Finanzteil > Konsolidierter Jahresabschluss der Geberit Gruppe
Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss
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1. Allgemeine Information und Grundsätze der Darstellung
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2. Änderungen in der Konzernstruktur
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3. Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze der Rechnungslegung
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4. Risikobewertung und -management
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5. Kapitalmanagement
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6. Wertschriften
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7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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8. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen
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9. Vorräte
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10. Sachanlagen
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11. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen
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12. Goodwill und immaterielle Anlagen
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13. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
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14. Sonstige kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
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15. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
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16. Derivative Finanzinstrumente
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17. Personalvorsorge
Die Geberit Gruppe unterhält für ihre Mitarbeiter in verschiedenen Ländern leistungsorientierte Vorsorgepläne. Dabei handelt es sich nur bei den Schweizer Vorsorgeplänen um gedeckte Pläne, die das Vermögen in rechtlich getrennten Vorsorgeeinrichtungen halten. Die grössten Pläne bestehen in der Schweiz und in Deutschland, die zusammen 98% (VJ: 98%) der gesamten Leistungsverpflichtungen umfassen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Leistungsverpflichtungen, des Planvermögens und der Erstattungsansprüche aus Rückdeckungsversicherungen:
2013 2012 1 MCHF MCHF Schweiz Leistungsverpflichtung (aus gedeckten Vorsorgeplänen) 401,7 421,5 Zeitwert Planvermögen 434,4 391,8 Deckungsverhältnis 32,7 -29,7 Deutschland Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen) 177,2 165,6 Deckungsverhältnis -177,2 -165,6 Erstattungsansprüche 8,8 7,1 Übrige Pläne Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen) 11,7 10,9 Deckungsverhältnis -11,7 -10,9 Erstattungsansprüche 4,9 4,6 Total Leistungsverpflichtung (alle Vorsorgepläne) 590,6 598,0 Zeitwert Planvermögen 434,4 391,8 Deckungsverhältnis -156,2 -206,2 Erstattungsansprüche 13,7 11,7 1 Restatement vgl. → Note 1
Schweizer Vorsorgepläne
Die berufliche Vorsorge ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Dieses sieht vor, dass der Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichtet oder sich einer solchen anschliessen muss. Die Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe ist eine rechtlich von der Geberit Gruppe unabhängige Stiftung und versichert alle Geberit Mitarbeitenden in der Schweiz (obligatorische und überobligatorische Leistungen). Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr und setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Aufgaben des Stiftungsrates sind im BVG und im darauf basierend vom Stiftungsrat erlassenen Reglement festgelegt.
Die Leistungen des Vorsorgeplans liegen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Sie ergeben sich aus den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie einer durch den Stiftungsrat jährlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu definierenden Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten. Verlässt ein Versicherter vor Erreichen des Pensionsalters die Geberit Gruppe beziehungsweise den Vorsorgeplan, wird die auf BVG-Basis erworbene Austrittsleistung an die neue Vorsorgelösung des Versicherten überwiesen. Diese Austrittsleistung umfasst neben den vom Versicherten in den Vorsorgeplan eingebrachten Geldern, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag. Die Vorsorgeleistungen umfassen lebenslange Altersrenten, Leistungen bei Invalidität und Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene. Maximal die Hälfte der Altersleistung kann bei der Pensionierung als Kapitalabfindung bezogen werden. Die Beiträge an die Vorsorgestiftung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Höhe geleistet und monatlich beglichen. Die Beitragshöhe ist altersabhängig und wird als Prozentsatz des versicherten Lohnes festgelegt.
Im Falle einer Unterdeckung nach den Bestimmungen des BVG ist der Stiftungsrat gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu deren Behebung zu treffen, wie z. B. Minderverzinsung der Altersguthaben, die Kürzung von anwartschaftlichen Leistungen oder die Erhebung von Sanierungsbeiträgen. Rechtlich erworbene Leistungen können nicht gekürzt werden. Bei Sanierungsbeiträgen wird das Risiko zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50% der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen. Die aktuelle Finanzlage der Schweizer Vorsorgepläne auf BVG-Basis macht keine solchen Sanierungsmassnahmen erforderlich; der technische Deckungsgrad gemäss BVG dieser Stiftung betrug 113,6% per 31. Dezember 2013 (per 31. Dezember 2012: 109,8%).
Im Falle einer Überdeckung gemäss IAS 19 ist deren Verfügbarkeit für das Unternehmen stark eingeschränkt. Ein wirtschaftlicher Nutzen für Geberit ergibt sich aus zukünftigen Beitragsreduktionen und wird nach den Bestimmungen von IFRIC 14 ermittelt.
Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für die Strategie der Anlage des Planvermögens. Das Ziel ist eine mittel- und langfristige Kongruenz und Nachhaltigkeit zwischen dem Planvermögen und den Vorsorgeverpflichtungen gemäss BVG. Unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit der Stiftung wird die Anlagestrategie in Form einer langfristig anzustrebenden Vermögensstruktur festgelegt.
Die gedeckten Pläne beinhalten auch den «Wohlfahrtsfonds der Geberit Gruppe», der nur überobligatorische Leistungen erbringt. Dieser Fonds für das Management bezweckt eine Erweiterung der Versicherungsdeckung des bestehenden Vorsorgeplans. Die Altersleistung wird bei der Pensionierung als Alterskapital bezogen oder wird in eine befristete Zeitrente umgewandelt. Die Beiträge des Arbeitgebers entsprechen mindestens der Summe der Beiträge der versicherten Personen.
Deutsche Vorsorgepläne
In Deutschland gibt es Kapitalkonten- und Rentenpläne. Bei den Rentenplänen handelt es sich um geschlossene Bestände.
Kapitalkontenpläne
Die Leistungen und Auszahlungsrichtlinien der Kapitalkontenpläne sind in Betriebsvereinbarungen geregelt. Durch die Ausübung von Vorbehalten sind arbeitgeberseitige Eingriffe möglich. Teilweise bestehen Sonderzusagen, die auf den Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen beruhen, sowie Einzelvereinbarungen, teilweise mit Rentenoption. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.
Pro Jahr wird in Abhängigkeit von einem Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Bezüge ein Versorgungsbeitrag ermittelt oder durch den Arbeitnehmer ein Entgeltumwandlungsbetrag einschliesslich beziehungsweise zuzüglich Arbeitgeberzuschuss festgelegt, woraus altersabhängig ein Versorgungsbaustein ermittelt wird. Die Auszahlung der während der aktiven Dienstzeit angesammelten Versorgungsbausteine einschliesslich daraus entstehender fest zugesagter Bonussummen zuzüglich Initialgutschrift aus der Übergangsregelung erfolgt als Einmalkapital oder in Raten. Eine Verrentung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Es besteht keine Abhängigkeit vom Endgehalt.
Der Arbeitgeber führt die Versorgungskonten, informiert über den Stand des Versorgungsguthabens, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen - teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister - vor. Bei einer Auszahlung als lebenslänglich laufende Rente prüft er die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.
Bei Verrentung einer Kapitalleistung kann aufgrund der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschließender Witwen- beziehungsweise Witwerrente ein Langlebigkeitsrisiko entstehen. Durch vertragliche Anpassungsregelungen bei der Verrentung wird derzeit kein Inflationsrisiko durch die gesetzliche Anpassungs(prüfungs)verpflichtung gesehen.
Die bei der Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber einbehaltenen Entgeltumwandlungsbeträge einschliesslich/zuzüglich Arbeitgeberzuschüssen und gegebenenfalls Demografiebeiträgen werden in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt, bei denen der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist. Die Pensionsverpflichtungen werden dadurch teilweise abgedeckt.
Rentenpläne
Die Rentenpläne sind durch Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Einzelvertrag geregelt. Aufgrund von § 16 Betriebsrentengesetz besteht eine Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers. Die Höhe des Anpassungsbedarfs richtet sich meist nach dem Verbraucherpreisindex. Bei einigen Einzelzusagen besteht eine vertragliche Anpassungsverpflichtung. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bestand. Gegenüber einigen aktiven Arbeitnehmern bestehen Pensionszusagen gemäss Essener Verband. Gegenüber unverfallbar ausgeschiedenen Anwärtern werden eurofeste Anwartschaften aufrechterhalten. Die Auszahlung an die Anspruchsberechtigten erfolgt in lebenslänglich laufenden Monatsrenten unter Einschluss von Hinterbliebenenrentenanwartschaften.
Der Arbeitgeber führt die Anwartschaften, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen – teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister - vor. Er prüft die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.
Wegen der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschließender Witwen- beziehungsweise Witwerrente kann ein Langlebigkeitsrisiko bestehen. Ausserdem kann durch die gesetzliche Anpassung(prüfungs)verpflichtung ein Inflationsrisiko entstehen.
Die Netto-Personalvorsorgeaufwendungen aller leistungsorientierten Pläne der Gruppe beliefen sich auf:
2013 2012 1 MCHF MCHF Laufender Dienstzeitaufwand 25,8 31,2 Beitragszahlungen der Arbeitnehmer -8,6 -9,0 Nettozinsaufwand Personalvorsorge 5,3 8,5 Netto-Personalvorsorgeaufwendungen 22,5 30,7 Der Dienstzeitaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne betrug MCHF 17,1 in 2013 (VJ: MCHF 24,6), für die Deutschen Vorsorgepläne MCHF 8,1 (VJ: MCHF 6,1). Der Nettozinsaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne betrug MCHF 0,4 in 2013 (VJ: MCHF 2,5), für die Deutschen Vorsorgepläne MCHF 4,8 (VJ: MCHF 5,9).
Die folgende Tabelle zeigt die Neubewertungen für die leistungsorientierten Vorsorgepläne im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung:
2013 2012 1 MCHF MCHF Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste: -32,7 -49,6 - aus Anpassung von demografischen Annahmen 0,0 -42,2 - aus Anpassung von finanziellen Annahmen -31,7 -19,0 - aus Anpassung von Erfahrungswerten -1,0 11,6 Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) -32,1 -14,8 Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 0,0 0,0 Veränderung Asset Ceiling 13,2 0,0 Total im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen vor Steuern -51,6 -64,4 Die im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfassten Neubewertungen betrugen in 2013 für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF -50,3 (VJ: MCHF -91,2), für die Deutschen Vorsorgepläne MCHF -1,4 (VJ: MCHF 25,5).
Die folgenden Tabellen zeigen Analysen der Bewegungen von Beginn bis Ende des Geschäftsjahres für die Leistungsverpflichtungen, für das Planvermögen und für die Erstattungsansprüche:
2013 2012 1 MCHF MCHF Leistungsverpflichtung Zu Beginn des Jahres 598,0 616,6 Laufender Dienstzeitaufwand 25,8 31,2 Zinsaufwand 13,3 17,4 Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste -32,7 -49,6 Neue Pläne / Plananpassungen 3,2 1,2 Vorsorgeleistungen -19,4 -17,8 Umrechnungsdifferenzen 2,4 -1,0 Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres 590,6 598,0 1 Restatement vgl. → Note 1
2013 2012 1 MCHF MCHF Zeitwert Planvermögen Zu Beginn des Jahres 391,8 359,3 Zinsertrag 7,5 8,7 Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 32,1 14,8 Beitragszahlungen der Arbeitnehmer 8,2 7,6 Beitragszahlungen der Arbeitgeber 8,2 13,2 Vorsorgeleistungen -13,4 -11,8 Zeitwert Planvermögen am Ende des Jahres 434,4 391,8 Deckungsverhältnis am Ende des Jahres -156,2 -206,2 Schweizer Vorsorgepläne: Anpassung aufgrund Asset Ceiling -13,2 0,0 Schweizer Vorsorgepläne: Aktivierung Arbeitgeberbeitragsreserve (→ Note 11) -19,5 0,0 Netto Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres -188,9 -206,2 2013 2012 1 MCHF MCHF Zeitwert Erstattungsansprüche Zu Beginn des Jahres 11,7 10,1 Zinsertrag 0,5 0,2 Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 0,0 0,0 Beitragszahlungen der Arbeitgeber 1,3 0,2 Beitragszahlungen der Arbeitnehmer 0,4 1,4 Vorsorgeleistungen -0,2 0,0 Umrechnungsdifferenzen 0,0 -0,2 Zeitwert Erstattungsansprüche am Ende des Jahres 13,7 11,7 1 Restatement vgl. → Note 1
Per 31. Dezember 2013 betrug der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen für die Deutschen Vorsorgepläne MCHF 8,8 (VJ: MCHF 7,1).
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zum Zeitwert des Planvermögens sowie dessen Zusammensetzung:
2013 2012 Auf einem aktiven Markt kotiert Übrige Total Auf einem aktiven Markt kotiert Übrige Total MCHF MCHF MCHF MCHF MCHF MCHF Eigenkapitalinstrumente 175,1 9,9 185,0 130,6 9,6 140,2 Obligationen und andere Schuldtitel 52,4 36,2 88,6 53,5 36,6 90,1 Immobilien 22,9 94,2 117,1 20,9 87,3 108,2 Liquide Mittel 37,1 0,0 37,1 42,2 0,0 42,2 Sonstige 2,0 4,6 6,6 6,1 5,0 11,1 Total 289,5 144,9 434,4 253,3 138,5 391,8 Der effektive Ertrag auf das Planvermögen betrug 2013 +8,4% und 2012 +7,6%. Im Planvermögen per Ende 2013 sind MCHF 4,2 (VJ: MCHF 3,1) an Eigenkapitalinstrumenten der Geberit AG und MCHF 10,1 (VJ: MCHF 10,1) an Immobilien enthalten, die von der Gruppe genutzt werden.
Die folgende Tabelle zeigt eine Analyse der Leistungsverpflichtung der Schweizer und Deutschen Vorsorgepläne:
2013 2012 Aktive Aus-
geschie-
denePen-
sionäreTotal Aktive Aus-
geschie-
denePen-
sionäreTotal Planteilnehmer (Anzahl) Schweizer Vorsorgepläne 1 149 458 1 607 1 154 436 1 590 Deutsche Vorsorgepläne 3 873 409 333 4 615 3 601 371 330 4 302 Total Planteilnehmer 5 022 409 791 6 222 4 755 371 766 5 892 Leistungsverpflichtung (in MCHF) Schweizer Vorsorgepläne 233,6 168,1 401,7 247,9 173,5 421,5 Deutsche Vorsorgepläne 131,8 16,4 29,0 177,2 121,9 14,9 28,8 165,6 Total Leistungsverpflichtung 365,4 16,4 197,1 578,9 369,8 14,9 202,3 587,1 Anteil in % 63,2 2,8 34,0 100,0 63,0 2,5 34,5 100,0 Die durchschnittliche Fälligkeit der Leistungsverpflichtung für die Schweizer Vorsorgepläne beträgt rund 14 Jahre, für die Deutschen Vorsorgepläne rund 12 Jahre.
Für das Geschäftsjahr 2014 werden Arbeitgeberbeiträge für die Schweizer Vorsorgepläne von MCHF 8,2 erwartet. In der Schweiz besteht eine Arbeitgeberbeitragsreserve von MCHF 19,5, die für zukünftige Beitragszahlungen eingesetzt werden könnte.
Folgende Annahmen wurden für die Berechnung der Leistungsverpflichtungen der wesentlichen Vorsorgepläne zugrunde gelegt (in %):
2013 2012 CH DE CH DE Diskontierungssatz 2,4 3,1 1,9 3,0 Lohnentwicklung 2,0 2,5 2,0 2,5 Rentenanpassung 0,0 2,0 0,0 2,0 Sterblichkeit BVG
2010 GTRichttafeln
2005 GBVG
2010 GTRichttafeln
2005 GDie Entwicklung der Krankheitskosten hat keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen in der Schweiz und in Deutschland.
Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Pensionsverpflichtung für die bedeutenden Vorsorgepläne (CH und DE) ändern würde bei einer Anpassung einer einzelnen Annahme am Bilanzstichtag. Jede Änderung einer Annahme wurde dabei separat analysiert. Interdependenzen wurden nicht berücksichtigt.
Schweizer Vorsorgepläne: Erhöhung/Abnahme (-) des Barwerts der Pensionsverpflichtung Deutsche Vorsorgepläne: Erhöhung/Abnahme (-) des Barwerts der Pensionsverpflichtung Diskontierungssatz Erhöhung um 50 Basispunkte -5,8% -5,4% Abnahme um 50 Basispunkte +7,4% +5,9% Lohnentwicklung Erhöhung um 25 Basispunkte +0,32% +0,04% Abnahme um 25 Basispunkte -0,31% -0,04% Die Erfolgsrechnung der Gruppe enthält 2013 zudem Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne in der Höhe von MCHF 2,2 (VJ: MCHF 2,0).
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18. Beteiligungsprogramme
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19. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
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20. Sonstige langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten
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21. Eventualverbindlichkeiten
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22. Aktienkapital und eigene Aktien
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23. Ergebnis je Aktie
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24. Sonstiger Betriebsaufwand, netto
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25. Finanzergebnis, netto
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26. Ertragsteuern
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27. Cashflow-Kennzahlen
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28. Segment Reporting
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29. Transaktionen mit nahestehenden Personen
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30. Wechselkurse
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31. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
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32. Zusatzinformationen für Finanzinstrumente
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33. Gesellschaften im Konsolidierungskreis der Gruppe per 31. Dezember 2013