12. Gesellschaft (SO)

Der  Geberit Verhaltenskodex beschreibt die Grundlagen, ein vorbildlicher, zuverlässiger und fairer Geschäftspartner und Arbeitgeber zu sein. Die Inhalte des Verhaltenskodex wurden 2014 aktualisiert; das Roll-Out für die Mitarbeiter findet 2015 statt. Für die Gewährleistung der Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex hat Geberit ein effektives Compliance-System aufgebaut, welches sich auf Compliance in den fünf wesentlichen Themenfeldern «Kartellrecht», «Korruption», «Arbeitnehmerrechte», «Produkthaftung» und «Umweltschutz» fokussiert. Das System umfasst in der Umsetzung verschiedene Elemente wie Richtlinien, kontinuierliche Trainings, Einführung neuer Mitarbeiter, E-Learning-Kampagnen, Info-Rundbriefe, Compliance-bezogene Audits und die 2013 eingeführte  Geberit Integrity Line, eine Whistleblower-Hotline für Mitarbeitende.

In der Kategorie Gesellschaft sind von den genannten Aspekten vor allem die Aspekte Korruptionsbekämpfung, wettbewerbswidriges Verhalten und Compliance Rechtsvorschriften wesentlich. Für die Umsetzung ist der zentrale Bereich Legal Services zuständig.

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Verhaltenskodex für Mitarbeitende wird die Einhaltung der dort gemachten Vorgaben verbindlich kontrolliert. Alle Gesellschaften erhalten rund 50 Fragen zu den erwähnten fünf Themenfeldern. Ausserdem werden von der Internen Revision vor Ort Audits durchgeführt und bei Fehlverhalten korrigierende Massnahmen ergriffen. Die Audits umfassen auch spezielle Interviews mit den Geschäftsführern der einzelnen Gesellschaften zu den im Verhaltenskodex erwähnten Themen. Die entsprechenden Angaben werden überprüft. Die Ergebnisse aus Umfrage und Audits sind Grundlage für den jährlichen Compliance-Bericht an die Konzernleitung und werden im Rahmen dieses Sustainability Performance Reports veröffentlicht. Zusätzlich wurde 2014 eine Vertiefungsprüfung im Bereich Compliance durch die Interne Revision in Zusammenarbeit mit einem externen Parter durchgeführt.

Hinsichtlich Massnahmen und Zielen zum Verhaltenskodex, siehe auch  Nachhaltigkeitsstrategie.

12.1 Korruptionsbekämpfung (SO)

Managementansatz Korruptionsbekämpfung

Als Mitglied von Transparency International Schweiz und des UN Global Compact bekennt sich Geberit zu den hohen Standards der Korruptionsbekämpfung. Zur Prävention gibt es klare Richtlinien, und die Mitarbeitenden werden in diesem Gebiet geschult. Im Rahmen einer jährlichen verbindlichen Umfrage bei allen Ländergesellschaften wird die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert (zu den Ergebnissen siehe die einzelnen Indikatoren). Die interne Überprüfung wird durch Audits vor Ort ergänzt. Im Falle von Fehlverhalten werden korrigierende Massnahmen ergriffen.

G4-SO3 Prüfung der Geschäftseinheiten auf Korruptionsrisiken

Gemäss der jährlichen, verbindlichen Umfrage bei allen Gesellschaften der Geberit Gruppe gab es 2014 keine Fälle von Korruption.

Auch bei den periodischen Überprüfungen der Produktionswerke und Vertriebsgesellschaften durch die Interne Revision ist das Thema Korruption ein Bestandteil des Prüfprogramms. Die jährliche Prüfplanung der Internen Revision erfolgt risikoorientiert. Jede Gesellschaft wird mindestens alle fünf Jahre geprüft, bei erhöhtem Risikoprofil wesentlich häufiger. 2014 hat die Interne Revision insgesamt 15 Gesellschaften geprüft. Dies sind knapp ein Drittel aller Geberit Gesellschaften. Dabei wurde kein Fall von Korruption festgestellt.

Zudem werden pro Jahr ca. zwei bis drei Vertiefungsprüfungen durchgeführt, bei denen der Prüffokus auf den Prozessen von konzernweiten Funktionen liegt. Bei einer dieser Vertiefungsprüfungen wurde mit Unterstützung eines externen Partners das Thema Compliance abgedeckt. Die Prüfung bescheinigte Geberit eine grundsätzlich gute und effektive Compliance Organisation, durch die in praxistauglicher Weise die für Geberit relevanten Risikobereiche abgedeckt wird.

G4-SO4 Schulungen zur Antikorruptionspolitik

2008 wurden über 98% der Mitarbeitenden zum Geberit Verhaltenskodex informiert und geschult. Die Schulung legt mit Hilfe von Kurzfilmen («Animatics») einen Fokus auf Graubereiche in vier Themen von Relevanz: Bestechung (Korruption), sexuelle Belästigung, Mobbing und IT-Missbrauch. Wie bisher wurden auch 2014 Neueintretende im Rahmen von Welcome-Veranstaltungen entsprechend geschult. Zudem werden seit 2012 Beiträge zur Sensibilisierung des Geberit Verhaltenskodex im Intranet publiziert.

G4-SO5 Massnahmen aufgrund von Korruptionsvorfällen

Es waren keine Massnahmen nötig, da im Geschäftsjahr 2014 kein Fall von Korruption festgestellt wurde.

12.2 Wettbewerbswidriges Verhalten (SO)

Managementansatz Wettbewerbswidriges Verhalten

Die Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhaltens ist gemäss  Wesentlichkeitsanalyse ein sehr wesentlicher Aspekt. Kartelle jeder Art oder anderes wettbewerbsrechtswidriges Verhalten werden kategorisch abgelehnt.

Die kontinuierliche Schulung zum Kartellrecht wurde 2014 fortgesetzt. In Deutschland wurden alle neuen Mitarbeitenden und im Rahmen von 12 Schulungsevents Vertriebsmitarbeiter im Innen- und Aussendienst geschult. Ein Schwerpunkt war das Thema Internetvertrieb. In Österreich wurde das Management zu Kartellrechtsfragen geschult. Schulung und Training inkl. E-Learning-Programmen werden 2015 in den europäischen Ländergesellschaften fortgesetzt.

G4-SO7 Wettbewerbswidriges Verhalten

Im Berichtsjahr lagen keine Klagen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens vor.

12.3 Compliance (SO)

Managementansatz Compliance Rechtsvorschriften

Der  Geberit Verhaltenskodex hält fest, dass Geberit alle lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Richtlinien sowie international anerkannte Normen und Standards befolgt, die das wirtschaftliche Handeln betreffen. Dabei wird häufig sogar über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen. Dies betrifft nicht nur das geschäftliche Handeln innerhalb eines bestimmten Landes oder Gebietes, sondern auch Sachverhalte ausserhalb des Landes, wenn diese wesentliche Auswirkungen auf den Wettbewerb des Landes oder Gebietes haben.

G4-SO8 Sanktionen wegen Verstoss gegen Rechtsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2014 gab es keine Bussgelder hinsichtlich Verstössen gegen Rechtsvorschriften.

12.4 Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlichen Auswirkungen (SO)

Managementansatz Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlicher Auswirkungen

Siehe  Kapitel Lieferanten

G4-SO9 Überprüfung Lieferanten nach gesellschaftlichen Kriterien

Siehe  Kapitel Lieferanten

G4-SO10 Auswirkungen auf gesellschaftliche Aspekte in der Lieferkette

Siehe  Kapitel Lieferanten