Verlauf Anhang 16

Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss

1. Allgemeine Information und Grundsätze der Darstellung

2. Änderungen in der Konzern­struktur

3. Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze der Rechnungslegung

4. Risikobewertung und -management

5. Kapital­management

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen

8. Vorräte

9. Sachanlagen

10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen

11. Goodwill und immaterielle Anlagen

12. Kurzfristige Finanzverbind­lichkeiten

13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

14. Langfristige Finanzverbind­lichkeiten

15. Finanzinstrumente

16. Personalvorsorge

Die Gruppe unterhält für ihre Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern leistungsorientierte Vorsorgepläne. Die umfangreichsten leistungsorientierten Pläne bestehen in der Schweiz und in Deutschland und machen zusammen 92% (VJ: 92%) der gesamten Leistungsverpflichtungen aus.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Leistungsverpflichtungen, des Planvermögens und der Erstattungsansprüche aus Rückdeckungsversicherungen:

  2017 2016
  MCHF MCHF
Schweiz    
Leistungsverpflichtung (aus gedeckten Vorsorgeplänen) 597,5 582,9
Zeitwert Planvermögen 573,9 510,6
Deckungsverhältnis -23,6 -72,3
     
Deutschland    
Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen) 250,1 220,9
Zeitwert Planvermögen 0,0 0,0
Deckungsverhältnis -250,1 -220,9
Erstattungsansprüche 15,2 12,3
     
Übrige Pläne    
Leistungsverpflichtung (aus gedeckten Vorsorgeplänen) 44,1 42,2
Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen) 34,4 30,8
Zeitwert Planvermögen 43,9 40,8
Deckungsverhältnis -34,6 -32,2
Erstattungsansprüche 7,1 7,0
     
Total    
Leistungsverpflichtung (alle Vorsorgepläne) 926,1 876,8
Zeitwert Planvermögen 617,8 551,4
Deckungsverhältnis -308,3 -325,4
Erstattungsansprüche 22,3 19,3

Schweizer Vorsorgepläne

Die berufliche Vorsorge ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Dieses sieht vor, dass der Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichtet oder sich einer solchen anschliesst. Die Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe ist eine rechtlich von der Gruppe unabhängige Stiftung und versichert alle Geberit Mitarbeitenden in der Schweiz (obligatorische und überobligatorische Leistungen). Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr und setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Aufgaben des Stiftungsrats sind im BVG und im darauf basierenden, vom Stiftungsrat erlassenen, Reglement festgelegt.

Die Leistungen des Vorsorgeplans liegen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Sie ergeben sich aus den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie einer durch den Stiftungsrat jährlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu definierenden Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten. Verlässt ein Versicherter vor Erreichen des Pensionsalters die Gruppe beziehungsweise den Vorsorgeplan, wird die auf BVG-Basis erworbene Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung des Versicherten überwiesen. Diese Austrittsleistung umfasst neben den vom Versicherten in den Vorsorgeplan eingebrachten Geldern die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag. Die Vorsorgeleistungen umfassen lebenslange Altersrenten, Leistungen bei Invalidität und Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene. Maximal die Hälfte der Altersleistung kann bei der Pensionierung als Kapitalabfindung bezogen werden. Die Beiträge an die Vorsorgestiftung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Höhe geleistet und monatlich beglichen. Die Beitragshöhe ist altersabhängig und wird als Prozentsatz des versicherten Lohnes festgelegt.

Im Falle einer Unterdeckung nach den Bestimmungen des BVG ist der Stiftungsrat gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu deren Behebung zu treffen, wie zum Beispiel die Minderverzinsung der Altersguthaben, die Kürzung von anwartschaftlichen Leistungen oder die Erhebung von Sanierungsbeiträgen. Rechtlich erworbene Leistungen können nicht gekürzt werden. Bei Sanierungsbeiträgen wird das Risiko zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, und der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50% der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen. Der technische Deckungsgrad gemäss BVG dieser Stiftung betrug 118,2% per 31. Dezember 2017 (VJ: 114,6%).

Im Falle einer Überdeckung gemäss IAS 19 ist die Verfügbarkeit der Überschüsse für das Unternehmen stark eingeschränkt. Ein wirtschaftlicher Nutzen für Geberit ergibt sich aus zukünftigen Beitragsreduktionen und wird nach den Bestimmungen von IFRIC 14 ermittelt.

Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für die Anlagestrategie des Planvermögens. Das Ziel ist eine mittel- und langfristige Kongruenz und Nachhaltigkeit zwischen dem Planvermögen und den Vorsorgeverpflichtungen gemäss BVG. Unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit der Stiftung wird die Anlagestrategie in Form einer langfristig anzustrebenden Vermögensstruktur festgelegt.

Die gedeckten Pläne beinhalten auch den Wohlfahrtsfonds der Geberit Gruppe, der nur überobligatorische Leistungen erbringt. Dieser Fonds für das Management bezweckt eine Erweiterung der Versicherungsdeckung der Gemeinschaftsstiftung. Die Altersleistung wird bei der Pensionierung als Alterskapital bezogen oder in eine befristete Zeitrente umgewandelt. Die Beiträge des Arbeitgebers entsprechen mindestens der Summe der Beiträge der versicherten Person.

Deutsche Vorsorgepläne

In Deutschland gibt es Kapitalkonten- und Rentenpläne. Bei den Rentenplänen handelt es sich um geschlossene Bestände.

Kapitalkontenpläne

Die Leistungen und Auszahlungsrichtlinien der Kapitalkontenpläne sind in Betriebsvereinbarungen geregelt. Durch die Ausübung von Vorbehalten sind arbeitgeberseitige Eingriffe möglich. Teilweise bestehen Sonderzusagen, die auf den Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen beruhen, sowie Einzelvereinbarungen, teilweise mit Rentenoption. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.

Pro Jahr wird in Abhängigkeit von einem Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Bezüge ein Versorgungsbeitrag ermittelt oder durch den Arbeitnehmer ein Entgeltumwandlungsbetrag mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss festgelegt, woraus altersabhängig ein Versorgungsbaustein ermittelt wird. Die Auszahlung der während der aktiven Dienstzeit angesammelten Versorgungsbausteine einschliesslich daraus entstehender fest zugesagter Bonussummen zuzüglich Initialgutschrift aus der Übergangsregelung erfolgt als Einmalkapital oder in Raten. Eine Verrentung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Es besteht keine Abhängigkeit vom Endgehalt.

Der Arbeitgeber führt die Versorgungskonten, informiert über den Stand des Versorgungsguthabens, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen – teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister – vor. Bei einer Auszahlung als lebenslänglich laufende Rente prüft er die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.

Bei Verrentung einer Kapitalleistung kann aufgrund der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschliessender Witwen- beziehungsweise Witwerrente ein Langlebigkeitsrisiko entstehen. Durch vertragliche Anpassungsregelungen bei der Verrentung wird derzeit kein Inflationsrisiko durch die gesetzliche Anpassungs- und Anpassungsprüfungsverpflichtung gesehen.

Die bei der Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber einbehaltenen Entgeltumwandlungsbeträge mit / ohne Arbeitgeberzuschüsse/n und gegebenenfalls Demografiebeiträge/n werden in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt, bei denen der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist. Die Pensionsverpflichtungen werden dadurch teilweise abgedeckt.

Rentenpläne

Die Rentenpläne sind durch Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Einzelverträge geregelt. Aufgrund von § 16 Betriebsrentengesetz besteht eine Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers. Die Höhe des Anpassungsbedarfs richtet sich meist nach dem Verbraucherpreisindex. Bei einigen Einzelzusagen besteht eine vertragliche Anpassungsverpflichtung. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.

Es handelt sich um einen geschlossenen Bestand. Gegenüber einigen aktiven Arbeitnehmern bestehen Pensionszusagen gemäss Essener Verband. Gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden mit unverfallbaren Ansprüchen werden feste Euro-Anwartschaften aufrechterhalten. Die Auszahlung an die Anspruchsberechtigten erfolgt in lebenslänglich laufenden Monatsrenten unter Einschluss von Hinterbliebenenrentenanwartschaften.

Der Arbeitgeber führt die Anwartschaften, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen – teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister – vor. Er prüft die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.

Wegen der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschliessender Witwen- beziehungsweise Witwerrente kann ein Langlebigkeitsrisiko bestehen. Ausserdem kann durch die gesetzliche Anpassungs- und Anpassungsprüfungsverpflichtung ein Inflationsrisiko entstehen.

Mit der Akquisition der Sanitec Gruppe sind in Deutschland diverse Pläne dazugekommen. Für die Keramag Keramische Werke GmbH, Ratingen, besteht eine Versorgungsverpflichtung aus bestimmten Pensionszusagen und zusätzlich eine Versorgungsverpflichtung mit Rückdeckungsvermögen.

Die Netto-Personalvorsorgeaufwendungen aller leistungsorientierten Pläne der Gruppe beliefen sich auf:

  2017 2016
  MCHF MCHF
Laufender Dienstzeitaufwand 35,3 33,2
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -7,2 0,0
Beitragszahlungen der Arbeitnehmer -9,4 -9,2
Nettozinsaufwand Personalvorsorge 3,9 4,2
Netto-Personalvorsorgeaufwendungen 22,6 28,2

Der Dienstzeitaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne betrug im Jahr 2017 MCHF 23,7 (VJ: MCHF 22,5) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 10,6 (VJ: MCHF 9,7). Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne (Gemeinschaftsstiftung) betrug MCHF -5,6. Dies war ein technischer Effekt gemäss IAS 19 aufgrund der Plananpassungen. Die zukünftigen Vorsorgeleistungen der aktiven Teilnehmenden wurden aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung und des niedrigen Zinsniveaus reduziert.

Der Nettozinsaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne betrug im Jahr 2017 MCHF 0,3 (VJ: MCHF 0,4) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 3,3 (VJ: MCHF 3,5).

Die folgende Tabelle zeigt die Neubewertungen für die leistungsorientierten Vorsorgepläne im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung:

  2017 2016
  MCHF MCHF
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste: 17,0 43,1
- aus Anpassung von demografischen Annahmen -0,1 -1,0
- aus Anpassung von finanziellen Annahmen -4,4 43,4
- aus Anpassung von Erfahrungswerten 21,5 0,7
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) -46,0 -22,2
Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 0,0 -0,1
Asset-Ceiling-Anpassung 0,0 0,0
Total im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen vor Steuern -29,0 20,8

Die im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfassten Neubewertungen betrugen 2017 für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF -35,3 (VJ: MCHF 13,6) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 4,8 (VJ: MCHF 5,4).

Die folgenden Tabellen zeigen die Veränderungen bei den Leistungsverpflichtungen, dem Planvermögen und den Erstattungsansprüchen im Verlauf des Geschäftsjahres:

  2017 2016
  MCHF MCHF
Leistungsverpflichtung    
Zu Beginn des Jahres 876,8 834,2
Veränderungen Konsolidierungskreis -0,9 -15,1
Laufender Dienstzeitaufwand 35,3 33,2
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -7,2 0,0
Zinsaufwand 8,8 10,0
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste 17,0 43,1
Neue Pläne / Plananpassungen 0,0 1,5
Vorsorgeleistungen -28,0 -22,8
Umrechnungsdifferenzen 24,3 -7,3
Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres 926,1 876,8

  2017 2016
  MCHF MCHF
Zeitwert Planvermögen    
Zu Beginn des Jahres 551,4 534,8
Veränderungen Konsolidierungskreis 0,0 -9,5
Zinsertrag (basierend auf Diskontsatz) 4,3 5,3
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 46,0 22,2
Beitragszahlungen der Arbeitnehmer 8,8 8,7
Beitragszahlungen der Arbeitgeber 23,3 9,0
Neue Pläne / Plananpassungen -0,5 0,0
Vorsorgeleistungen -17,8 -13,8
Umrechnungsdifferenzen 2,3 -5,3
Zeitwert Planvermögen am Ende des Jahres 617,8 551,4
     
Deckungsverhältnis am Ende des Jahres -308,3 -325,4
Asset-Ceiling-Anpassung 0,0 0,0
Vermögenswert aus leistungsorientierten Vorsorgenplänen (Note 10) -0,9 -0,4
Netto Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres -309,2 -325,8

Die Position «Beitragszahlungen der Arbeitgeber» beinhaltet eine Einmalzahlung von MCHF 13,8, um die Reduzierung der zukünftigen Vorsorgeleistungen an die aktiven Teilnehmenden, die aus den o.g. Vorsorgeplanänderungen resultiert, teilweise abzumindern.

  2017 2016
  MCHF MCHF
Zeitwert Erstattungsansprüche    
Zu Beginn des Jahres 19,3 17,2
Veränderungen Konsolidierungskreis 0,0 0,0
Zinsertrag (basierend auf Diskontsatz) 0,6 0,5
Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 0,0 0,1
Beitragszahlungen der Arbeitgeber 1,4 1,3
Beitragszahlungen der Arbeitnehmer 0,6 0,5
Vorsorgeleistungen -0,4 -0,3
Umrechnungsdifferenzen 0,8 0,0
Zeitwert Erstattungsansprüche am Ende des Jahres 22,3 19,3

Per 31. Dezember 2017 betrug der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 15,2 (VJ: MCHF 12,3).

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum Zeitwert des Planvermögens sowie dessen Zusammensetzung:

    2017       2016
  Auf einem aktiven Markt kotiert Sonstige Total   Auf einem aktiven Markt kotiert Sonstige Total
  MCHF MCHF MCHF   MCHF MCHF MCHF
Eigenkapitalinstrumente 224,2 17,0 241,2   192,8 9,0 201,8
Obligationen und andere Schuldtitel 108,3 41,6 149,9   108,5 38,0 146,5
Immobilien 57,9 123,2 181,1   54,8 121,1 175,9
Liquide Mittel 36,3 0,0 36,3   20,1 0,0 20,1
Sonstige 3,0 6,3 9,3   2,4 4,7 7,1
Total 429,7 188,1 617,8   378,6 172,8 551,4

Das Planvermögen der Schweizer Vorsorgepläne betrug MCHF 573,9 per 31. Dezember 2017, und der effektive Ertrag belief sich 2017 auf +9,4% und 2016 auf +3,45%. In diesem Planvermögen sind per Ende 2017 MCHF 6,6 (VJ: MCHF 6,3) an Eigenkapitalinstrumenten der Geberit AG und MCHF 10,1 (VJ: MCHF 10,1) an Immobilien enthalten, die von der Gruppe genutzt werden.

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Leistungsverpflichtungen der Schweizer und deutschen Vorsorgepläne:

      2017         2016
  Aktive Aus­-
geschie­-
dene
Pen­sionäre Total   Aktive1 Aus­-
geschie­-
dene
Pen­sionäre Total
1 Fehler in der Anzahl Aktive für deutsche Vorsorgepläne. Korrektur gemäss IAS 8.
Planteilnehmer (Anzahl)                  
Schweizer Vorsorgepläne 1 278   516 1 794   1 238   500 1 738
Deutsche Vorsorgepläne 5 178 581 364 6 123   4 941 525 355 5 821
Total Planteilnehmer 6 456 581 880 7 917   6 179 525 855 7 559
                   
Leistungsverpflichtung (in MCHF)                  
Schweizer Vorsorgepläne 346,9   250,6 597,5   346,6   236,3 582,9
Deutsche Vorsorgepläne 181,8 26,9 41,4 250,1   156,4 23,7 40,8 220,9
Total Leistungsverpflichtung 528,7 26,9 292,0 847,6   503,0 23,7 277,1 803,8
Anteil in % 62,3 3,2 34,5 100,0   62,6 2,9 34,5 100,0

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtung für die Schweizer Vorsorgepläne beträgt rund 16 Jahre (VJ: rund 17 Jahre), für die deutschen Vorsorgepläne rund 12 Jahre (VJ: rund 12 Jahre).

Für das Geschäftsjahr 2018 werden Arbeitgeberbeiträge für die Schweizer Vorsorgepläne von MCHF 9,1 erwartet. In der Schweiz besteht eine Arbeitgeberbeitragsreserve von MCHF 19,5, die für zukünftige Beitragszahlungen eingesetzt werden könnte.

Folgende Annahmen wurden für die Berechnung der Leistungsverpflichtungen der wesentlichen Vorsorgepläne zugrunde gelegt (in %):

  2017   2016
  CH   DE   CH   DE
Diskontierungssatz 0,6   1,45   0,6   1,6
Lohnentwicklung 1,2   0 - 2,5   1,2   0 - 2,5
Rentenanpassung 0,0   2,0   0,0   2,0
Sterblichkeit BVG 2015 GT   Richttafeln 2005 G   BVG 2015 GT   Richttafeln 2005 G

Die Entwicklung der Krankheitskosten hat keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen in der Schweiz und in Deutschland.

Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Pensionsverpflichtung für die bedeutenden Vorsorgepläne (CH und DE) bei einer Anpassung einer einzelnen Annahme am Bilanzstichtag ändern würde. Jede Änderung einer Annahme wurde dabei separat analysiert. Interdependenzen wurden nicht berücksichtigt.

  Schweizer
Vorsorgepläne:
Erhöhung/Abnahme (-)
des Barwerts der
Pensionsverpflichtung
  Deutsche
Vorsorgepläne:
Erhöhung/Abnahme (-)
des Barwerts der
Pensionsverpflichtung
Diskontierungssatz      
Erhöhung um 50 Basispunkte -7,1%   -5,5%
Abnahme um 50 Basispunkte +8,3%   +6,2%
Lohnentwicklung      
Erhöhung um 25 Basispunkte +0,40%   +0,02%
Abnahme um 25 Basispunkte -0,38%   -0,02%

Die Erfolgsrechnung der Gruppe enthält 2017 zudem Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne in Höhe von MCHF 7,1 (VJ: MCHF 7,4).

17. Beteiligungs­programme

18. Latente Steuer­forderungen und -verbindlichkeiten

19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

20. Eventual­verbindlichkeiten

21. Aktienkapital und eigene Aktien

22. Ergebnis je Aktie

23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto

24. Finanzergebnis, netto

25. Ertragsteuern

26. Operating Leasing

27. Forschungs- und Entwicklungskosten

28. Cashflow-Kennzahlen

29. Segment Reporting

30. Transaktionen mit nahestehenden Personen

31. Wechselkurse

32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

33. Gesellschaften im Konsolidierungs­kreis der Gruppe per 31. Dezember 2017