, siehe  4.16 und  4.17.

  3. SO2 Prüfung der Geschäftseinheiten auf Korruptionsrisiken

    Gemäss der jährlichen, verbindlichen Umfrage bei allen Gesellschaften der Geberit Gruppe gab es 2013 keine Fälle von Korruption.

    Auch bei den periodischen Überprüfungen der Produktionswerke und Vertriebsgesellschaften durch die Interne Revision ist das Thema Korruption ein Bestandteil des Prüfprogramms. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Prüfungshandlungen und Interviews durchgeführt. Die jährliche Prüfplanung der Internen Revision erfolgt risikoorientiert. Jede Gesellschaft wird mindestens alle 4 Jahre geprüft, bei erhöhtem Risikoprofil häufiger. 2013 hat die Interne Revision insgesamt 16 Gesellschaften geprüft. Dies sind rund ein Drittel aller Geberit Gesellschaften. Zudem werden pro Jahr ca. 3 bis 4 Vertiefungsprüfungen durchgeführt, bei denen der Prüffokus auf den Prozessen von konzernweiten Funktionen liegt (z. B. Einkauf, IT, etc.). Im Geschäftsjahr 2013 wurde kein Fall von Korruption festgestellt.

  4. SO3 Schulungen zur Antikorruptionspolitik

    2008 wurden über 98% der Mitarbeitenden zum Geberit Verhaltenskodex informiert und geschult. Die Schulung legt mit Hilfe von Kurzfilmen («Animatics») einen Fokus auf Graubereiche in vier Themen von Relevanz: Bestechung (Korruption), sexuelle Belästigung, Mobbing und IT-Missbrauch. Wie bisher wurden auch 2013 Neueintretende im Rahmen von Welcome-Veranstaltungen entsprechend geschult. Zudem werden seit 2012 Beiträge zur Sensibilisierung des Geberit Verhaltenskodex im Intranet publiziert.

    Zur Sensibilisierung zum Thema Compliance für alle Kader der Führungstufen 1-3 wurde in 2013 erstmals ein «Corporate Compliance Info Letter» herausgegeben. Dieser enthielt Informationen über neueste Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis zu den Themen Kartell­recht, Produkthaftung und Korruption.

  5. SO4 Massnahmen aufgrund von Korruptionsvorfällen

    Es waren keine Massnahmen nötig, da im Geschäftsjahr 2013 kein Fall von Korruption festgestellt wurde.

  6. SO5 Politische Positionen und Einflussnahme

    Geberit gibt in der Regel keine politischen Stellungnahmen ab und führt kein politisches Lobbying durch.

  7. SO6 Zuwendungen an Politik

    Geberit tätigt in der Regel keine Zuwendungen an Parteien und Politiker. Alle Spendenengagements (siehe  EC8) sind parteipolitisch neutral.

  8. SO7 Wettbewerbswidriges Verhalten

    Kartelle jeder Art oder andere wettbewerbsverzerrende Aktivitäten werden kategorisch abgelehnt. Es liegen keine Klagen wegen wett­be­werbs­widrigen Verhaltens vor. Die Kompetenz im Umgang mit diesem Thema wird in umfangreichen Schulungen gefördert (siehe  DMA-SO).

  9. SO8 Sanktionen wegen Verstoss gegen Rechtsvorschriften

    Im Geschäftsjahr 2013 gab es keine Bussgelder hinsichtlich Verstössen gegen Rechtsvorschriften.