3. Vergütungen im Überblick
Verwaltungsrat
Übersicht aktuelles Vergütungssystem
Um die Unabhängigkeit der Aufsichtsfunktion sicherzustellen, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich eine fixe Vergütung in bar und in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von vier Jahren.
Jährliche Vergütung |
in CHF |
Zahlungsform |
---|---|---|
Präsident | 885 000 | bar und gesperrte Aktien |
Vizepräsident | 245 000 | gesperrte Aktien |
Mitglied des Verwaltungsrats | 190 000 | gesperrte Aktien |
Vorsitzender NCC/Revisionsausschuss | 45 000 | gesperrte Aktien |
Mitglied NCC/Revisionsausschuss | 30 000 | gesperrte Aktien |
Spesenpauschale | 15 000 | bar |
Vergütung im Jahr 2018
Die Vergütung an den Verwaltungsrat für die Dauer des Mandats bis zur Generalversammlung 2018 liegt innerhalb der von den Aktionären an den Generalversammlungen genehmigten Grenzen:
Vergütungsperiode | Genehmigter Betrag (CHF) | Tatsächlicher Betrag (CHF) |
---|---|---|
GV 2017 – GV 2018 | 2 350 000 | 2 279 943 |
GV 2018 – GV 2019 | 2 350 000 | 2 277 435* |
* Da die Vergütungsperiode noch nicht abgeschlossen ist, wird der endgültige Betrag im Vergütungsbericht für das GJ 2019 zu finden sein. |
Konzernleitung
Übersicht aktuelles Vergütungssystem
Die Vergütung der Konzernleitung umfasst fixe und variable Elemente. Die fixe Vergütung besteht aus Grundgehalt und Nebenleistungen und orientiert sich an den Marktverhältnissen. Die variable Vergütung fördert und belohnt erstklassige Leistungen auf der Grundlage ambitiöser Zielsetzungen. Sie enthält ein kurzfristiges und ein langfristiges Element:
Grundgehalt | Entgelt für die Funktion | Fixe Vergütung |
|
Vorsorge/ Nebenleistungen |
Deckt Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsrisiken ab, Mitarbeitergewinnung/-bindung | ||
Variable Barvergütung |
Leistungsabhängige Vergütung (kurzfristig), Mitarbeitergewinnung/-bindung | Variable Vergütung |
|
Aktienbeteiligungsplan (MSPP) | Ausrichtung auf Aktionärsinteressen | ||
Leistungsabhängige Vergütung (langfristig), Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, Mitarbeitergewinnung/-bindung |
Vergütung im Jahr 2018
Die Vergütung an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2018 liegt innerhalb der von den Aktionären an der Generalversammlung genehmigten Grenzen:
Vergütungsperiode | Genehmigter Betrag (CHF) | Tatsächlicher Betrag (CHF) |
---|---|---|
Geschäftsjahr 2018 | 11 300 000 | 8 727 347 |
Performance im Geschäftsjahr 2018
Der zur Berechnung der variablen Barvergütung verwendete gewichtete Mittelwert aller Elemente lag leicht über den Zielvorgaben.
Vgl. auch 7. Konzernleitung, 7.1 Performance im Jahr 2018
Änderungen ab 2019
Performance-Optionen, die unter dem langfristigen Beteiligungsplan und dem Managementprogramm gewährt werden, unterliegen künftig einer dreijährigen Sperrfrist und einer Laufzeit von neun Jahren. Für den langfristigen Beteiligungsplan werden Rückforderungs- und Malusklauseln eingeführt (diese gelten derzeit nur für den Short-Term-Incentive-Plan).
Vgl. auch Ausblick
Vergütungsgrundsätze
Um seinen Erfolg zu sichern und die Position als Marktführer zu festigen, muss ein Unternehmen die richtigen Talente gewinnen, diese entwickeln und binden. Die Vergütungsprogramme von Geberit sollen dieses grundlegende Ziel unterstützen. Sie beruhen auf folgenden Grundsätzen:
- Die Vergütungen sind mit denjenigen von anderen Unternehmen vergleichbar, mit denen Geberit um Talente konkurriert.
- Sowohl der Unternehmenserfolg als auch die individuelle Leistung wirken sich auf die Vergütung aus.
- In den Vergütungsprogrammen werden nicht nur kurzfristige Erfolge, sondern auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt.
- Beteiligungsprogramme fördern das langfristige Engagement und die Grundhaltung der Führungskräfte und fördern die Abstimmung ihrer Interessen mit denjenigen der Aktionäre.
- Die Führungskräfte sind durch angemessene Pensions- und Versicherungspläne gegen Risiken abgesichert.
Vergütungs-Governance
- Die Zuständigkeit für vergütungsbezogene Entscheidungen ist in den Statuten und im Organisationsreglement der Geberit AG geregelt.
- Die prospektiv festzusetzenden maximalen Gesamtvergütungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung werden der Generalversammlung zur bindenden Abstimmung vorgelegt.
- Der Vergütungsbericht für die vorangegangene Periode wird zur konsultativen Abstimmung vorgelegt.
Vgl. auch 4. Festlegung der Vergütungen