3. Wesentliche Aspekte und Berichtsgrenzen

G4-17 Berichtsgrenzen im konsolidierten Jahresabschluss

Der Bericht bezieht sich auf die gesamte Geberit Gruppe. Falls als Beispiel oder aufgrund der Datenverfügbarkeit nur ein Teil des Unternehmens gemeint ist, wird dies klar angegeben.

Für die Berichtsgrenzen im konsolidierten Jahresabschluss, siehe  Finanzteil > Konsolidierter Jahresabschluss Geberit Gruppe > Anhang > Note 33.

G4-18 Bestimmung des Berichtsinhalts

Für die vorliegende Berichterstattung liegen erstmals die GRI G4-Richtlinien zugrunde. Geberit setzt die Berichtsoption «umfassend» («comprehensive») um und hat sich eng an den GRI-Leitlinien zur «Festlegung der wesentlichen Aspekte und Grenzen» orientiert. Ausgangspunkt war eine umfassende  Wesentlichkeitsanalyse auf Basis der in den GRI-Aspekten beschriebenen Nachhaltigkeitsthemen.

Dabei konnte auf die reichhaltige Grundlage der letzten Jahre aufgebaut werden. Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundene Massnahmen sind bereits in der  Nachhaltigkeitsstrategie kompakt dargestellt. Wesentlich sind ausserdem die Prinzipien des UN Global Compact, zu deren Einhaltung sich Geberit verpflichtet hat und welche im  Fortschrittsbericht UN Global Compact dargestellt sind.

Auf dieser Grundlage wurde von Juni bis August 2014 zunächst eine Wesentlichkeitsanalyse aus interner Sicht entwickelt. Die zu prüfenden GRI-Aspekte wurden in sieben Bereiche verteilt und in sieben Workshops mit je einem Konzernleitungsmitglied und weiteren Fachverantwortlichen detailliert analysiert, beurteilt und priorisiert. Das sich ergebende Gesamtergebnis aus allen Workshops wurde konsolidiert und von der Konzernleitung geprüft und freigegeben.

Im September 2014 wurde, zum zweiten Mal nach 2012, ein externes Stakeholder-Panel konsultiert. Dessen Mandat bestand darin, die Ergebnisse der internen Wesentlichkeitsanalyse zu hinterfragen. Diese zeigten, dass zwischen der internen Sicht des Unternehmens und der Beurteilung des Stakeholderpanels eine hohe Übereinstimmung besteht., siehe  Panel Statement.

G4-19 Wesentliche Aspekte

Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus interner Unternehmenssicht und/oder aus externer Stakeholder-Sicht von Bedeutung sind. Eine Differenzierung nach interner und externer Dimension wurde nicht festgelegt. Die Aspekte wurden in vier Kategorien unterteilt: sehr wesentlich, wesentlich, bedingt wesentlich und unwesentlich bzw. ohne Handlungsbedarf. Die von Geberit identifizierten wesentlichen GRI-Aspekte in den ökomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen wurden in einer  dynamischen Grafik abgebildet.

Die Ergebnisse der intern durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden als Ganzes vom externen Stakeholderpanel geprüft und für gut befunden, siehe  Panel Statement.

Folgende Aspekte wurden als unwesentlich bzw. ohne Handlungsbedarf identifiziert:

GRI- Aspekte unwesentlich bzw. ohne Handlungsbedarf Begründung
Beschaffungspraktiken (im engeren Sinne bei lokalen Zulieferern) Eine Zusammenarbeit mit lokalen Lieferanten hat für Geberit keine strategische Bedeutung. Kriterien wie Zuverlässigkeit und Preis, Qualität und Nachhaltigkeit etc. sind wesentlich, die lokale Nähe des Zulieferers zum Produktionsstandort (bis auf wenige Einzelfälle) nicht. Dementsprechend gibt es keine Bevorzugung oder besondere Kriterien für lokale Lieferanten. Für umfassende Informationen zum Thema Lieferkette, siehe  Kapitel Lieferanten.
Biodiversität Die Biodiversität in Schutzgebieten ist durch Geberit Produktionsstätten nicht gefährdet. Die Herstellung und Entsorgung von Geberit Produkten stellen keine besondere Gefahr für die Biodiversität dar.
Investitionen Umwelt Geberit plant ganzheitlich und integriert den Umwelt­schutz­aspekt in die Ent­wicklung von Produkten und Pro­duktions­stätten. Die separate Ausweisung von «Umwelt­schutz­investi­tionen» macht im Kontext einer integrierten, nachhaltigen Planung für Geberit keinen Sinn.
Beschwerdemechanismen hinsichtlich ökologischer Aspekte Im Falle von Risiken oder Problemen, die durch Stakeholder benannt werden, werden diese auf direktem Wege besprochen und gelöst. Formale Beschwerdemechanismen sind für Geberit nicht sinnvoll.
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis (im engeren Sinne formale Mitteilungsfristen) Geberit pflegt eine transparente interne Kommunikation und einen engen Dialog zwischen Management und Mitarbeitenden, unterstützt durch die seit Jahren gute wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Formal verbindliche Vereinbarungen zur Kommunikation im Falle einschneidender Massnahmen gibt es keine.
Sicherheitspraktiken Geberit ist in keinen Ländern tätig, in denen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.
Rechte der indigenen Bevölkerung Geberit ist in keinen Ländern oder Regionen tätig, in denen die Rechte der Ureinwohner gefährdet sind.
Beschwerdemechanismen zu Menschenrechtsverletzungen Die Risiken für Menschenrechtsverletzungen durch Geberit sind generell niedrig. Im Falle von Risiken oder Problemen, die durch Stakeholder benannt werden, werden diese auf direktem Wege besprochen und gelöst. Formale Beschwerdemechanismen sind für Geberit nicht sinnvoll.
Lokale Gemeinschaften An den Geberit Produktionsstandorten bestehen weder spezielle Risiken für die lokale Gemeinschaft noch Beeinträchtigungen der Nachbarschaft. Im Sinne guter Corporate Citizenship pflegt Geberit seine Beziehungen zu den Nachbarn.
Politik Politische Parteien oder Politiker werden nicht unterstützt. Die Beteili­gung am politischen Prozess ist auf die Mitgliedschaft in einigen Verbänden beschränkt und daher gering.
Beschwerdemechanismen zu gesellschaftlichen Auswirkungen Im Falle von Risiken oder Problemen, die durch Stakeholder benannt werden, werden diese auf direktem Wege besprochen und gelöst. Formale Beschwerdemechanismen sind für Geberit nicht sinnvoll.
Werbung Geberit ist aufgrund seiner Marketingstrategie hinsichtlich Risiken durch aggressive Werbung oder Marketing nicht exponiert. Alle externen Kommunikationsmittel werden auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft.
Schutz der Privatsphäre des Kunden Geberit verfügt über keine sensiblen Endkundendaten. Daten zu Kunden und Endkunden werden gemäss gesetzlichen Vorschriften gesichert.

G4-20/21 Wesentliche Aspekte und Berichtsgrenzen innerhalb und ausserhalb der Organisation

Die als wesentlich bestimmten GRI-Aspekte betreffen unterschiedliche interne Bereiche und externe Akteure. In der folgenden Tabelle ist dargestellt, welche Bereiche und Akteure in der vorliegenden Berichterstattung vor allem abgedeckt werden. Damit sind die Berichtsgrenzen festgelegt.

Wesentliche GRI-Aspekte Berichtsgrenzen innerhalb der Organisation  Berichtsgrenzen ausserhalb der Organisation   
  Unternehmen gesamtMitarbeitendeProduktion/ LogistikKundenLieferanten, PartnerGesellschaftandere
Wirtschaftliche Leistung xx   xAktionäre
Marktpräsenz  x   x 
Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen  x  xxRegionale Wirtschaft
Materialien   xxx  
Energie x  x x 
Wasser   xx x 
Emissionen   xx x 
Abwasser und Abfall   x  x 
Produkte und Dienstleistungen x  xxx 
Compliance Umwelt   x  x 
Transport   x xx 
Bewertung der Lieferanten zu ökologischen Aspekten     x  
Beschäftigung  x   xRegionale Wirtschaft
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  x   xRegionale Wirtschaft
Aus- und Weiterbildung  x   xRegionale Wirtschaft
Vielfalt und Chancengleichheit  x     
Gleicher Lohn für Frauen und Männer  x     
Bewertung der Lieferanten zu Arbeitspraktiken     x  
Beschwerdemechanismen hinsichtlich Arbeits­prak­ti­ken  x   x 
Investitionen x    x 
Gleichbehandlung  x     
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektiv­­­ver­­handlun­gen  x    Gewerk­schaften
Kinderarbeit  (x)  xx 
Zwangs- oder Pflichtarbeit  (x)  xx 
Prüfung Menschen­­rechts­­aspekte x   xx 
Bewertung der Lieferanten zu Menschenrechten     xx 
Korruptionsbekämpfung x  xxx 
Wettbewerbswidriges Verhalten x  x xWettbe­werber
Compliance x    x 
Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlichen Auswirkungen     xx 
Kundengesundheit und -sicherheit x  x   
Kennzeichnung von Produkten und Dienst­­leistun­gen x  x   
Compliance Produkthaftungsvorschriften x  x   

G4-22 Auswirkung durch neue Darstellung von Informationen

In der vorliegenden Berichterstattung gab es keine wesentliche, neue Darstellung von Informationen aus den Vorjahren. Falls in Einzelfällen eine neue Darstellung, Berechnungsmethode oder optimierte Datenerhebung zu anderen Ergebnisse für die Vorjahre geführt hat, wird dies beim jeweiligen Indikator als Restatement vermerkt.

G4-23 Veränderungen der Berichtsgrundlagen gegenüber Vorjahren

Die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den Geschäftsjahren 2006 bis 2013 basierte auf den seit Oktober 2006 gültigen G3-Richtlinien von GRI. Das Geschäftsjahr 2014 folgt erstmals den GRI G4-Richtlinien. Geberit hat damit eine konsistente Berichterstattung aufgebaut, wobei jedes Jahr einzelne Indikatoren weiter entwickelt wurden.

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen bezüglich Umfang oder Berichtsgrenzen bei den als wesentlich identifizierten Themen (GRI-Aspekte). Falls in Einzelfällen eine neue Messmethode zur Verwendung kommt, wird dies beim jeweiligen Indikator vermerkt.