Verlauf Compliance

Compliance

Schulungen mit Schwerpunkt Kartellrecht

Im Berichtsjahr lag der Fokus einerseits auf internen Schulungsveranstaltungen und andererseits auf dem Ausbau der zur Verfügung stehenden Instrumente für die Meldung von Verstössen gegen den Geberit Verhaltenskodex.

E-Learnings stellen eine effiziente Methode dar, um die Mitarbeitenden hinsichtlich des für Geberit besonders sensiblen Themas «Kartellrecht» zu unterrichten. Im Berichtsjahr wurden die aussereuropäischen Vertriebsgesellschaften mittels E-Lear­ning zu diesem Thema geschult. Dasselbe Thema wurde zudem den Mitarbeitenden der Vertriebsgesellschaft UK direkt durch einen Kartellrechtsspezialisten der Gruppe vermittelt.

In UK sowie in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg wurden im Rahmen der internen Revision Kartellrechtsprüfungen vorgenommen, die sich in erster Linie den lokalen Konditionssystemen widmeten. Diese Prüfungen ergaben nur sehr geringfügigen Handlungsbedarf.

Die Themen «Korruption» und «Kartellrecht» werden angesichts des Geschäftsmodells von Geberit als besonders sensible Bereiche betrachtet. Sie bilden daher einen Schwerpunkt im Geberit Verhaltenskodex, der 2008 erarbeitet wurde und seit Anfang 2015 in einer inhaltlich überarbeiteten Fassung vorliegt. Wie jedes Jahr hatten sämtliche Gesellschaften der Geberit Gruppe einen Statusbericht zum Verhaltenskodex in ihrem Land zu Händen der Gruppe zu erstellen. Das Spektrum der dabei abgefragten Themen reichte von Fragen des Arbeitnehmerschutzes bis hin zum Umweltschutz. Es traten dabei keine akuten Missstände zutage.

Die im Jahr 2013 eingerichtete Integrity Line für die Geberit Mitarbeitenden verzeichnete im Berichtsjahr eine wesentliche Meldung, die in der Folge überprüft wurde. Dies führte zur Aufdeckung von Missständen in einer lokalen Gesellschaft, die korrigiert wurden.

Im Bereich Beschaffung wurde im Mai 2017 zudem neu eine «Supplier Integrity Line» eingeführt, vgl. Logistik und Beschaffung, Integrity Line für Lieferanten eingeführt.

Rechtsberatung zu Marketing- und Vertriebskampagnen

Die Rechtsabteilung der Gruppe befasste sich im Berichtsjahr mit einer Reihe von Marktanfragen, bei denen es um die Zulässigkeit von Marketing- und Vertriebskampagnen ging. Hier gab es Anfragen aus Österreich, Südafrika, Rumänien, Dänemark, der Ukraine und Deutschland. Letztlich konnten sämtliche fraglichen Kampagnen, teilweise leicht modifiziert, freigegeben werden.