Integrierter Geschäftsbericht 2015
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Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss

1. Allgemeine Information und Grundsätze der Darstellung

2. Änderungen in der Konzernstruktur

3. Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze der Rechnungslegung

Neue oder revidierte IFRS-Richtlinien 2015 und deren Anwendung durch die Gruppe
Standard/Interpretation Inkraftsetzung Bedeutung für Geberit Einführung
       
Es wurden in diesem Jahr keine neuen oder revidierten IFRS Standards in Kraft gesetzt.
Die Gruppe hat die Anpassungen der jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010–2012 und 2011–2013) für 2015 angewendet. Diese Anpassungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung.

Neue oder revidierte IFRS-Richtlinien ab 2016 und deren Anwendung durch die Gruppe
Standard/Interpretation Inkraftsetzung Bedeutung für Geberit Geplante Einführung
IFRS 9 – Finanzinstrumente 1.1.2018 Die komplette Fassung von IFRS 9 «Finanzinstrumente» beinhaltet Anforderungen zur Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen. Es werden drei Kategorien der Schuldinstrumente definiert: fortgeführte Anschaffungskosten, Fair Value mit in sonstigem Gesamtergebnis ausgewiesenen Gewinnen und Verlusten («FVOCI») und Fair Value mit in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Gewinnen und Verlusten («FVPL»). Die Klassifizierung der Finanzanlagen in den Schuldinstrumenten ist durch das Geschäftsmodell des Unternehmens zur Verwaltung der Vermögenswerte und die daraus resultierenden Zahlungsströme getrieben. Eigenkapitalinstrumente werden immer zum Fair Value erfasst. Für die nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumente darf das Management aber ein unwiderrufliches Wahlrecht ausüben, nämlich Fair-Value-Gewinne und -Verluste im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen. Diese Anpassung hat keine wesentliche Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung. 1.1.2018
IFRS 10 – Konzernabschlüsse;
IAS 28 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
1.1.2016 Diese Änderungen beseitigen eine Inkonsistenz zwischen den Vorschriften in IFRS 10 und jenen in IAS 28 bei der Behandlung der Veräusserung und der Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung. 1.1.2016
IFRS 10 – Konzernabschlüsse;
IFRS 12 – Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen;
IAS 28 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
1.1.2016 Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung. 1.1.2016
IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen 1.1.2016 Die Änderungen stellen klar, dass die Akquisition eines Anteils an einer Joint Operation, welche die Definition eines Geschäftsbetriebs gemäss IFRS 3 erfüllt, keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, weil der Käufer nicht die Kontrolle erlangt. Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung. 1.1.2016
IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.1.2018 Der neue Standard zur Erlöserfassung aus Verträgen mit Kunden basiert auf einem fünfstufigen Modell. Die fünf Schritte sind:
1) Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
2) Identifizierung einzelner Leistungsverpflichtungen im Vertrag
3) Ermittlung des Transaktionspreises
4) Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen
5) Umsatzerfassung bei Erfüllen der Leistungsverpflichtungen
Diese Anpassung wird Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung haben. Nach heutiger Einschätzung werden diese Auswirkungen jedoch nicht wesentlich sein.
1.1.2018
IFRS 16 – Leasingverhältnisse 1.1.2019 Gemäss IAS 17 mussten Leasingnehmer zwischen einem Finanzierungsleasingverhältnis (bilanziell) und einem Mietleasingverhältnis (ausserbilanziell) unterscheiden. IFRS 16 verlangt nun, dass Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit, die zukünftige Leasingraten widerspiegelt und ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt («right-of-use-asset») praktisch für alle Leasingverträge in der Bilanz erfassen müssen. Das IASB hat eine fakultative Befreiung für bestimmte Leasingverhältnisse (short-term leases and low-value leases) vorgesehen, diese Vereinfachungen können nur von Leasingnehmern angewendet werden. Gemäss IFRS 16 ist oder enthält ein Vertrag ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht gewährt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung zu kontrollieren. Diese Anpassung wird hauptsächlich Auswirkungen auf die konsolidierte Bilanz haben. 1.1.2019
IAS 16 – Sachanlagen;
IAS 38 – Immaterielle Anlagen
1.1.2016 Klarstellung, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können. Erlösbasierte Abschreibungsmethoden werden als nicht sachgerecht eingestuft. Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung. 1.1.2016
IAS 27 – Separate Abschlüsse 1.1.2016 Die Änderungen stellen in Einzelabschlüssen das Wahlrecht wieder zur Verfügung, wonach Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen mittels Equity-Methode bilanziert werden können. Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die konsolidierte Jahresrechnung. 1.1.2016
«Annual improvements» von IFRS Standards und Interpretations (IFRIC) Div. Die üblichen jährlichen Präzisierungen und kleineren Anpassungen von diversen Standards und Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung. Div.

Fremdwährungsumrechnung

Die Gesellschaften der Gruppe verwenden als funktionale Währung im Allgemeinen die im relevanten lokalen Wirtschaftsraum gültige Währung. Fremdwährungstransaktionen werden zum Wechselkurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls oder zu einem diesem Wechselkurs angenäherten Kurs umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden Fremdwährungspositionen zu konzerneinheitlichen Jahresendkursen bewertet, und Kursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Kursdifferenzen auf gruppeninternen Darlehen mit Beteiligungscharakter werden in der Darstellung  «Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung» unter Währungsumrechnungsdifferenzen ausgewiesen. In der Konsolidierung werden Aktiven und Passiven, die in einer anderen funktionalen Währung als in Schweizer Franken ausgewiesen sind, zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum Jahresdurchschnittskurs (umsatzgewichtet) umgerechnet. Umrechnungsgewinne oder -verluste werden in der Darstellung  «Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung» unter Währungsumrechnungsdifferenzen ausgewiesen.

Liquide Mittel

Zu den liquiden Mitteln gehören Bargeld, Guthaben bei Banken sowie kurzfristige, äusserst liquide Finanzanlagen mit Restlaufzeiten von höchstens drei Monaten ab deren Erwerb, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Der Buchwert der liquiden Mittel entspricht aufgrund der kurzen Laufzeit ungefähr dem beizulegenden Zeitwert dieser Anlagen.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten sowie Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Die Anschaffungskosten werden nach der gewichteten Durchschnittsmethode, die Herstellungskosten nach der Standardkostenmethode ermittelt. Der Nettoveräusserungswert entspricht dem geschätzten Veräusserungserlös abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung und der für den Verkauf anfallenden Kosten. Es werden Wertberichtigungen für unverkäufliche Vorräte und Vorräte mit geringer Umschlagshäufigkeit vorgenommen.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgewiesen. Wertvermehrende Aufwendungen, die zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagegüter, zur Erzielung einer wesentlichen Verbesserung der Produktionsqualität oder zur wesentlichen Senkung der Produktionskosten beitragen, werden aktiviert und über die restliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Abschreibungen von Sachanlagen erfolgen linear mit folgenden Nutzungsdauern: Gebäude (15–50 Jahre), Produktionsmaschinen und Montagelinien (8–25 Jahre), Formen (4–6 Jahre), Mobiliar und Einrichtungen (4–25 Jahre), Fahrzeuge (5–10 Jahre). Grundstücke werden nicht planmässig abgeschrieben. Reparaturen und Unterhalt für Sachanlagen werden der Erfolgsrechnung belastet.

Für alle wesentlichen qualifizierten Vermögenswerte werden während der Erstellung anfallende Fremdkapitalzinsen in Übereinstimmung mit IAS 23 aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum (in der Regel länger als ein Jahr) erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Wenn Fremdmittel speziell aufgenommen wurden, sind die aktivierbaren Kosten die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich etwaiger Anlageerträge aus der vorübergehenden Zwischenanlage dieser Kredite. Wenn Fremdmittel Teil eines allgemeinen Pools sind, ist der aktivierbare Betrag durch Anwendung eines Finanzierungskostensatzes auf die Ausgaben für diesen Vermögenswert zu bestimmen.

Falls Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, wird der erzielbare Ertrag des Vermögenswerts ermittelt und mit dem aktuellen Buchwert verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Ertrag, wird der Vermögenswert entsprechend erfolgswirksam reduziert.

Immaterielle Anlagen und Goodwill

Die Gruppe ermittelt den Goodwill aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Nettoaktiven der erworbenen Gesellschaft, beide bewertet zum beizulegenden Zeitwert. Sofern die Nettoaktiven über dem Kaufpreis liegen, wird der Gewinn sofort erfolgswirksam erfasst.

Goodwill sowie immaterielle Anlagen wie von Drittparteien erworbene Patente, Markenrechte und Software werden zu deren Anschaffungskosten bilanziert und grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Goodwill und immaterielle Anlagen ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden nicht planmässig amortisiert, sondern mindestens jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Da die aktivierten Markenrechte einen inhärenten Bestandteil des Geschäftsmodells der Geberit Gruppe darstellen und diese somit auf unbestimmte Zeit genutzt werden, ist diesen eine unbestimmte Nutzungsdauer zugewiesen worden. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst und im Fall von Goodwill in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Immaterielle Anlagen mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden linear amortisiert. Folgende Nutzungsdauern kommen zur Anwendung: Patente und Technologie (4–10 Jahre), Markenrechte (5 Jahre), Software (4–6 Jahre) und aktivierte Entwicklungskosten (6 Jahre).

Bewertung von immateriellen Anlagen und Goodwill

Immaterielle Anlagen mit unbestimmter Nutzungsdauer und Goodwill werden mindestens an jedem Bilanzstichtag einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei wird der erzielbare Ertrag des Vermögenswerts ermittelt und mit dem aktuellen Buchwert verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Ertrag, wird der Vermögenswert entsprechend reduziert. Die Gruppe erfasst die Differenz zwischen erzielbarem Ertrag und Buchwert als Aufwand. Die Bewertung erfolgt auf Stufe der einzelnen Vermögensgegenstände oder, falls dies nicht möglich ist, auf Stufe einer Gruppe von Vermögensgegenständen, denen separate Mittelflüsse zurechenbar sind.

Für die Werthaltigkeitstests von immateriellen Anlagen mit unbestimmter Nutzungsdauer und Goodwill verwendet die Gruppe die jeweils aktuellen Businesspläne (Zeitraum vier Jahre) mit den darin enthaltenen Annahmen zu Preis-, Markt- und Marktanteilsentwicklung. Für die Abdiskontierung der zukünftigen Geldflüsse werden markt- respektive landesspezifische Diskontierungssätze verwendet. Das Management betrachtet die Diskontierungssätze, die Wachstumsraten und die Entwicklung der operativen Margen als die zentralen Grössen bezüglich der Berechnung des erzielbaren Ertrags. Die detaillierten Annahmen werden in der  Note 11 ausgewiesen.

Rückstellungen

Rückstellungen werden durch die Gruppe dann gebildet, wenn aufgrund vergangener Ereignisse eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung besteht und der Betrag der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Für Produktgarantieleistungen bildet die Gruppe Rückstellungen zum Verkaufszeitpunkt auf der Basis geschätzter Ansprüche. Die effektiv angefallenen Kosten werden bei Zahlung gegen die gebildeten Rückstellungen verrechnet.

Nettoumsatz

Der Nettoumsatz wird bei Übergang von Nutzen und Gefahr erfasst, was im Normalfall beim Versand der Produkte, d.h. bei Übergabe der Produkte an den Frachtführer an der Rampe der Geberit Logistikzentren, der Fall ist. Der Nettoumsatz umfasst den fakturierten Betrag nach Abzug von auf der Kundenrechnung ausgewiesenen Rabatten sowie nachträglich gewährten Kundenboni und Skonti.

Kundenboni sind Erlösminderungen, die an die Erreichung von vordefinierten Umsatzzielen geknüpft sind. Skonti sind bei der fristgerechten Zahlung abgezogene Beträge, die beim Zahlungseingang verbucht werden.

Marketingaufwendungen

Alle Werbe- und Verkaufsförderungskosten werden im Entstehungsjahr als Aufwand der Erfolgsrechnung belastet.

Steuern

Der konsolidierte Jahresabschluss beinhaltet direkte Ertragsteuern, die, basierend auf den steuerbaren Gewinnen der Gruppengesellschaften, gemäss den nationalen Steuergesetzen berechnet werden. Auf allen Abweichungen zwischen Steuerwert und Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, die zu zeitlichen Verschiebungen in der Besteuerung führen, werden latente Steuern ermittelt und bilanziert. Die Berechnung erfolgt nach der Liability-Methode, d.h. unter Verwendung des aktuell gültigen respektive des in der Periode, in der die zeitliche Verschiebung wieder rückgängig gemacht wird, voraussichtlich geltenden Steuersatzes. Falls die Realisierbarkeit von zukünftigen Steuereinsparungen aus steuerlichen Verlustvorträgen und anderen latenten Steueraktiven nicht mehr gegeben ist, werden die latenten Steueraktiven nicht angesetzt.

Latente Steuerverbindlichkeiten für nicht rückforderbare Quellensteuern oder sonstige aus einer Gewinnausschüttung resultierende Steuern werden nur für diejenigen Gruppengesellschaften gebildet, bei denen eine Abführung von thesaurierten Gewinnen beabsichtigt ist und das Mutterunternehmen die Dividendenpolitik beherrscht (vgl.  Note 18).

Leasing

Sachanlagen, die mittels Leasing erworben werden und hinsichtlich Nutzen und Gefahr Eigentum darstellen, werden als Finanzleasing klassifiziert. Die geleasten Sachanlagen werden aktiviert und über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen werden passiviert. Zahlungen aus operativem Leasing werden linear als Betriebsaufwand erfasst und entsprechend direkt der Erfolgsrechnung belastet.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Mehrheit der Kosten fällt im Zusammenhang mit der Grundlagenforschung, Produkt- und Sortimentspflege, Kundensoftware-Entwicklung und F+E-Support/Overhead an, und diese Kosten werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Bei den restlichen Kosten handelt es sich um Entwicklungskosten für neue Produkte. Wenn es sich um grössere Entwicklungsprojekte handelt, wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob die einzelnen Aktivierungskriterien gemäss IAS 38.57 erfüllt sind. Bei Erfüllung der Kriterien werden die Kosten aktiviert und über eine Laufzeit von sechs Jahren amortisiert (vgl.  Note 27).

Personalvorsorge

Die Gruppe unterhält verschiedene Vorsorgeeinrichtungen, die sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert ausgestaltet sind. Diese Vorsorgeeinrichtungen richten sich nach den Vorschriften der Länder, in denen die Gruppe tätig ist.

Bei leistungsorientierten Vorsorgeeinrichtungen wird der Barwert der Anwartschaft (Defined Benefit Obligation) aufgrund der Dienstzeit und der erwarteten Gehalts- und Rentenentwicklung periodisch von unabhängigen Versicherungsexperten mittels der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Gewinne und Verluste aus der versicherungsmathematischen Bewertung werden sofort als «Neubewertung Personalvorsorge» im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Ertrag aus Planvermögen/Erstattungsansprüchen (exklusive der auf dem Diskontsatz basierenden Zinserträge) sowie allfällige Auswirkungen einer Asset Ceiling Anpassung werden ebenfalls in dieser Position erfasst. Bei leistungsorientierten Pensionsplänen mit einer unabhängigen Vorsorgeeinrichtung wird das Deckungsverhältnis (Funded status) der Vorsorgeeinrichtung in die Konzernbilanz übernommen. Bei einem Überschuss erfolgt die Aktivierung in Übereinstimmung mit IAS 19.64 und IFRIC 14. Die im Zusammenhang mit leistungsorientierten Pensionsplänen ermittelten jährlichen Netto-Personalvorsorgeaufwendungen werden erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst.

Bei beitragsorientierten Vorsorgeeinrichtungen werden die jährlichen Kosten als Prozentsatz der versicherten Gehälter ermittelt und ebenfalls der Erfolgsrechnung belastet. Die Gruppe hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen.

Beteiligungsprogramme

Rabatte, die Mitarbeitenden beim Bezug von Geberit Aktien im Rahmen von Beteiligungsprogrammen gewährt werden, werden im gleichen Jahr der Erfolgsrechnung belastet.

Die im Rahmen der langfristigen Management-Beteiligungsprogramme zugeteilten Optionen werden zum Zuteilungszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser Wert wird mithilfe des Binomialmodells ermittelt und linear über den Vesting-Zeitraum dem Personalaufwand belastet.

Ergebnis je Aktie

Die Anzahl der Stammaktien für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird jeweils auf Basis des gewichteten Durchschnitts der ausgegebenen Stammaktien abzüglich der gewichteten durchschnittlich gehaltenen Anzahl eigener Aktien ermittelt. Für das verwässerte Ergebnis je Aktie wird eine bereinigte Anzahl Stammaktien aus der Summe der zur Berechnung des Ergebnisses je Aktie verwendeten Stammaktien sowie der potenziell verwässernd wirkenden Stammaktien aus Optionsprogrammen ermittelt. Zur Berücksichtigung der Verwässerung aus Optionsprogrammen wird die Zahl der Stammaktien ermittelt, die auf Basis der kumulierten Differenz zwischen Markt- und Ausübungspreis der ausstehenden Optionen zum Marktpreis hätten gekauft werden können. Der dazu verwendete Marktpreis entspricht dem Durchschnittspreis der Aktien im Geschäftsjahr.

Das Ergebnis respektive das verwässerte Ergebnis je Aktie ist der Quotient aus dem verteilbaren Nettoergebnis und der jeweils relevanten Anzahl Stammaktien.

Finanzinstrumente

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Aktiven werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der Buchwert dieser Positionen entspricht nahezu dem beizulegenden Zeitwert.

Die erstmalige Erfassung von Finanzverbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäss der Effektivzinsmethode. Die Gruppe klassifiziert Finanzverbindlichkeiten als langfristig, wenn sie am Bilanzstichtag das Recht besitzt, deren Tilgung auf zumindest zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

Die erstmalige Erfassung und die nachfolgende Bewertung von Derivaten erfolgen zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert und basieren je nach Derivat auf eigenen Bewertungen oder auf der vom jeweiligen Finanzinstitut durchgeführten Bewertung ( Note 15).

Hedge Accounting

Geberit wendet Hedge Accounting in Übereinstimmung mit IAS 39 zur Absicherung von bestehenden Bilanzpositionen und zukünftigen Cashflows an und reduziert somit die Ergebnisvolatilität in der Erfolgsrechnung. Die Wertänderung der als «Fair Value Hedge» klassifizierten Instrumente wird zusammen mit der Wertänderung des zugrunde liegenden Instruments direkt in der Erfolgsrechnung, netto, verbucht. Der effektive Anteil des Instruments, der als «Cashflow Hedge» klassifiziert wird, ist in der  «Konsolidierten Gesamter­gebnis­rechnung» ausgewiesen. Der nicht wirksame Anteil dieses Instruments wird unter Finanzergebnis, netto, verbucht. Die durch die konsolidierte Gesamtergebnisrechnung im Eigenkapital erfasste Wertveränderung im Zusammenhang mit der Absicherung eines Cashflows wird in derjenigen Periode in der Erfolgsrechnung erfasst, in welcher der Cashflow aus dem abgesicherten Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

4. Risikobewertung und -management

5. Kapitalmanagement

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen

8. Vorräte

9. Sachanlagen

10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen

11. Goodwill und immaterielle Anlagen

12. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

14. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

15. Finanzinstrumente

16. Personalvorsorge

17. Beteiligungsprogramme

18. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten

19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

20. Eventualverbindlichkeiten

21. Aktienkapital und eigene Aktien

22. Ergebnis je Aktie

23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto

24. Finanzergebnis, netto

25. Ertragsteuern

26. Operatives Leasing

27. Forschungs- und Entwicklungskosten

28. Cashflow-Kennzahlen

29. Segment Reporting

30. Transaktionen mit nahestehenden Personen

31. Wechselkurse

32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

33. Gesellschaften im Konsolidierungskreis der Gruppe per 31. Dezember 2015