Compliance

Compliance-Prozesse auf Effektivität ausgelegt

Der  Geberit Verhaltenskodex beschreibt die Grundlagen, die erfüllt werden müssen, um ein vorbildlicher, zuverlässiger und fairer Geschäftspartner und Arbeitgeber zu sein. Die Inhalte des Verhaltenskodex wurden 2014 aktualisiert; die Einführung und aktive Kommunikation an die Mitarbeitenden soll 2015 stattfinden. Für die Umsetzung hat Geberit ein effektives System aufgebaut, das sich auf eine Regelkonformität in den fünf wesentlichen Themenfeldern «Kartellrecht», «Korruption», «Arbeitnehmerrechte», «Produkthaftung» und «Umweltschutz» fokussiert. Es umfasst in der Umsetzung verschiedene Elemente wie Richtlinien, kontinuierliche Trainings, Einführung neuer Mitarbeitender, E-Learning-Kampagnen, Informationsbriefe, konformitätsbezogene Audits und die 2013 eingeführte  Geberit Integrity Line, eine Whistleblower-Hotline für Mitarbeitende.

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Verhaltenskodex für Mitarbeitende wird die Regelbefolgung verbindlich kontrolliert. Alle Ländergesellschaften erhalten 50 Fragen zu den erwähnten fünf Themenfeldern. Ausserdem werden von der internen Revision vor Ort Audits durchgeführt und bei Fehlverhalten korrigierende Massnahmen ergriffen. Die Audits umfassen auch spezielle Interviews mit den Geschäftsführern der einzelnen Gesellschaften zu den im Verhaltenskodex erwähnten Themen. Die entsprechenden Angaben werden überprüft. Die Ergebnisse aus Umfrage und Audits sind Grundlage für den jährlichen Compliance-Bericht an die Konzernleitung und werden gemäss den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) im  Sustainability Performance Report veröffentlicht.

Im Jahr 2014 wurden keine wesentlichen Verstösse gegen den Verhaltenskodex festgestellt. Im Sinne einer Weiterentwicklung und Risikominimierung wird auch die Compliance-Organisation selbst einer Prüfung unterzogen. Ende 2014 haben Internal Audit und externe Fachprüfer begonnen, die Compliance-Prozesse gezielt auf mögliche Verbesserungen hin zu untersuchen. Geberit ist zudem Mitglied in der Arbeitsgruppe Compliance von SwissHoldings, in der sich die Compliance-Verantwortlichen aller grosser Schweizer Unternehmen zwei bis drei Mal jährlich über aktuelle Compliance-Themen austauschen.

Die Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten ist gemäss  Wesentlich­keits­analyse ein wichtiger Aspekt. Die umfassende Schulung zum Kartellrecht wurde im Berichtsjahr in Deutschland und in Österreich fortgesetzt. Sensibilisierung und Weiterbildung – unter anderem mittels E-Learning-Programmen – werden 2015 in den übrigen europäischen Ländergesellschaften fortgesetzt.

Als aktives Mitglied von Transparency International orientiert sich Geberit an hohen Standards der Korruptionsbekämpfung und setzt sie entsprechend um. Hierzu existieren gruppenweit gültige Zuwendungsrichtlinien. Im Unternehmen zeigt sich ein hohes Bewusstsein für eine korrekte Zuwendungspraxis, die insbesondere bei Marketingaktionen eine Rolle spielt. Bei Unsicherheiten nutzen lokale Geschäfts- und Marketingleiter die frühzeitige Prüfung der Marketingkonzepte und die Beratung durch die zentrale Rechtsabteilung. Auch Vertriebspartner an Standorten ohne Geberit Vertretung werden für Compliance-Fragen sensibilisiert; mit der Entwicklung eines Verhaltenskodex für diese Partner wurde im Berichtsjahr begonnen.