1. Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

Die operative Konzernstruktur ist unter der  Führungsstruktur grafisch dargestellt.

Geberit AG, die Muttergesellschaft der Geberit Gruppe, hat ihren Sitz in Rapperswil-Jona (CH). Hinweise zum Ort der Kotierung, zur Börsenkapitalisierung, Valoren- und ISIN-Nummer sind unter  Informationen zur Geberit Aktie zu finden.

Die zum Konsolidierungskreis der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften unter Angabe von Firma und Sitz, Aktienkapital und von Konzerngesellschaften gehaltene Beteiligungsquote sind im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss,  Note 34, Gesellschaften im Konsolidierungskreis der Gruppe per 31. Dezember 2014, aufgeführt. Zum Konsolidierungskreis gehören ausser der Geberit AG keine Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere kotiert sind.

1.2 Bedeutende Aktionäre

Die nebenstehend aufgeführten bedeutenden Aktionäre im Sinne von Art. 663c des Schweizer Obligationenrechts (OR) waren am 31. Dezember 2014 mit einem Anteil von mehr als 3 Prozent der Stimmrechte bzw. des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen.

Weiter haben im Geschäftsjahr die nebenstehenden Aktionäre der Gesellschaft Beteiligungen von 3 Prozent oder mehr oder eine Reduzierung der Beteiligung unter 3 Prozent der Stimmrechte bzw. des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals der Gesellschaft gemeldet.

Unter  www.six-exchange-regulation.com/obligations/disclosure/major_shareholders_de.html finden Sie die Offenlegungsmeldungen, die während des Geschäftsjahres 2014 von Geberit über die elektronische Veröffentlichungs­plattform der SIX Swiss Exchange veröffentlicht wurden.

1.3 Kreuzbeteiligungen

Die Geberit Gruppe unterhält keine kapital- oder stimmenmässigen Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften, die einen Grenzwert von 5 Prozent überschreiten.

1.4 Wichtige Veränderungen in den Statuten

Aufgrund der notwendigen Anpassungen an die neuen Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) wurde an der Generalversammlung 2014 über zahlreiche Statutenänderungen abgestimmt. Der Verwaltungsrat beschloss, dass die neuen Regelungen möglichst vollständig bereits im Jahr 2014 in die Statuten Eingang finden sollten – auch dort, wo an sich von Gesetzes wegen eine längere Übergangsfrist bestehen würde. Die diversen beantragten Statutenänderungen wurden in zwei Traktanden aufgeteilt und zur Abstimmung gebracht. Die Aktionäre folgten den Vorschlägen des Verwaltungsrats und stimmten den beiden Traktanden zu.