Compliance

Datenschutz rückt in den Fokus

Bis anhin standen die Themen Kartellrecht, Korruption, Produkthaftung, Umwelt/Arbeitssicherheit und grundlegende Arbeitnehmerrechte bei der Compliance im Vordergrund. Mit der Einführung der DSGVO in der EU am 25. Mai 2018 wurden die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutzkonzepte von Unternehmen deutlich verschärft. Im Berichtsjahr wurden unter der Federführung der Rechtsabteilung der Gruppe umfassende Massnahmen zur Implementierung der DSGVO durchgeführt: So wurde ein externer Datenschutzbeauftragter für den Gesamtkonzern bestimmt, der bereits erste Audits in den Gesellschaften in der Schweiz, Österreich, Polen, Benelux, UK und Schweden durchgeführt hat. In allen Geberit Gesellschaften wurden eigene Datenschutzkoordinatoren benannt und geschult. Ferner wurden sämtliche Prozesse dokumentiert, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Des Weiteren wurde eine Datenschutzrichtlinie verabschiedet, an der sich wiederum Datenschutzerklärungen für verschiedene Anwendungen wie Websites oder mobile Apps orientieren. Schliesslich wurden technische und organisatorische Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie ein Konzept zur Meldung von Datenpannen erarbeitet.

Produkthaftung: Schadensfall Düsenreiniger

Bei den älteren Dusch-WC-Modellen Geberit AquaClean 8000plus und Geberit Balena 8000 konnte es bei der Verwendung eines bestimmten Düsenreinigers über einen längeren Zeitraum zu einer Undichtigkeit kommen, die im ungünstigsten Fall zu einem Schwelbrand führen konnte. Im Jahr 2017 kam es zu drei Fällen solcher Schwelbrände, die lediglich zu Sachschäden führten. Im Jahr 2018 wurden umfangreiche Massnahmen umgesetzt, um diese Gefahr bei allen anderen Besitzern der entsprechenden Dusch-WC-Modelle auszuschliessen. Der Vertrieb des verursachenden Düsenreinigers wurde per sofort gestoppt. Zudem wurden umgehend entsprechende Marktinformationen verfasst und an alle Grosshändler, Installateure und, soweit bekannt, an die potenziell betroffenen Endkunden verschickt. Aufgrund der grossen Zahl infrage kommender Geräte mussten für die erforderlichen Service-Einsätze nicht nur die lokalen Geberit Gesellschaften und deren Service-Dienstleister, sondern auch externe Dienstleister eingesetzt werden. Die Einsätze wurden bis Ende 2018 weitestgehend abgeschlossen. Es kam abgesehen von den oben erwähnten Vorfällen zu keinen weiteren Schadensfällen.

Rechtsberatung und Reporting

In der Adriatischen Vertriebsregion sowie in Finnland, Norwegen und der Schweiz wurden im Rahmen der ordentlichen internen Revision reguläre Kartellrechtsprüfungen vorgenommen, die jedoch keine wesentlichen Verstösse zutage förderten. Darüber hinaus befasste sich die Rechtsabteilung der Gruppe im Rahmen der üblichen Anfragen von Geberit Märkten mit der Zulässigkeit von Marketing- und Vertriebskampagnen.

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