12. Gesellschaft (SO)
Der Geberit Verhaltenskodex beschreibt die Grundlagen, ein vorbildlicher, zuverlässiger und fairer Geschäftspartner und Arbeitgeber zu sein. Mit dem Geberit Kompass, einem zentralen Compliance-Element, sind die Eckpfeiler der Unternehmenskultur beschrieben: die gemeinsame Mission, die geteilten Werte, die Handlungsgrundsätze und die Erfolgsfaktoren, die von allen Mitarbeitenden zu beachten sind. Dieser wurde im gruppenweit in sechs Sprachen erscheinenden Mitarbeitermagazin präsentiert und erläutert.
Für die Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex hat Geberit ein effektives Compliance-System aufgebaut, welches sich auf die folgenden fünf wesentlichen Themenfelder fokussiert: Kartellrecht, Korruption, Arbeitnehmerrechte, Produkthaftung und Umweltschutz. Das System umfasst in der Umsetzung verschiedene Elemente wie Richtlinien, kontinuierliche Trainings, Einführung neuer Mitarbeiter, E-Learning-Kampagnen, Info-Rundbriefe, Compliance-bezogene Audits, der jährlichen Berichterstattung zum Verhaltenskodex und die Geberit Integrity Line, eine Whistleblower-Hotline für Mitarbeitende, seit 2017 auch für Lieferanten.
Nur wenige Gesellschaften arbeiten mit Agenten zusammen, so dass keine wesentliche Risiko-Exposition besteht. Trotzdem wurde in 2016 ein Verhaltenskodex für Geschäftspartner basierend auf dem Geberit Verhaltenskodex entworfen, der von den jeweiligen Geschäftsführern der Vertriebsgesellschaften an die Agenten übermittelt wird.
In der GRI-Kategorie Gesellschaft sind vor allem die Aspekte Korruptionsbekämpfung und wettbewerbswidriges Verhalten wesentlich. Für die Umsetzung ist der zentrale Bereich Corporate Legal zuständig.
Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Verhaltenskodex für Mitarbeitende wird die Einhaltung der dort gemachten Vorgaben kontrolliert. Alle Gesellschaften erhalten über 50 Fragen zu den erwähnten fünf Themenfeldern. Ausserdem werden von der Internen Revision vor Ort Audits durchgeführt und bei Fehlverhalten korrigierende Massnahmen ergriffen. Die Audits umfassen auch spezielle Interviews mit den Geschäftsführern der einzelnen Gesellschaften zu den im Verhaltenskodex erwähnten Themen. Die entsprechenden Angaben werden überprüft. Die Ergebnisse aus Umfrage und Audits sind Grundlage für den jährlichen Compliance-Bericht an die Konzernleitung und werden im Rahmen der Jahresberichterstattung veröffentlicht.
Hinsichtlich Massnahmen und Zielen zum Verhaltenskodex, siehe auch Nachhaltigkeitsstrategie.
12.1 Korruptionsbekämpfung (SO)
Managementansatz Korruptionsbekämpfung
Als Mitglied von Transparency International Schweiz und des UN Global Compact bekennt sich Geberit zu den hohen Standards der Korruptionsbekämpfung. Zur Prävention gibt es klare Richtlinien und die Mitarbeitenden werden in diesem Gebiet geschult. Im Rahmen einer jährlichen Umfrage bei allen Ländergesellschaften wird die Einhaltung der Richtlinien überprüft (zu den Ergebnissen, siehe die einzelnen Indikatoren). Ergänzend führt die Interne Revision Audits vor Ort durch. Im Falle von Fehlverhalten werden korrigierende Massnahmen ergriffen.
G4-SO3 Prüfung der Geschäftseinheiten auf Korruptionsrisiken
Gemäss der jährlichen Umfrage bei allen Gesellschaften der Geberit Gruppe gab es 2017 keine Fälle von Korruption.
Auch bei den periodischen Überprüfungen der Produktionswerke und Vertriebsgesellschaften durch die Interne Revision ist das Thema Korruption ein Bestandteil des Prüfprogramms. Die jährliche Prüfplanung der Internen Revision erfolgt risikoorientiert. Jede Gesellschaft wird mindestens alle fünf Jahre geprüft, bei hohem Risikoprofil wesentlich häufiger. Im Jahr 2017 hat die Interne Revision insgesamt 23 Gesellschaften geprüft. Dabei wurde kein Fall von Korruption festgestellt.
G4-SO4 Schulungen zur Antikorruptionspolitik
Im Rahmen von Welcome-Veranstaltungen werden alle Neueintretenden zum Geberit Verhaltenskodex geschult. Dabei kommen u.a. spezifische Schulungsfilme zu den Themen Bestechung, IT-Missbrauch, Mobbing und sexuelle Belästigung zum Einsatz.
Für die gesamte Geberit erhalten Mitarbeitende zudem im Intranet Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht. Richtlinien zum richtigen Umgang mit Zuwendungen und damit zur Verhinderung von Korruption wurden 2015 aktualisiert und über die verschiedenen Kommunikationskanäle den relevanten Mitarbeitenden (Einkauf, Vertrieb) zugänglich gemacht.
G4-SO5 Massnahmen aufgrund von Korruptionsvorfällen
Es waren keine Massnahmen nötig, da im Geschäftsjahr 2017 kein Fall von Korruption festgestellt wurde.
12.2 Wettbewerbswidriges Verhalten (SO)
Managementansatz Wettbewerbswidriges Verhalten
Die Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten ist gemäss Wesentlichkeitsanalyse ein sehr wesentlicher Aspekt. Kartelle jeder Art oder anderes wettbewerbsrechtswidriges Verhalten werden kategorisch abgelehnt.
In 2015 erfolgte eine Neufassung der Kartellrechtsrichtlinien deren Kommunikation via Geschäftsführer aller Gesellschaften und via Intranet.
E-Learnings stellen eine effiziente Methode dar, um die Mitarbeitenden hinsichtlich des für Geberit besonders sensiblen Themas Kartellrecht zu unterrichten. Im Berichtsjahr wurden die aussereuropäischen Vertriebsgesellschaften auf diese Weise zum Thema Kartellrecht geschult. Dasselbe Thema wurde zudem den Mitarbeitenden der Vertriebsgesellschaft UK direkt durch einen Kartellrechtsspezialisten der Gruppe vermittelt.
G4-SO7 Wettbewerbswidriges Verhalten
Bei der schwedischen Wettbewerbsbehörde ist seit 2015 ein Verfahren gegen Geberit anhängig. Dabei kooperiert Geberit vollumfänglich mit der Behörde.
Vor dem Europäischen Gerichtshof ist weiterhin das von der EU-Kommission initiierte Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtes erster Instanz anhängig. Dieses betrifft das bekannte Badezimmer-Kartellverfahren aus dem Jahre 2010, von welchem Gesellschaften der vormaligen Sanitec betroffen waren.
12.3 Compliance (SO)
Managementansatz Compliance Rechtsvorschriften
Der Geberit Verhaltenskodex hält fest, dass Geberit alle Gesetze, Richtlinien sowie international anerkannte Normen und Standards befolgt. Dabei wird häufig sogar über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen.
Geberit setzt einen umfassenden Prozess zur Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex ein, siehe Kapitel Gesellschaft.
G4-SO8 Sanktionen wegen Verstoss gegen Rechtsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2017 gab es zwei Fälle, in denen Bussgelder verhängt wurden. Im ersten Fall ging es um einen versäumten Besuch des Betriebsarztes bei einem Mitarbeiter, der nach langfristiger Abwesenheit wiedereingegliedert wurde. Der zweite Fall betrifft die Überschreitung eines Grenzwertes im Abwasser, siehe G4-EN29.
12.4 Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlichen Auswirkungen (SO)
Managementansatz Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlicher Auswirkungen
Siehe Kapitel Lieferanten.
G4-SO9 Überprüfung Lieferanten nach gesellschaftlichen Kriterien
Siehe Kapitel Lieferanten.
G4-SO10 Auswirkungen auf gesellschaftliche Aspekte in der Lieferkette
Siehe Kapitel Lieferanten.