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3. Festlegung der Vergütungen

3.1. Prozess für die Festlegung der Vergütungen

Der Nominations- und Vergütungsausschuss (NCC) unterstützt den Verwaltungsrat (VR) bei den Aufgaben und Ver­ant­wort­lich­keiten im Bereich Personalpolitik; dazu gehören unter anderem:

  • regelmässige Überprüfung des Vergütungssystems und der Nebenleistungen,
  • jährliche Überprüfung der Vergütungen der einzelnen Konzernleitungsmitglieder,
  • jährliche Beurteilung der Konzernleitungsmitglieder,
  • Personalentwicklung der Konzernleitung,
  • Nachfolgeplanung und Nominationen für Positionen in der Konzernleitung,
  • Vorbereitung der Kandidatenauswahl für die Wahl oder Wiederwahl in den Verwaltungsrat.

Genehmigung und Befugnisebenen:

 
Entscheid über CEO NCC VR
Vergütungen Mitglieder des Verwaltungsrats, Präsident des Verwaltungsrats/CEO schlägt vor genehmigt
Fixe Vergütungen Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) schlägt vor prüft genehmigt
STI 1, Präsident des Verwaltungsrats/CEO   schlägt vor genehmigt
STI 1, Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) schlägt vor prüft genehmigt
Zuteilung von LTI 2, Präsident des Verwaltungsrats/CEO schlägt vor genehmigt
Zuteilung von LTI 2, Mitglieder der Konzernleitung (ohne CEO) und
sonstige Anspruchsberechtigte
schlägt vor prüft genehmigt

Der Nominations- und Vergütungsausschuss besteht aus­schliess­lich aus unabhängigen Verwaltungsratsmitgliedern, die ab 2014 und gemäss der VegüV der General­ver­samm­lung zur Wahl vorgeschlagen werden. Im Berichtszeitraum gehörten dem Nominations- und Vergütungsausschuss Robert F. Spoerry als Vorsitzender sowie Jørgen Tang-Jensen und Hartmut Reuter als Mitglieder an (Letzterer ab Oktober 2013). Der Vor­sit­zen­de des Nominations- und Vergütungsausschusses kann den Verwal­tungs­rats­vor­sit­zen­den/CEO und den Head Corporate Human Resources zu den Sitzungen einladen. Der Verwal­tungs­rats­vor­sitzende/CEO ist jedoch keinesfalls anwesend, wenn seine eigene Vergütung festgesetzt wird.

Nach jeder Sitzung berichtet der Vorsitzende des Nominations- und Ver­gütungs­aus­schusses dem Verwaltungsrat über seine Tätigkeiten und Empfehlungen. Das Protokoll des Nominations- und Vergütungsausschusses steht dem gesamten Verwal­tungs­rat zur Verfügung.

3.2. Benchmarks und externe Berater

Geberit überprüft regelmässig die Vergütungen seiner Füh­rungs­kräfte, einschliesslich jene der Mit­glie­der der Konzern­leitung. Diese Prüfung umfasst auch die regelmässige Teil­nahme an Vergleichsstudien zu vergleichbaren Funktionen in anderen Industrie­unter­nehmen. Im Jahr 2012 führte das unabhängige externe Beratungs­unternehmen im Bereich Vergütungen, Towers Watson, eine detaillierte Analyse der Vergütungen der Konzern­leitungs­mitglieder durch. Dieses Beratungs­unternehmen hält kein weiteres Mandat von Geberit. Die Vergütungsanalyse wurde auf der Basis einer Vergleichs­gruppe von Industrieunternehmen vergleichbarer Grösse und geografischer Präsenz mit Haupt­sitz in der Schweiz durch­ge­führt: Barry Callebaut, Bucher, Dätwyler, EMS-Chemie, Georg Fischer, Givaudan, Kaba, Lindt & Sprüngli, Logitech, Lonza, Mettler-Toledo, Nobel Biocare, Oerlikon, Sika, Sonova, Straumann, Sulzer und Zehnder. Die Studie ergab, dass die Vergütungen des CEO und der übrigen Mitglieder der Konzern­leitung weitgehend denjenigen der Vergleichsgruppe ent­spra­chen. Allerdings wich die Gewichtung der einzelnen Ver­gütungs­kom­po­nenten ab. So lag bei Geberit insbesondere der Anteil des langfristigen Beteiligungsplans an der Gesamtvergütung unter dem der Vergleichs­gruppe. Der Verwaltungsrat beabsich­tigt, die einzelnen Ver­gütungs­kom­po­nenten in den kommenden Jahren an die Marktpraxis anzupassen.

Bei der Festlegung der Vergütung des Verwaltungsrats werden neben den Vergütungen von Nichtfinanzgesellschaften im Swiss Market Index Mid (SMIM) und im Swiss Market Index (SMI) auch öffentlich zugängliche Erhebungen berücksichtigt. Das Ver­gü­tungs­system (Struktur) wird in regelmässigen Abständen vom Nominations- und Ver­gütungs­ausschuss überprüft. Nach der Überprüfung im Jahr 2012 wurde die Vergütung des Ver­wal­tungs­rats durch die Abschaffung aller leistungsbezogenen Komponenten grund­le­gend geändert.

3.3. Beteiligung der Aktionäre

Geberit legt Wert darauf, durch ein konsultatives Votum an der Generalversammlung Rückmeldungen zum Vergütungsbericht zu erhalten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen. Die schwächer als erwartet ausgefallene Zustimmung zum Ver­gü­tungs­bericht an der letztjährigen Generalversammlung war einer der Hauptgründe für das Unternehmen, verbesserungsfähige Teile kritisch zu beleuchten. Geberit hat erhebliche Anstrengun­gen unternommen, um die Offenlegung der Vergütungen in Bezug auf Transparenz und Detaillierungsgrad des Ver­gü­tungs­systems zu verbessern. Darüber hinaus wurden die oben geschilderten Änderungen an den Vergütungsprogrammen vorgenommen. An der Generalversammlung 2014 werden die Aktionäre die Möglichkeit haben, diese Verbesserungen im Rahmen der konsultativen Abstimmung zum Ver­gü­tungs­bericht 2013 zu kommentieren. Geberit steht auch mit Aktionären und Aktionärsvertretern in Verbindung, um die Ver­gütungs­politik und die Ver­gütungs­programme zu erklären und zu diskutieren.