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- >Konsolidierter Jahresabschluss der Geberit Gruppe
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- >Anhang 25
1. Allgemeine Information und Grundsätze der Darstellung
2. Änderungen in der Konzernstruktur
3. Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze der Rechnungslegung
4. Risikobewertung und -management
5. Kapitalmanagement
6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen
8. Vorräte
9. Sachanlagen
10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen
11. Goodwill und immaterielle Anlagen
12. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
14. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
15. Finanzinstrumente
16. Personalvorsorge
17. Beteiligungsprogramme
18. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
20. Eventualverbindlichkeiten
21. Aktienkapital und eigene Aktien
22. Ergebnis je Aktie
23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto
24. Finanzergebnis, netto
25. Ertragsteuern
2015 | 2014 | |
---|---|---|
MCHF | MCHF | |
Steuern auf dem Ergebnis | 71,9 | 72,2 |
Latente Steuern | -19,5 | 4,4 |
Total Ertragsteuern | 52,4 | 76,6 |
Die Abweichungen zwischen den zum gewichteten durchschnittlichen Steuersatz der Gruppe von 19,3% (VJ: 13,7%) berechneten Ertragsteuern und den effektiven Ertragsteuern waren wie folgt:
2015 | 2014 | |
---|---|---|
MCHF | MCHF | |
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz | 91,6 | 78,7 |
Verluste ohne Steuerminderungen | 11,9 | 0,1 |
Verrechnung von laufenden Gewinnen mit steuerlich nicht aktivierten Verlustvorträgen | -30,2 | 0,0 |
Veränderungen von zukünftigen Steuersätzen | 0,5 | -0,1 |
Steuerlich wirksame Goodwill-Amortisation | -3,2 | -4,6 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und nicht steuerbare Erträge, netto | -23,0 | 1,4 |
Sonstige | 4,8 | 1,1 |
Total Ertragsteuern | 52,4 | 76,6 |
Sämtliche wesentlichen Abweichungen zum Vorjahr sind als Einmaleffekte zu betrachten und resultierten entweder aus der Sanitec Akquisition (Transaktion) oder aus nachgelagerten Integrationsprojekten (z.B. der Übertragung von IP Rechten). Der um Sondereffekte bereinigte Steuersatz lag 2015 bei rund 14%.