Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss

1. Allgemeine Informationen und Grundsätze der Darstellung

2. Änderungen in der Konzern­struktur

3. Zusammenfassung der wesentlichen Grundsätze der Rechnungslegung

4. Risikobewertung und -management

5. Kapital­management

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen

8. Vorräte

9. Sachanlagen

10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen

11. Goodwill und immaterielle Anlagen

12. Kurzfristige Finanzverbind­lichkeiten

13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

14. Langfristige Finanzverbind­lichkeiten

15. Finanzinstrumente

16. Personalvorsorge

Die Gruppe unterhält für ihre Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern leistungsorientierte Vorsorgepläne. Die umfangreichsten leistungsorientierten Pläne bestehen in der Schweiz und in Deutschland und machen zusammen 92% (VJ: 92%) der gesamten Leistungsverpflichtungen aus.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Leistungsverpflichtungen, des Planvermögens und der Erstattungsansprüche aus Rückdeckungsversicherungen:

  2019 2018
  MCHF MCHF
Schweiz    
Leistungsverpflichtung (aus gedeckten Vorsorgeplänen) 633,8 578,2
Zeitwert Planvermögen 609,1 563,6
Deckungsverhältnis -24,7 -14,6
     
Deutschland    
Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen) 269,9 241,9
Zeitwert Planvermögen 0,0 0,0
Deckungsverhältnis -269,9 -241,9
Erstattungsansprüche 17,4 16,3
     
Übrige Pläne    
Leistungsverpflichtung (aus gedeckten Vorsorgeplänen) 43,0 37,8
Leistungsverpflichtung (aus ungedeckten Vorsorgeplänen) 35,6 34,0
Zeitwert Planvermögen 42,7 38,5
Deckungsverhältnis -35,9 -33,3
Erstattungsansprüche 7,7 7,5
     
Total    
Leistungsverpflichtung (alle Vorsorgepläne) 982,3 891,9
Zeitwert Planvermögen 651,8 602,1
Deckungsverhältnis -330,5 -289,8
Erstattungsansprüche 25,1 23,8

Schweizer Vorsorgepläne

Die berufliche Vorsorge ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Dieses sieht vor, dass der Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichtet oder sich einer solchen anschliesst. Die Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe ist eine rechtlich von der Gruppe unabhängige Stiftung und versichert alle Geberit Mitarbeitenden in der Schweiz (obligatorische und überobligatorische Leistungen). Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr und setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Aufgaben des Stiftungsrats sind im BVG und im darauf basierenden, vom Stiftungsrat erlassenen, Reglement festgelegt.

Die Leistungen des Vorsorgeplans liegen über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Sie ergeben sich aus den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie einer durch den Stiftungsrat jährlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu definierenden Verzinsung der Sparguthaben der Versicherten. Verlässt ein Versicherter vor Erreichen des Pensionsalters die Gruppe beziehungsweise den Vorsorgeplan, wird die auf BVG-Basis erworbene Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung des Versicherten überwiesen. Diese Austrittsleistung umfasst neben den vom Versicherten in den Vorsorgeplan eingebrachten Geldern die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag. Die Vorsorgeleistungen umfassen lebenslange Altersrenten, Leistungen bei Invalidität und Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene. Maximal die Hälfte der Altersleistung kann bei der Pensionierung als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden. Die Beiträge an die Vorsorgestiftung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Höhe geleistet und monatlich beglichen. Die Beitragshöhe ist altersabhängig und wird als Prozentsatz des versicherten Lohnes festgelegt.

Im Falle einer Unterdeckung nach den Bestimmungen des BVG ist der Stiftungsrat gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu deren Behebung zu treffen, wie zum Beispiel die Minderverzinsung der Altersguthaben, die Kürzung von anwartschaftlichen Leistungen oder die Erhebung von Sanierungsbeiträgen. Rechtlich erworbene Leistungen können nicht gekürzt werden. Bei Sanierungsbeiträgen wird das Risiko zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, und der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, mehr als 50% der zusätzlichen Beiträge zu übernehmen. Der technische Deckungsgrad der Stiftung gemäss BVG betrug 116,2% per 31. Dezember 2019 (VJ: 111,3%).

Im Falle einer Überdeckung gemäss IAS 19 ist die Verfügbarkeit der Überschüsse für das Unternehmen stark eingeschränkt. Ein wirtschaftlicher Nutzen für Geberit ergibt sich aus zukünftigen Beitragsreduktionen und wird nach den Bestimmungen von IFRIC 14 ermittelt.

Der Stiftungsrat trägt die Verantwortung für die Anlagestrategie des Planvermögens. Das Ziel ist eine mittel- und langfristige Kongruenz und Nachhaltigkeit zwischen dem Planvermögen und den Vorsorgeverpflichtungen gemäss BVG. Unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit der Stiftung wird die Anlagestrategie in Form einer langfristig anzustrebenden Vermögensstruktur festgelegt.

Die gedeckten Pläne beinhalten auch den Wohlfahrtsfonds der Geberit Gruppe, der nur überobligatorische Leistungen erbringt. Dieser Fonds für das Management bezweckt eine Erweiterung der Versicherungsdeckung der Gemeinschaftsstiftung. Dieser Fonds wird per 1. Januar 2020 durch einen 1e-Vorsorgeplan abgelöst und neu als beitragsorientierter Plan klassifiziert. Mit dieser neuen Vorsorgelösung partizipiert der Versicherte direkt am Anlageerfolg. Das 1e-Guthaben kann bei Pensionierung als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden.

Deutsche Vorsorgepläne

In Deutschland gibt es Kapitalkonten- und Rentenpläne. Bei den Rentenplänen handelt es sich um geschlossene Bestände.

Kapitalkontenpläne
Die Leistungen und Auszahlungsrichtlinien der Kapitalkontenpläne sind in Betriebsvereinbarungen geregelt. Durch die Ausübung von Vorbehalten sind arbeitgeberseitige Eingriffe möglich. Teilweise bestehen Sonderzusagen, die auf den Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen beruhen, sowie Einzelvereinbarungen, teilweise mit Rentenoption. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.

Pro Jahr wird in Abhängigkeit von einem Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen Bezüge ein Versorgungsbeitrag ermittelt oder durch den Arbeitnehmer ein Entgeltumwandlungsbetrag mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss festgelegt, woraus altersabhängig ein Versorgungsbaustein ermittelt wird. Die Auszahlung der während der aktiven Dienstzeit angesammelten Versorgungsbausteine einschliesslich daraus entstehender fest zugesagter Bonussummen zuzüglich Initialgutschrift aus der Übergangsregelung erfolgt als Einmalkapital oder in Raten. Eine Verrentung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Es besteht keine Abhängigkeit vom Endgehalt.

Der Arbeitgeber führt die Versorgungskonten, informiert über den Stand des Versorgungsguthabens, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen – teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister – vor. Bei einer Auszahlung als lebenslänglich laufende Rente prüft er die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.

Bei Verrentung einer Kapitalleistung kann aufgrund der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschliessender Witwen- beziehungsweise Witwerrente ein Langlebigkeitsrisiko entstehen. Durch vertragliche Anpassungsregelungen bei der Verrentung wird derzeit kein Inflationsrisiko durch die gesetzliche Anpassungs- und Anpassungsprüfungsverpflichtung gesehen.

Die bei der Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber einbehaltenen Entgeltumwandlungsbeträge mit / ohne Arbeitgeberzuschüsse/n und gegebenenfalls Demografiebeiträge/n werden in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt, bei denen der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist. Die Pensionsverpflichtungen werden dadurch teilweise abgedeckt.

Rentenpläne
Die Rentenpläne sind durch Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Einzelverträge geregelt. Aufgrund von § 16 Betriebsrentengesetz besteht eine Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers. Die Höhe des Anpassungsbedarfs richtet sich meist nach dem Verbraucherpreisindex. Bei einigen Einzelzusagen besteht eine vertragliche Anpassungsverpflichtung. Eine Mindestfinanzierungsverpflichtung besteht nicht.

Es handelt sich um einen geschlossenen Bestand. Gegenüber einigen aktiven Arbeitnehmern bestehen Pensionszusagen gemäss Essener Verband. Gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden mit unverfallbaren Ansprüchen werden feste Euro-Anwartschaften aufrechterhalten. Die Auszahlung an die Anspruchsberechtigten erfolgt in lebenslänglich laufenden Monatsrenten unter Einschluss von Hinterbliebenenrentenanwartschaften.

Der Arbeitgeber führt die Anwartschaften, verwaltet die Ansprüche und nimmt die Auszahlungen – teilweise unter Einbeziehung externer Dienstleister – vor. Er prüft die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsverpflichtungen und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.

Wegen der lebenslang laufenden Auszahlung mit gegebenenfalls anschliessender Witwen- beziehungsweise Witwerrente kann ein Langlebigkeitsrisiko bestehen. Ausserdem kann durch die gesetzliche Anpassungs- und Anpassungsprüfungsverpflichtung ein Inflationsrisiko entstehen.

Für die Geberit Keramik GmbH, Ratingen, besteht zusätzlich eine Versorgungsverpflichtung aus bestimmten Pensionszusagen und eine Versorgungsverpflichtung mit Rückdeckungsvermögen.

Die Netto-Personalvorsorgeaufwendungen aller leistungsorientierten Pläne der Gruppe beliefen sich auf:

  2019 2018
  MCHF MCHF
Laufender Dienstzeitaufwand 35,9 38,1
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -3,6 -3,6
(Gewinne) / Verluste bei Abgeltungen -3,2 0,0
Beitragszahlungen der Arbeitnehmer -11,0 -10,0
Nettozinsaufwand Personalvorsorge 4,0 3,7
Netto-Personalvorsorgeaufwendungen 22,1 28,2

2019 betrug der laufende Dienstzeitaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF 23,1 (VJ: MCHF 25,0) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 11,4 (VJ: MCHF 11,9). Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne (Gemeinschaftsstiftung) betrug MCHF -3,6. Dies war ein technischer Effekt aufgrund von Plananpassungen gemäss IAS 19. Die zukünftigen Vorsorgeleistungen der aktiven Teilnehmenden wurden aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung und des niedrigen Zinsniveaus reduziert. Die Position „(Gewinne) / Verluste bei Abgeltungen“ beinhaltet hauptsächlich einen positiven Einmaleffekt von MCHF -2,2 aus der Ablösung des Wohlfahrtsfonds durch den 1e-Vorsorgeplan. 2019 betrug der Nettozinsaufwand für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF 0,0 (VJ: MCHF 0,1) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 3,7 (VJ: MCHF 3,3).

Die folgende Tabelle zeigt die Neubewertungen für die leistungsorientierten Vorsorgepläne im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung:

  2019 2018
  MCHF MCHF
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste: 110,6 -35,9
- aus Anpassung von demografischen Annahmen 0,0 0,3
- aus Anpassung von finanziellen Annahmen 110,1 -36,0
- aus Anpassung von Erfahrungswerten 0,5 -0,2
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) -61,0 18,4
Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 0,0 -0,2
Asset-Ceiling-Anpassung 0,0 0,0
Total im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen vor Steuern 49,6 -17,7

2019 betrugen die im sonstigen Ergebnis in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung erfassten Neubewertungen für die Schweizer Vorsorgepläne MCHF 14,4 (VJ: MCHF -11,6) und für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 30,0 (VJ: MCHF -6,5).

Die folgenden Tabellen zeigen die Veränderungen bei den Leistungsverpflichtungen, dem Planvermögen und den Erstattungsansprüchen im Verlauf des Geschäftsjahres:

  2019 2018
  MCHF MCHF
Leistungsverpflichtung    
Zu Beginn des Jahres 891,9 926,1
Laufender Dienstzeitaufwand 35,9 38,1
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -3,6 -3,6
(Gewinne) / Verluste bei Abgeltungen -27,6 0,0
Zinsaufwand 10,4 8,9
Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste 110,6 -35,9
Neue Pläne / Plananpassungen -0,1 0,0
Vorsorgeleistungen -25,1 -28,0
Umrechnungsdifferenzen -10,1 -13,7
Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres 982,3 891,9
  2019 2018
  MCHF MCHF
Zeitwert Planvermögen    
Zu Beginn des Jahres 602,1 617,8
Zinsertrag (basierend auf Diskontsatz) 5,7 4,6
Ertrag Planvermögen (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 61,0 -18,4
Beitragszahlungen der Arbeitnehmer 10,4 9,3
Beitragszahlungen der Arbeitgeber 10,8 9,7
(Gewinne) / Verluste bei Abgeltungen -24,4 0,0
Vorsorgeleistungen -14,6 -18,6
Umrechnungsdifferenzen 0,8 -2,3
Zeitwert Planvermögen am Ende des Jahres 651,8 602,1
     
Deckungsverhältnis am Ende des Jahres -330,5 -289,8
Asset-Ceiling-Anpassung 0,0 0,0
Vermögenswert aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen (Note 10) -0,8 -1,7
Netto Leistungsverpflichtung am Ende des Jahres -331,3 -291,5
  2019 2018
  MCHF MCHF
Zeitwert Erstattungsansprüche    
Zu Beginn des Jahres 23,8 22,3
Zinsertrag (basierend auf Diskontsatz) 0,7 0,6
Ertrag Erstattungsansprüche (exklusive Zinsen basierend auf Diskontsatz) 0,0 0,2
Beitragszahlungen der Arbeitgeber 1,3 1,4
Beitragszahlungen der Arbeitnehmer 0,6 0,7
Vorsorgeleistungen -0,4 -0,9
Umrechnungsdifferenzen -0,9 -0,5
Zeitwert Erstattungsansprüche am Ende des Jahres 25,1 23,8

Per 31. Dezember 2019 betrug der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen für die deutschen Vorsorgepläne MCHF 17,4 (VJ: MCHF 16,3).

Die folgende Tabelle enthält Angaben zum Zeitwert des Planvermögens sowie dessen Zusammensetzung:

      2019       2018
  Auf einem
aktiven Markt
kotiert
Sonstige Total   Auf einem
aktiven Markt
kotiert
Sonstige Total
  MCHF MCHF MCHF   MCHF MCHF MCHF
Eigenkapitalinstrumente 222,7 16,0 238,7   198,1 17,0 215,1
Obligationen und andere Schuldtitel 119,3 46,6 165,9   110,4 43,6 154,0
Immobilien 46,0 133,3 179,3   47,9 130,2 178,1
Liquide Mittel 64,1 0,0 64,1   46,1 0,0 46,1
Sonstige 3,4 0,4 3,8   2,7 6,1 8,8
Total 455,5 196,3 651,8   405,2 196,9 602,1

Per 31. Dezember 2019 betrug das Planvermögen der Schweizer Vorsorgepläne MCHF 609,1 und der effektive Ertrag belief sich 2019 auf +10,7% und 2018 auf -2,05%. Per Ende 2019 sind in diesem Planvermögen MCHF 7,2 (VJ: MCHF 6,1) an Eigenkapitalinstrumenten der Geberit AG und MCHF 5,8 (VJ: MCHF 6,0) an Immobilien enthalten, die von der Gruppe genutzt werden.

Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den Leistungsverpflichtungen der Schweizer und deutschen Vorsorgepläne:

        2019         2018
  Aktive Aus-
geschie-
dene
Pen-
sionäre
Total   Aktive Aus-
geschie-
dene
Pen-
sionäre
Total
Planteilnehmer (Anzahl)                  
Schweizer Vorsorgepläne 1 303   544 1 847   1 299   528 1 827
Deutsche Vorsorgepläne 5 220 766 330 6 316   5 155 675 341 6 171
Total Planteilnehmer 6 523 766 874 8 163   6 454 675 869 7 998
                   
Leistungsverpflichtung (in MCHF)                  
Schweizer Vorsorgepläne 369,5   264,3 633,8   345,8   232,4 578,2
Deutsche Vorsorgepläne 198,0 33,7 38,2 269,9   178,3 26,0 37,6 241,9
Total Leistungsverpflichtung 567,5 33,7 302,5 903,7   524,1 26,0 270,0 820,1
Anteil in % 62,8 3,7 33,5 100,0   63,9 3,2 32,9 100,0

Die durchschnittliche Laufzeit der Leistungsverpflichtung für die Schweizer Vorsorgepläne beträgt rund 17 Jahre (VJ: rund 17 Jahre), für die deutschen Vorsorgepläne rund 12 Jahre (VJ: rund 12 Jahre).

Für das Geschäftsjahr 2020 werden Arbeitgeberbeiträge für die Schweizer Vorsorgepläne von MCHF 10,0 erwartet. In der Schweiz besteht eine Arbeitgeberbeitragsreserve von MCHF 19,5, die für zukünftige Beitragszahlungen eingesetzt werden könnte.

Folgende Annahmen wurden für die Berechnung der Leistungsverpflichtungen der wesentlichen Vorsorgepläne zugrunde gelegt (in %):

  2019   2018
  CH DE   CH DE
Diskontierungssatz 0,2 0,7   0,8 1,7
Lohnentwicklung 1,2 2 - 2,5   1,2 2 - 2,5
Rentenanpassung 0,0 2,0   0,0 2,0
Sterblichkeit BVG 2015 GT Heubeck 2018G   BVG 2015 GT Heubeck 2018G

Die Entwicklung der Krankheitskosten hat keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen in der Schweiz und in Deutschland.

Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Pensionsverpflichtung für die bedeutenden Vorsorgepläne (CH und DE) bei einer Anpassung einer einzelnen Annahme am Bilanzstichtag ändern würde. Jede Änderung einer Annahme wurde dabei separat analysiert. Interdependenzen wurden nicht berücksichtigt.

  Schweizer Vorsorgepläne:
Erhöhung (+)/ Abnahme (-)
des Barwerts der
Pensionsverpflichtung
  Deutsche Vorsorgepläne:
Erhöhung (+)/ Abnahme (-)
des Barwerts der
Pensionsverpflichtung
Diskontierungssatz      
Erhöhung um 50 Basispunkte -7,8%   -5,7%
Abnahme um 50 Basispunkte +9,0%   +6,4%
Lohnentwicklung      
Erhöhung um 25 Basispunkte +0,4%   +0,0%
Abnahme um 25 Basispunkte -0,4%   -0,0%

2019 enthält die Erfolgsrechnung der Gruppe zudem Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne in Höhe von MCHF 9,2 (VJ: MCHF 8,0).

17. Beteiligungs­programme

18. Latente Steuer­forderungen und -verbindlichkeiten

19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

20. Eventual­verbindlichkeiten

21. Aktienkapital und eigene Aktien

22. Ergebnis je Aktie

23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto

24. Finanzergebnis, netto

25. Ertragsteuern

26. Leasingverhältnisse

27. Forschungs- und Entwicklungskosten

28. Free Cashflow

29. Segment Reporting

30. Transaktionen mit nahestehenden Personen

31. Wechselkurse

32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

33. Gesellschaften im Konsolidierungs­kreis der Gruppe per 31. Dezember 2019

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