5. Governance

GRI 102-18 Führungsstruktur

Der Verwaltungsrat legt die strategischen Ziele und die generellen Mittel zu deren Erreichung fest und entscheidet über wichtige Sachgeschäfte. Für Informationen zur internen Organisation des Verwaltungsrats und zu seinen Ausschüssen siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat > Interne Organisation.

Die operative Führungsstruktur von Geberit gliedert sich per Ende 2019 in sieben Konzernbereiche:

  • CEO-Bereich
  • Vertrieb Europa
  • Vertrieb International
  • Marketing & Brands
  • Operations
  • Produktmanagement & Innovation
  • Finanzen

Damit sind die Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger Minimierung der Anzahl Schnittstellen klar zugeordnet. Für eine detaillierte Organisationsstruktur siehe Berichtsteil > Führungsstruktur.

GRI 102-19 Delegation von Verantwortung für ökonomische, ökologische und soziale Themen

Der Verwaltungsrat bestimmt die Strategie. Dazu gehören die Unternehmensstrategie, siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Strategie und Ziele > Strategie, und die Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nach Massgabe des Organisationsreglements hat der Verwaltungsrat die operative Geschäftsführung und die Umsetzung der Strategie dem Vorsitzenden der Konzernleitung übertragen. Innerhalb der operativen Führungsstruktur wird die Verantwortung für spezifische ökonomische, ökologische und soziale Themen weiter delegiert, siehe Berichtsteil > Führungsstruktur.

Einzelne Mitglieder der Konzernleitung informieren den Verwaltungsrat in jeder Sitzung über den laufenden Geschäftsgang und über die wesentlichen Geschäftsvorfälle der Gruppe bzw. der Gruppengesellschaften. Zwischen den Sitzungen wird der Verwaltungsrat monatlich umfassend über den laufenden Geschäftsgang und die finanzielle Situation des Unternehmens in schriftlicher Form informiert.

GRI 102-20 Verantwortung für ökonomische, ökologische und soziale Themen

Der Verwaltungsrat legt die strategischen Ziele und die generellen Mittel zu deren Erreichung fest und entscheidet über wichtige Sachgeschäfte. Innerhalb der operativen Führungsstruktur wird die Verantwortung für spezifische ökonomische, ökologische und soziale Themen festgelegt, siehe GRI 102-18. Die Verantwortlichen rapportieren entweder direkt dem CEO (u.a. Corporate Human Resources, Corporate Communications und Investor Relations, Strategische Planung) oder den anderen Konzernleitungsmitgliedern.

Der Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit wurde im Unternehmen fortlaufend weiterentwickelt. Seit über 25 Jahren gibt es die Stabsstelle Umwelt und Nachhaltigkeit, die seit über 15 Jahren direkt dem CEO rapportiert. Diese koordiniert die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und die damit verbundenen Aktivitäten; die Verantwortung für Planung und Umsetzung liegt jedoch bei den einzelnen Bereichen selbst.

GRI 102-21 Konsultationsverfahren zwischen Stakeholdern und Verwaltungsrat

Für die Mitwirkungsrechte der Aktionäre siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Mitwirkungsrechte der Aktionäre.

Eine Mitarbeitervertretung im Verwaltungsrat besteht nicht. Die Mitarbeitervertreter der europäischen Standorte treffen sich regelmässig mit einem Mitglied der Konzernleitung und dem Head Corporate Human Resources. Über diesen Weg können ausgewählte Anliegen an den Verwaltungsrat adressiert werden.

GRI 102-22 Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien

Dem Verwaltungsrat (VR) gehörten Ende 2019 fünf nicht exekutive, unabhängige Mitglieder an. Bis Anfang Oktober 2019 setzte sich der VR aus sechs nicht exekutiven, unabhängigen Mitgliedern zusammen. Mit dem Versterben von Thomas M. Hübner Anfang Oktober verkleinerte sich das Gremium jedoch auf fünf Mitglieder. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats soll im Einklang mit den strategischen Bedürfnissen, den Zielen der Gesellschaft, der geografischen Präsenz und der Unternehmenskultur stehen. Der Verwaltungsrat soll in jeder Hinsicht vielfältig zusammengesetzt sein, einschliesslich Geschlecht, Nationalitäten, geografische/regionale Erfahrungen und Geschäftserfahrung. Albert M. Baehny ist Verwaltungsratspräsident. Alle vom Verwaltungsrat gebildeten Ausschüsse bestehen ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern. Für weitere Informationen siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat.

GRI 102-23 Trennung von Verwaltungsratsvorsitz und Geschäftsführung

Den Vorsitz der Konzernleitung (CEO) hält Christian Buhl und Verwaltungsratspräsident ist Albert M. Baehny. Für weitere Informationen siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat.

GRI 102-24 Nominierung und Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder

Zur Wahl und Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat > Wahl und Amtszeit.

GRI 102-25 Mechanismen des Verwaltungsrats zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Detaillierte Informationen zu allen Mitgliedern des Verwaltungsrats inklusive Mitgliedschaften in anderen Organisationen finden sich unter Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat.

In den Statuten und im Organisationsreglement des Verwaltungsrats ist festgehalten, wie Interessenskonflikte von Mitgliedern des Verwaltungsrats vermieden werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind verpflichtet, bei der Behandlung von Geschäften, die ihre persönlichen Interessen oder die eines mit ihnen verbundenen Unternehmens betreffen, in den Ausstand zu treten. Diese Ausstandspflicht hat keinen Einfluss auf das erforderliche Quorum bei der Beschlussfassung. Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Organmitgliedern oder ihnen nahestehenden Personen unterstehen dem Grundsatz des Abschlusses zu Drittbedingungen.

GRI 102-26 Rolle von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat bei der Erarbeitung von Leitbildern und Strategien

Der langjährige Erfolg von Geberit basiert darauf, dass die Konzernleitung zusammen mit dem Verwaltungsrat eine langfristige Perspektive verfolgt. Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung haben wesentliche Leitbilder und Grundsätze wie den Geberit Kompass und den Geberit Verhaltenskodex festgelegt und genehmigt, siehe GRI 102-16. Der Verwaltungsrat bestimmt die Unternehmensstrategie. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird von der Konzernleitung und vom Verwaltungsrat geprüft und freigegeben, siehe GRI 102-29.

GRI 102-27 Weiterentwicklung Geschäftsleitung und Verwaltungsrat in Bezug auf ökonomische, ökologische und soziale Themen

Die internen Geschäftsprozesse sind auf kontinuierliche Verbesserung und Innovation ausgelegt. Diese Werte sind eng mit der Marke Geberit verknüpft. Gleichzeitig werden die Anliegen der Stakeholder ernst genommen und die Konzernleitung und der Verwaltungsrat erhalten z.B. im Rahmen des externen Stakeholderpanels Feedback und Input für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie.

Der Verwaltungsrat nimmt jährlich mindestens eine Beurteilung seiner Zusammenarbeit vor. Darin eingeschlossen ist die Beurteilung des Informationsstands der Mitglieder des Verwaltungsrats bezüglich des Konzerns und dessen Geschäftsentwicklung, siehe Organisationsreglement des Verwaltungsrats.

GRI 102-28 Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Verwaltungsrats

Der langjährige Erfolg von Geberit basiert darauf, dass die Konzernleitung zusammen mit dem Verwaltungsrat eine langfristige Perspektive verfolgt und Geberit damit über einen klaren Leistungsausweis auch im Bereich der Nachhaltigkeit verfügt. Es gibt kein formales Verfahren zur Bewertung der Leistung des Verwaltungsrats aus einer integrierten Nachhaltigkeitsperspektive. Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Nachhaltigkeitsstrategie werden Ergebnisse besprochen und der Handlungsbedarf festgelegt, siehe GRI 102-29.

In der Vergütungspolitik von Geberit ist festgehalten, dass in den Vergütungsprogrammen sowohl kurzfristige Erfolge als auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt werden. Für Informationen zur Entschädigung der Führungsgremien siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.

GRI 102-29 Verfahren des Verwaltungsrats zur Überwachung der Nachhaltigkeitsleistung

Die Nachhaltigkeitsstrategie wird von der Konzernleitung und vom Verwaltungsrat geprüft und freigegeben. Ergebnisse und Zielerreichung werden im Minimum einmal jährlich der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat zur Prüfung vorgelegt. Dazu gehören auch der Fortschrittsbericht UN Global Compact sowie der Geberit Compliance-Bericht inklusive Prüfungsergebnisse zur Einhaltung des Verhaltenskodex. Der Konzernleitung werden vierteljährlich Kennzahlen zur Arbeitssicherheit vorgelegt und regelmässig dem Verwaltungsrat präsentiert.

Geberit konsultierte 2018 zum vierten Mal ein externen Stakeholderpanel. Dessen Mandat bestand darin, Feedback zur Nachhaltigkeitsstrategie und -kommunikation und damit verbundenen Risiken und Chancen zu geben. Dieser Input wird für die strategische Überprüfung und Weiterentwicklung des Unternehmens genutzt. Die Durchführung des nächsten Stakeholderpanels ist für 2020 geplant.

GRI 102-30 Effektivität des Risikomanagementprozesses

Gestützt auf das Organisationsreglement des Verwaltungsrats hat der Revisionsausschuss ein umfassendes System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse und -steuerung sowie das Reporting.

Operativ ist die Konzernleitung für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Zudem werden im Unternehmen Verantwortliche für wesentliche Einzelrisiken benannt. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung. Die Interne Revision erstellt alle zwei Jahre einen Risikobericht zu Händen des Verwaltungsrats. Wesentliche Risiken werden zudem laufend in den regelmässig stattfindenden Konzernleitungs- oder Verwaltungsratssitzungen diskutiert.

Für eine Übersicht zu Compliance-Themen von Geberit siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Geschäftsjahr 2019 > Compliance.

GRI 102-31 Häufigkeit der Überprüfung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit

Die Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Nachhaltigkeitsstrategie einmal jährlich von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat besprochen und geprüft.

GRI 102-32 Überprüfung und Genehmigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird im Rahmen des integrierten Geschäftsberichts durch den Verwaltungsrat und die Konzernleitung geprüft und genehmigt. Dabei wird darauf geachtet, dass alle wesentlichen Themen abgedeckt werden.

GRI 102-33 Mitteilungsverfahren kritischer Anliegen an den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat steht für Anliegen von Seiten der Stakeholder und des Aktionariats jederzeit zur Verfügung.

GRI 102-34 Art und Gesamtzahl der beim Verwaltungsrat vorgebrachten kritischen Anliegen

Im Rahmen der Generalversammlung von Aktionäre vorgebrachte Anliegen werden gemäss Statuten behandelt. 2019 wurde ausserhalb der Generalversammlung kein Anliegen direkt dem Verwaltungsrat vorgebracht.

GRI 102-35 Vergütungspolitik für Führungsgremien

Geberit veröffentlicht jährlich einen detaillierten Vergütungsbericht mit genauer Offenlegung der Vergütungspolitik, siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.

GRI 102-36 Festsetzung der Vergütung

Geberit veröffentlicht jährlich einen detaillierten Vergütungsbericht mit genauer Offenlegung der Vergütung von Verwaltungsrat und Konzernleitung, siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.

GRI 102-37 Die Beteiligung der Stakeholder bei Entscheidungen zur Vergütung

Die im detaillierten Vergütungsbericht offengelegte Vergütung von Verwaltungsrat und Konzernleitung berücksichtigt Anliegen von Stake- und Shareholdern, siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.

GRI 102-38 Verhältnis der Jahresvergütung

Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Angestellten im Verhältnis zur durchschnittlichen Jahresvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Angestellten) betrug in der Schweiz 26,6, in Deutschland 7,2, in Österreich 5,2 und in Italien 4,9.

GRI 102-39 Verhältnis der prozentualen Steigerung der Jahresvergütungen

Das Verhältnis der prozentualen Steigerung der Jahresvergütung des höchstbezahlten Angestellten im Verhältnis zur prozentualen Steigerung der Jahresvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Angestellten) betrug in der Schweiz 19,3, in Deutschland 2,7, in Österreich 4,8 und in Italien 2,2.

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