1.1 Garantien, Verpfändungen zugunsten Dritter
1.2 Bedeutende Beteiligungen
1.3 Aktienkapital
1.4 Kapitaleinlagereserven
1.5 Eigene Aktien
1.6 Beteiligungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung
1.7 Bedeutende Aktionäre
1.8 Derivate
Derivative Finanzgeschäfte, welche zu Absicherungszwecken getätigt werden, werden zusammen mit dem Grundgeschäft bewertet. Positive und negative Wiederbeschaffungswerte werden während der Laufzeit des Kontrakts nicht bilanziert, sondern erst zum Zeitpunkt der Erfüllung.