2. Vorwort des Vorsitzenden
des Nominations- und Vergütungs­ausschusses

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär

Ich freue mich, Ihnen im Namen des Nominations- und Vergütungsausschusses (NCC) den Vergütungsbericht 2019 vorzustellen.

Nach der Wahl der Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses an der Generalversammlung 2019 wurde Thomas M. Hübner als neues Mitglied vom Ausschuss begrüsst. Leider mussten wir nach wertvoller Zusammenarbeit im Oktober dieses Jahres unerwartet von unserem geschätzten Kollegen Abschied nehmen. Wir werden ihn als wertvolles Mitglied im Verwaltungsrat sehr vermissen.

Der Bausektor entwickelte sich im Jahr 2019 regional unterschiedlich. Das Marktumfeld war im Vorjahresvergleich von tieferen Wachstumszahlen geprägt. Trotzdem blicken wir auf ein sehr gutes Geschäftsjahr zurück. Dank einem überzeugenden währungsbereinigten Nettoumsatzwachstum und einer weiter gesteigerten, hohen Profitabilität ist es uns gelungen, unsere Position als führender Anbieter von Sanitärprodukten in Europa weiter zu festigen und ausserhalb Europas auszubauen. Die im Vorjahresvergleich angestiegene operative Cashflow Marge war vor allem auf tiefere Rohmaterialpreise, höhere Verkaufsvolumina, einen verbesserten Produktmix und Preiserhöhungen sowie auf Effizienzsteigerungen und eine hohe Kostendisziplin zurückzuführen. Zusätzlich beeinflusste eine Änderung im IFRS-Rechnungslegungsstandard die EBITDA-Entwicklung positiv. Negativ wirkten sich tarifbedingt stark angestiegene Personalkosten und Einmalkosten im Zusammenhang mit der Markenharmonisierung aus. Als Folge der Strategie, eine natürliche Währungsabsicherung anzustreben, hatte die Währungsentwicklung keine negativen Auswirkungen auf die operative Marge. Der Vergütungsbericht fasst zusammen, wie sich diese Ergebnisse auf die variablen Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Rahmen der verschiedenen Vergütungskomponenten ausgewirkt haben.

Im Berichtsjahr führte der Nominations- und Vergütungsausschuss eine eingehende externe Überprüfung der Vergütung des Verwaltungsrats auf Markt- und Wettbewerbsfähigkeit durch. Das Vergütungssystem wie auch die Vergütungshöhe des Geberit Verwaltungsrats entsprechen der gängigen Marktpraxis und der Verwaltungsrat bestätigte, dass keine Änderungen notwendig sind.

Die im Vorjahr vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderungen der Vergütungsprogramme für die Konzernleitung wurden im Berichtsjahr umgesetzt. Die Programme wurden in erster Linie vereinheitlicht und das ganze System wurde vereinfacht, wobei die Programme wertmässig in etwa gleich geblieben sind:

  • Alle Optionen, die unter dem langfristigen Beteiligungsplan (MSOP) und dem Managementprogramm (MSPP) gewährt werden, unterliegen seit 2019 einer dreijährigen Sperrfrist und einer Laufzeit von neun Jahren. Diese Änderungen dienen vor allem der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vergütungssystems der Konzernleitung.
  • Der langfristige Beteiligungsplan unterliegt neu sogenannten Rückforderungs- und Malusklauseln, wie sie auch schon beim Short-Term-Incentive-Plan inkl. MSPP gelten.

Ansonsten ging der Nominations- und Vergütungsausschuss im Laufe des Jahres seinen regulären Aufgaben nach wie der Festlegung der Leistungsziele zu Jahresbeginn und der Leistungsbeurteilung zum Jahresende, der Festlegung der Vergütungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung, der Erstellung des Vergütungsberichts sowie der Vorbereitung der «Say-on-Pay»-Abstimmungen an der Generalversammlung. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu unseren Aktivitäten sowie zum Vergütungssystem und zur Governance von Geberit.

An der Generalversammlung 2020 werden wir Ihnen die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur darauffolgenden Generalversammlung sowie die maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021 zur Genehmigung vorlegen. Ferner werden Sie Gelegenheit haben, in einer konsultativen Abstimmung Ihre Meinung zum vorliegenden Vergütungsbericht auszudrücken. Beim Lesen des Berichts werden Sie feststellen, dass die Vergütung an den Verwaltungsrat für die mit der Generalversammlung 2020 endende Vergütungsperiode sowie die Vergütung an die Konzernleitung für 2019 innerhalb der an der Generalversammlung 2019 respektive an der Generalversammlung 2018 genehmigten Grenzen liegen.

Auch künftig werden wir prüfen, ob unsere Vergütungsprogramme in dem sich ständig wandelnden Unternehmensumfeld weiterhin ihren Zweck erfüllen. Bei der Weiterentwicklung des Vergütungssystems führen wir einen offenen und regelmässigen Dialog mit unseren Aktionären. Aus unserer Sicht enthält dieser Bericht alle relevanten Informationen. Unserer Einschätzung nach ermöglicht unser Vergütungssystem eine ausgewogene und angemessene Honorierung von Leistung und wahrt gleichzeitig die Interessen der Aktionäre.

Freundliche Grüsse

Hartmut Reuter
Vorsitzender des Nominations- und Vergütungsausschusses

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