7. Vorgehensweise bei der Berichterstattung

GRI 102-45 KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Bericht bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Geberit Gruppe und das Geschäftsjahr 2018. Falls als Beispiel oder aufgrund der Datenverfügbarkeit nur ein Teil des Unternehmens gemeint ist, wird dies klar angegeben.

Für die Berichtsgrenzen im konsolidierten Jahresabschluss, siehe Finanzteil > Konsolidierter Jahresabschluss Geberit Gruppe > Anhang > Note 33.

GRI 102-46 BERICHTSINHALT UND THEMENABGRENZUNG

Geberit berichtet seit 2006 nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI). Für die vorliegende Berichterstattung setzt Geberit erstmals die GRI Standards um. Ausgangspunkt ist eine umfassend durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse auf Basis des in den GRI Standards beschriebenen Vorgehens sowie der in den GRI Standards behandelten Themen.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundene Massnahmen sind bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie kompakt dargestellt. Wesentlich sind ausserdem die Prinzipien des UN Global Compact, zu deren Einhaltung sich Geberit verpflichtet hat und welche im Fortschrittsbericht UN Global Compact dargestellt sind.

2014 wurde im Rahmen von Workshops mit Konzernleitungsmitgliedern eine erste Wesentlichkeitsanalyse aus interner Sicht entwickelt und von der Konzernleitung freigegeben. Anschliessend wurden die Ergebnisse von einem externen Stakeholderpanel geprüft und leicht angepasst. Im Rahmen der Integration von Sanitec fand in 2015 eine erste Überprüfung statt, wobei sich keine grösseren Veränderungen bei den wesentlichen Themen ergaben. Im Zuge der Umstellung auf die GRI Standards wurde eine weitere Überprüfung vorgenommen. Einige Themen wurden aggregiert (wie dies von den GRI Standards vorgegeben wird) und weitere relevante Themen hinzugefügt. Damit konnte eine hohe Übereinstimmung der Auswahl wesentlicher Themen mit den wichtigsten Stossrichtungen in der Unternehmens- und der Nachhaltigkeitsstrategie erreicht werden.

Die aktualisierte Wesentlichkeitsanalyse wurde 2018 wiederum von einem externen Stakeholderpanel besprochen. Dabei zeigte sich, dass zwischen der internen Sicht des Unternehmens und der Beurteilung des Stakeholderpanels eine hohe Übereinstimmung besteht, siehe Panel Statement und Antwort von Geberit auf das Panel Statement.

GRI 102-47 LISTE DER WESENTLICHEN THEMEN

Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus interner Unternehmenssicht und/oder aus externer Stakeholdersicht für Geberit von Bedeutung sind und/oder wesentliche wirtschaftliche, ökologische oder soziale Auswirkungen aufweisen. Eine differenzierte Beurteilung nach diesen verschiedenen Dimensionen wurde nicht vorgenommen. Stattdessen wird festgelegt, welche Themen im Endresultat nach der Konsultation von Stakeholdern, Experten und Management als wesentlich beurteilt werden. Die von Geberit identifizierten wesentlichen Themen in den sozialen, ökologischen und ökonomischen Dimensionen werden in einer dynamischen Grafik abgebildet.

Folgende Themen wurden als unwesentlich bzw. ohne Handlungsbedarf identifiziert:

GRI-Themen unwesentlich bzw. ohne Begründung Handlungsbedarf
Beschaffungspraktiken (im engeren Sinne bei lokalen Zulieferern) Eine Zusammenarbeit mit lokalen Lieferanten hat für Geberit keine strategische Bedeutung. Kriterien wie Zuverlässigkeit, Preis, Qualität und Nachhaltigkeit etc. sind wesentlich, die lokale Nähe des Zulieferers zum Produktionsstandort (bis auf wenige Einzelfälle) nicht. Dementsprechend gibt es keine Bevorzugung oder besondere Kriterien für lokale Lieferanten.
Biodiversität Die Biodiversität in Schutzgebieten ist durch Geberit Produktionsstätten nicht gefährdet. Das Thema spielt bei der Beschaffung mineralischer Rohstoffe für die Keramikherstellung eine Rolle. Im Rahmen von Lieferantenaudits wurde die Thematik angesprochen und überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Lieferanten in diesem Sektor das Thema Biodiversität aktiv angehen und im Sinne ihrer «Licence to operate» entsprechende Massnahmen ergreifen.
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis (im engeren Sinne formale Mitteilungsfristen) Geberit pflegt eine transparente interne Kommunikation und einen engen Dialog zwischen Management und Mitarbeitenden. Formal verbindliche Vereinbarungen zur Kommunikation im Falle einschneidender Massnahmen gibt es keine.
Sicherheitspraktiken Geberit ist in keinen Ländern tätig, in denen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.
Rechte der indigenen Bevölkerung Geberit ist in keinen Ländern oder Regionen tätig, in denen die Rechte der Ureinwohner gefährdet sind.
Lokale Gemeinschaften An den Produktionsstandorten bestehen weder spezielle Risiken für die lokale Gemeinschaft noch Beeinträchtigungen der Nachbarschaft. Geberit legt Wert auf gute nachbarschaftliche Beziehungen im Umfeld der Produktionsstandorte. Kontinuierlicher Austausch mit Behörden und der Bevölkerung ist Teil dieses Prozesses.
Politik Politische Parteien oder Politiker werden nicht unterstützt. Die Beteiligung am politischen Prozess ist auf die Mitgliedschaft in einigen Verbänden beschränkt und daher gering.

GRI 102-48 NEUDARSTELLUNGEN

In der vorliegenden Berichterstattung wird zur Vereinfachung von Umsatz gesprochen, auch wenn es sich dabei um den Nettoumsatz handelt.

Falls in Einzelfällen eine neue Darstellung, Berechnungsmethode oder optimierte Datenerhebung zu anderen Ergebnissen für die Vorjahre geführt hat, wird dies bei den jeweiligen Angaben vermerkt.

GRI 102-49 VERÄNDERUNGEN IM BERICHTSUMFANG

Geberit veröffentlichte umfassende, magazinartige Nachhaltigkeitsberichte in den Jahren 2004, 2007 und 2010. Die darauf folgende jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den Geschäftsjahren 2006 bis 2013 basierte auf den GRI G3-Richtlinien, von 2014 bis 2017 auf den GRI G4-Richtlinien und wurde per 2018 auf die GRI Standards umgestellt. Geberit hat damit eine konsistente Berichterstattung aufgebaut, wobei jedes Jahr einzelne Angaben weiterentwickelt wurden.

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen bei den als wesentlich identifizierten Themen. Falls in Einzelfällen eine neue Messmethode zur Verwendung kommt, wird dies bei der jeweiligen Angabe vermerkt.

GRI 102-50 BERICHTSZEITRAUM

Berichtsjahr 2018.

GRI 102-51 DATUM DES LETZTEN BERICHTS

Der letzte Bericht zum Geschäftsjahr 2017 ist seit März 2018 online zugänglich. Für Berichte der vergangenen Jahre, siehe www.geberit.com > Medien > Downloads > Publikationen.

GRI 102-52 BERICHTSZYKLUS

Jährlich im Rahmen der integrierten Online-Berichterstattung zu einem Geschäftsjahr.

GRI 102-53 ANSPRECHPERSON BEI FRAGEN ZUM BERICHT

Im Falle von Fragen zu Nachhaltigkeit bei Geberit wenden Sie sich bitte an:

Roland Högger
Head of Environment and Sustainability
Geberit International AG
Schachenstrasse 77, CH-8645 Jona
Tel: +41 55 221 63 56
sustainability@geberit.com

GRI 102-54 ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN GRI-STANDARDS

Die Berichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den GRI‑Standards: Option «Umfassend» erstellt, siehe formaler GRI-Index.

GRI 102-56 EXTERNE PRÜFUNG

Eine externe Prüfung der gesamten Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt nicht vor. Hingegen werden einzelne Prozesse, Ergebnisse und Angaben gezielt von externer Seite überprüft:

  • Das Stakeholderpanel hat die Auswahl der wesentlichen Aspekte (siehe GRI 102-46 und GRI 102-47) überprüft, siehe Panel Statement und Antwort von Geberit auf das Panel Statement.
  • Die Finanzberichterstattung wird durch eine externe Revisionsstelle geprüft, siehe Finanzteil > Jahresabschluss Geberit AG > Bericht der Revisionsstelle.
  • Die Berichterstattung zur Energie- und Treibhausgasbilanz wird beim Carbon Disclosure Project (CDP) eingereicht und im Rahmen der üblichen Evaluation geprüft und bewertet.
  • Seit 2016 legt Geberit auch seine detaillierte Wasserbilanz im Rahmen des CDP Water Program offen.
  • Die Geberit Gruppe verfügt über ein Gruppenzertifikat nach ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und OHSAS 18001 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) mit Gültigkeit bis 2021. Alle Geberit Produktionswerke sind gemäss ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert. 2018 wurde das Geberit Sicherheitssystem weltweit umgesetzt und bis Ende 2019 werden alle Produktionswerke nach der neuen Arbeitssicherheitsnorm ISO 45001 zertifiziert sein.
  • In 2015 erfolgte die Umsetzung der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU in allen Geberit Gesellschaften, wobei fünf deutsche Produktionswerke derzeit nach ISO 50001 zertifiziert sind. 2019 steht eine erneute Überprüfung der Umsetzung der Richtlinie an.
  • Im Rahmen der Überprüfung von Lieferanten vor Ort werden Audits (Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit) durch Geberit und spezialisierte und zertifizierte Drittparteien durchgeführt, siehe Kapitel 10.2 Operations > Beschaffung.

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