5. Aufbau Vergütungssystem

5.1 Verwaltungsrat

Die Vergütung der Verwaltungsräte ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt und umfasst einen fixen Jahresbetrag sowie eine zusätzliche Vergütung für die Ausschussmitglieder. Die Vergütung wird in Form von Aktien ausbezahlt, die einer vierjährigen Sperrfrist unterliegen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine Spesenpauschale, die bar ausbezahlt wird.

Der Verwaltungsratspräsident erhält einen fixen Jahresbetrag, der zu 70% in bar und zu 30% in gesperrten Aktien mit einer vierjährigen Sperrfrist ausbezahlt wird. Der Präsident erhält ebenso die Spesenpauschale, jedoch keine zusätzliche Vergütung für Anwesenheiten in Ausschüssen.

Die Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder wurden im Berichtsjahr hinsichtlich Struktur und Höhe von einem unabhängigen Beratungsunternehmen überprüft. Die Analyse ergab, dass das Vergütungssystem des Verwaltungsrats von Geberit der marktüblichen Praxis entspricht und folglich die Struktur und Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats keiner Änderungen bedürfen:

Jährliche Vergütung in CHF Zahlungsform
Präsident 885 000 bar und gesperrte Aktien
Vizepräsident 245 000 gesperrte Aktien
Mitglied des Verwaltungsrats 190 000 gesperrte Aktien
Vorsitzender NCC/Revisionsausschuss 45 000 gesperrte Aktien
Mitglied NCC/Revisionsausschuss 30 000 gesperrte Aktien
Spesenpauschale 15 000 bar

Die Vergütung, von der die gesetzlichen Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen sind, wird zum Ende der Mandatszeit ausbezahlt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht im Vorsorgeplan des Unternehmens versichert.

Im Todesfall sind die Aktien Gegenstand einer beschleunigten Freigabe, derweil sie in allen anderen Fällen der regulären Sperrfrist unterliegen.

Weitere Informationen zu den Vergütungen für die Periode ab der Generalversammlung 2020 bis zur Generalversammlung 2021 finden Sie in der Einladung zur Generalversammlung 2020.

5.2 Konzernleitung

Die Vergütung der Konzernleitung ist in einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement festgelegt. Es umfasst folgende Komponenten:

  • Grundgehalt
  • Eine variable Barvergütung (Short-Term Incentive, STI)
  • Einen langfristigen Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)
  • Zusätzliche Leistungen wie Pensions- und weitere Nebenleistungen
           
  Programm Instrument Zweck Plan-/Leistungs-
periode
Leistungs­kennzahlen 2019
Grundgehalt Jährliches Gehalt Monatliche Barvergütung Entgelt für die Funktion    
Variable Barvergütung Variable Barvergütung (Short-Term Incentive, STI) Jährliche variable Barvergütung Leistungs­abhängige Vergütung (kurzfristig), Mitarbeiter­gewinnung/-bindung 1-jährige Leistungs­periode Umsatz, EBITDA Marge, EPS, ROIC, individuelle Ziele
Aktienbeteili-
gungsplan MSPP
Bei Bezug des STI in Aktien zusätzlich kostenlose Aktienoptionen Ausrichtung auf Aktionärsinteressen Aktien: 3-jährige
Sperrfrist
Aktienoptionen:
ROIC
        Aktienoptionen:
3-jährige Leistungsperiode,
9-jährige Plan­­­periode
Langfristiger
Beteiligungsplan
(Long-Term Incentive,
LTI)
Aktienoptionsplan MSOP Aktienoptionen mit Performance-Kriterium Leistungsabhängige Vergütung (langfristig), Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, Mitarbeiterbindung 3-jährige Leistungs-
periode,
9-jährige Plan­­periode
ROIC
Vorsorge/
Nebenleistungen
Altersvorsorge Gemeinschafts-
stiftung, Wohlfahrtsfonds
Deckt Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsrisiken ab    
Nebenleistungen Dienstwagen­­­regelungen, Spesenrichtlinien Mitarbeitergewinnung/
-bindung
   

Grundgehalt

Das Grundgehalt ist eine fixe Vergütung und wird monatlich in bar ausbezahlt. Es richtet sich nach Umfang und Verantwortungsbereich der Position, dem Marktwert der Funktion sowie der Qualifikation und Erfahrung des Stelleninhabers. Das Grundgehalt wird jährlich überprüft. Dabei werden Daten über marktübliche Gehälter, die finanzielle Tragfähigkeit und Leistung des Unternehmens sowie die zunehmende Erfahrung des jeweiligen Stelleninhabers berücksichtigt.

Variable Barvergütung (Short-Term Incentive, STI)

Die kurzfristige variable Vergütung (STI) der Konzernleitung und von zusätzlich etwa 200 Mitgliedern des Gruppen-Managements berücksichtigt die Erreichung jährlicher Finanzziele des Unternehmens sowie individueller Ziele, die im Rahmen des jährlichen Performance-Management-Prozesses vereinbart und beurteilt werden.

Das Grundgehalt und der STI (bei hundertprozentiger Erreichung aller Finanzziele des Unternehmens) bilden das sogenannte Zieleinkommen. Das Grundgehalt repräsentiert 70% des Zieleinkommens und die variable Vergütung 30%. Darüber hinaus gibt es, basierend auf der Erreichung von individuellen qualitativen Leistungsindikatoren, die Möglichkeit, eine bis zu 10% höhere variable Vergütung des Zieleinkommens zu erhalten.

0%

Gruppen-Finanzziele

Minimum
Ziel
Maximum

Individuelle Leistungskomponente

Minimum
Ziel
Maximum

Die Finanzziele umfassen jeweils mit gleicher Gewichtung die Entwicklung von Umsatz und Gewinn je Aktie (EPS) im Vergleich zum Vorjahr sowie die Gewinn-Marge vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA-Marge) und die Rendite auf dem investierten Betriebskapital (ROIC). Diese Finanzziele wurden ausgewählt, weil sie für Geberit massgebliche Werttreiber darstellen und die Ausweitung von Geschäft und Marktanteil (umsatzseitig), überproportionale Profitabilitätsverbesserungen durch hohe operative Effizienz (ergebnisseitig) sowie den effizienten Einsatz von Kapital widerspiegeln. Ausgehend von der Empfehlung des Nominations- und Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat jährlich das erwartete Niveau für jedes Finanzziel für das Folgejahr fest. Geberit will seine Position als Marktführer stärken und stetig überdurchschnittliche Leistungen erzielen. Um die angestrebten Performance-Ziele zu erreichen und den ehrgeizigen Finanzplan des Unternehmens zu erfüllen, müssen die im Vorjahr erzielten Ergebnisse grundsätzlich verbessert werden. Auf Basis dieser anspruchsvollen Zielsetzung soll Geberit seine marktführende Stellung behaupten. Daneben werden eine Zielerreichungsuntergrenze, unterhalb derer keine variable Vergütung ausbezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze festgelegt, ab welcher der kurzfristige variable Vergütungsanteil plafoniert wird. Der Auszahlungsbetrag wird zwischen diesen Eckpunkten – Untergrenze, Zielvorgabe und Obergrenze – linear interpoliert. Die maximale Auszahlung für das Erreichen der Finanzziele darf 60% des Zieleinkommens nicht überschreiten.

Die individuelle Leistungskomponente bezieht sich auf die Erreichung individueller Ziele, die zu Jahresbeginn zwischen dem CEO und den einzelnen Mitgliedern der Konzernleitung – beziehungsweise, im Fall des CEO, zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO – festgelegt wurden. Die individuellen Ziele sind stärker qualitativ und strategisch orientiert. Sie betreffen beispielsweise Produkt- und Serviceinnovationen, Führungskompetenzen, den Eintritt in neue Märkte oder die Steuerung strategischer Projekte.

Die maximale Auszahlung für die Erreichung der individuellen Ziele darf 10% des Zieleinkommens nicht überschreiten.

Infolgedessen ist die variable Gesamtbarvergütung der Mitglieder der Konzernleitung auf 70% des Zieleinkommens plafoniert, was maximal dem jährlichen Grundgehalt entspricht.

Die Mitglieder der Konzernleitung haben die Möglichkeit, über den Aktienbeteiligungsplan (MSPP) ihre variable Barvergütung ganz oder teilweise in Aktien des Unternehmens zu investieren. Sie können eine bestimmte Anzahl Aktien oder einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz ihrer variablen Barvergütung zur Investition in Aktien festlegen. Für die Aktien gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Als Anreiz zur Beteiligung an diesem Programm erhält die Führungskraft für jede im Rahmen des Programms gekaufte Aktie eineinhalb kostenlose Aktienoptionen. Die Optionen unterliegen einem leistungsbasierten Vesting-Zeitraum von drei Jahren. Die übrigen Merkmale der Optionen und das Performance-Kriterium (durchschnittlicher ROIC) sind dieselben wie bei den Optionen, die unter dem langfristigen Beteiligungsplan (MSOP) gewährt werden (vgl. auch Langfristiger Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)).

Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für im Rahmen des MSPP erworbene Aktien und Optionen folgende Bestimmungen:

Grund der Auflösung Planregeln
Nicht gevestete Optionen Gevestete Optionen Gesperrte Aktien
Good Leaver Pensionierung
 
Sperre sofort
Invalidität
 
Vollständige Ausübung auf Basis der effektiven Leistung zum regulären Vesting-Zeitpunkt aufgehoben
Andere Gründe Regulärer Reguläre
Verfügungssperre
Liquidation/
Kontrollwechsel*
Beschleunigte vollständige Ausübung auf Basis der effektiven Performance nach Festlegung durch den VR zum Zeitpunkt der Auflösung Ausübungszeitraum Sperre sofort
aufgehoben
Tod Beschleunigte vollständige Ausübung auf Basis von Zielleistung
Bad Leaver Inadäquate Leistung/Verhalten** Verfallen Regulärer Ausübungszeitraum Reguläre
Verfügungssperre
* Diese Regel findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag infolge eines Kontrollwechsels oder einer Liquidation aufgelöst wird (sog. «Double-Trigger»).
** Für Konzernleitungsmitglieder wird die Unangemessenheit von Leistung oder Verhalten vom Verwaltungsrat nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt.

Langfristiger Beteiligungsplan (Long-Term Incentive, LTI)

Der langfristige Beteiligungsplan (Management Stock Option Programme, MSOP) soll die langfristige Wertschöpfung im Sinne des Unternehmens sicherstellen. Ferner soll er die Interessen der Führungskräfte an diejenigen der Aktionäre angleichen und eine langfristige Bindung der Führungskräfte an das Unternehmen fördern. Um die Vergütungsstruktur für die Konzernleitung zu vereinfachen, wurden die Vesting-Zeiträume des MSOP sowie der Optionen unter dem MSPP harmonisiert und der Vesting-Zeitraum mit Wirkung vom 1. Januar 2019 auf drei Jahre verkürzt. Die leistungsbasierte Vesting-Periode des LTI entspricht der gängigen Praxis anderer börsenkotierter Schweizer Unternehmen. Um den wirtschaftlichen Wert der Performance-Optionen gegenüber den vorherigen Plänen vergleichbar zu halten, wurde die Laufzeit der Optionen mit Wirkung vom 1. Januar 2019 von zehn Jahren auf neun Jahre verkürzt.

Das Vesting von Aktienoptionen setzt die Erfüllung eines Performance-Kriteriums – die durchschnittliche Rendite auf dem investierten Betriebskapital ROIC – im jeweiligen Vesting-Zeitraum voraus. Der ROIC gibt Aufschluss darüber, welche Rendite das Unternehmen im Verhältnis zum eingesetzten Betriebskapital erzielt hat. Auf Empfehlung des Nominations- und Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat jährlich ein Leistungs-Kriterium fest. Bei Erreichen des Zielwerts vesten die Optionen zu zwei Dritteln. Ferner wird eine Leistungsuntergrenze (Schwellenwert) definiert, unterhalb derer keine Optionen vesten, sowie eine Leistungsobergrenze (Deckelung) festgelegt, bei deren Erreichung 100% der Optionen vesten. Sowohl der Zielwert als auch die Leistungsobergrenze sind anspruchsvoll und liegen deutlich oberhalb der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten. Die ermittelten Beträge zwischen der Erreichung der Leistungsunter- und Leistungsobergrenze werden linear interpoliert. Die Optionen können zwischen dem Vesting-Zeitpunkt, drei Jahre nach Zuteilung und der Fälligkeit ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Optionen entspricht dem Marktwert der zugrunde liegenden Aktie zum Zeitpunkt der Zuteilung.

Auszahlungskurve MSOP

Der Verwaltungsrat legt jährlich die Höhe der zu gewährenden Aktienoptionen fest. Im Jahr 2019 betrug der Fair Value der gewährten Optionen 60% des Zieleinkommens für den CEO und zwischen 40 und 50% des Zieleinkommens für die übrigen Mitglieder der Konzernleitung. Für rund 100 weitere Beteiligte des Gruppen-Managements betrug der Fair Value 10% des Zieleinkommens.

Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gelten für die im Rahmen des MSOP erworbenen Optionen folgende Bestimmungen:

Grund der Auflösung Planregeln  
Nicht gevestete Optionen Gevestete Optionen
Good Leaver Pensionierung
 
Invalidität Pro-rata-Ausübung auf Basis der effektiven Leistung zum regulären Vesting-Zeitpunkt
Andere Gründe Regulärer
Liquidation/
Kontrollwechsel*
Beschleunigte vollständige Ausübung auf Basis der effektiven Performance nach Festlegung durch den VR zum Zeitpunkt der Auflösung Ausübungszeitraum
Tod Beschleunigte vollständige Ausübung auf Basis von Zielleistung
Bad Leaver Inadäquate Leistung/Verhalten** Verfallen Regulärer
Ausübungszeitraum
* Diese Regel findet nur Anwendung, wenn der Arbeitsvertrag infolge eines Kontrollwechsels oder einer Liquidation aufgelöst wird (sog. «Double-Trigger»).
** Für Konzernleitungsmitglieder wird die Unangemessenheit von Leistung oder Verhalten vom Verwaltungsrat nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt.

Offenlegung von Zielen

Die internen Finanzziele und individuellen Ziele im Rahmen der STI- und LTI-Pläne stellen geschäftskritische Informationen dar. Die Kommunikation solcher Ziele würde Einblicke in die Strategie von Geberit gewähren und für das Unternehmen unter Umständen einen Wettbewerbsnachteil zur Folge haben. Daher wurde entschieden, zum Zeitpunkt der Zielsetzung keine Einzelheiten über die Ziele offenzulegen, die Performance am Ende des Zeitraums jedoch allgemein zu kommentieren. Um die angestrebten Performance-Ziele zu erreichen und den ehrgeizigen Finanzplan des Unternehmens zu erfüllen, müssen die im Vorjahr erzielten Ergebnisse deutlich gesteigert werden.

Vorsorge/Nebenleistungen

Die Mitglieder der Konzernleitung sind in der für alle Mitarbeitenden in der Schweiz eingerichteten regulären Vorsorgeeinrichtung versichert. Der Pensionsplan besteht aus einem Basisplan, der Jahreseinkünfte bis zu TCHF 149 mit altersabhängigen Beitragssätzen abdeckt, die in gleicher Höhe vom Unternehmen und dem Mitarbeitenden gezahlt werden, sowie aus einem ergänzenden Plan, in dem Einkünfte über TCHF 149 (einschliesslich der tatsächlichen variablen Barvergütung) bis zum gesetzlich zulässigen Höchstbetrag versichert sind. Das Unternehmen zahlt den gesamten Beitrag für den ergänzenden Plan.

Darüber hinaus hat jedes Mitglied der Konzernleitung Anspruch auf einen Dienstwagen und eine Repräsentationspauschale im Einklang mit den Spesenrichtlinien, die für alle Mitglieder des Managements in der Schweiz gelten und von den Steuerbehörden genehmigt worden sind.

Anstellungsbedingungen

Alle Mitglieder der Konzernleitung besitzen unbefristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Jahr. Mitglieder der Konzernleitung haben keinen Anspruch auf irgendeine Abgangsentschädigung.

Im Sinne der guten Unternehmensführung hat Geberit eine Rückforderungsklausel für Zahlungen eingeführt, die im Rahmen des Short-Term-Incentive-Plans sowie des Long-Term-Incentive-Plans geleistet wurden. Diese Klauseln sehen vor, dass der Verwaltungsrat im Falle einer Ergebnisberichtigung aufgrund von Nichteinhaltung der Berichterstattungsvorschriften und/oder Betrug und/oder eines Verstosses gegen Gesetze oder interne Vorschriften durch einen Teilnehmer nicht ausbezahlte variable Barvergütungen oder noch nicht übertragene Long-Term-Incentives teilweise oder vollständig als verwirkt erklären (Malusklausel) und/oder ausbezahlte variable Barvergütungen oder übertragene Long-Term-Incentives teilweise oder vollständig zurückfordern kann. Die Rückforderungs- und Malusklauseln haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Jahr der Ergebnisberichtigung und/oder dem Jahr des betrügerischen Verhaltens.

Weitere Informationen zu beiden Programmen finden Sie unter 5. Aufbau Vergütungssystem, 5.2 Konzernleitung.

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