11. Menschenrechte (HR)

Im Rahmen des Geberit Verhaltenskodex verpflichtet sich Geberit alle Gesetze, Richtlinien, Normen und Standards einzuhalten. Dabei wird auch die Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette wahrgenommen, siehe Kapitel Lieferanten. Geberit verpflichtet sich, die Menschenrechte einzuhalten. Als Mitglied des UN Global Compact und auf Basis der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt Geberit die Einhaltung der Menschenrechte sowohl intern wie auch bei Lieferanten und Partnern. Geberit setzt einen umfassenden Prozess zur Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex ein, siehe Kapitel Gesellschaft.

Menschenrechtsfragen stehen bei internen Themen hinsichtlich der Information und Bewusstseinsbildung sowie des Controllings unter der Verantwortung des zentralen Bereichs Human Resources (Aspekte Gleichbehandlung, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen).

Hinsichtlich Massnahmen und Zielen zum Verhaltenskodex, siehe auch Nachhaltigkeitsstrategie.

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11.1 Investitionen (HR)

11.2 Gleichbehandlung (HR)

11.3 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (HR)

11.4 Kinderarbeit (HR)

11.5 Zwangs- oder Pflichtarbeit (HR)

11.6 Prüfung Menschenrechtsaspekte (HR)

11.7 Bewertung der Lieferanten zu Menschenrechten (HR)