2. Vorwort des Vorsitzenden
des Nominations- und Vergütungsausschusses
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär
Ich freue mich, Ihnen im Namen des Nominations- und Vergütungsausschusses (NCC) den Vergütungsbericht 2018 vorzustellen.
Das Marktumfeld war im Jahr 2018 von einer erhöhten Volatilität sowie einer rückläufigen Wachstumsdynamik in einigen Märkten gekennzeichnet. Das solide Umsatzwachstum und die hohe Profitabilität lassen uns auf ein gutes Geschäftsjahr zurückblicken. Die im Vorjahresvergleich angestiegenen operativen Ergebnisse waren vor allem auf höhere Verkaufsvolumina, Preiserhöhungen, positive Auswirkungen der Schliessung von zwei Werken in Frankreich im Vorjahr sowie auf kontinuierliche Effizienzsteigerungen zurückzuführen. Negativ wirkten sich höhere Rohmaterialpreise sowie tarifbedingt angestiegene Personalkosten aus. Der Vergütungsbericht fasst zusammen, wie sich diese Ergebnisse auf die variablen Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung im Rahmen der verschiedenen Vergütungskomponenten ausgewirkt haben.
Im Berichtsjahr führte der Nominations- und Vergütungsausschuss eine eingehende Überprüfung der Vergütungsprogramme für die Konzernleitung durch, um deren Abstimmung mit der Geschäftsstrategie und den langfristigen Interessen unserer Aktionäre sicherzustellen. Im Ergebnis kam der Nominations- und Vergütungsausschuss zu dem Schluss, dass die wesentlichen Merkmale des Vergütungssystems zweckmässig sind. Es besteht jedoch Bedarf, den langfristigen Beteiligungsplan zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Daher werden im Geschäftsjahr 2019 folgende Änderungen vorgenommen:
- Alle Optionen, die unter dem langfristigen Beteiligungsplan und dem Managementprogramm gewährt werden, unterliegen künftig einer dreijährigen Sperrfrist und einer Laufzeit von neun Jahren.
- Für den langfristigen Beteiligungsplan werden Rückforderungs- und Malusklauseln eingeführt.
Ansonsten ging der Nominations- und Vergütungsausschuss im Laufe des Jahres seinen regulären Aufgaben nach wie der Festlegung der Leistungsziele zu Jahresbeginn und der Leistungsbeurteilung zum Jahresende, der Festlegung der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung, der Erstellung des Vergütungsberichts sowie der Vorbereitung der «Say-on-Pay»-Abstimmungen an der Generalversammlung. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu unseren Aktivitäten sowie zum Vergütungssystem und zur Governance von Geberit.
An der Generalversammlung 2019 werden wir Ihnen die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur darauffolgenden Generalversammlung sowie die maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2020 zur Genehmigung vorlegen. Ferner haben Sie Gelegenheit, in einer konsultativen Abstimmung Ihre Meinung zum vorliegenden Vergütungsbericht auszudrücken. Beim Lesen des Berichts werden Sie feststellen, dass die Vergütung an den Verwaltungsrat für die mit der Generalversammlung 2019 endende Vergütungsperiode sowie die Vergütung an die Konzernleitung für 2018 innerhalb der an der Generalversammlung 2018 respektive an der Generalversammlung 2017 genehmigten Grenzen liegen.
Auch künftig werden wir prüfen, ob unsere Vergütungsprogramme in dem sich ständig wandelnden Unternehmensumfeld weiterhin ihren Zweck erfüllen. Bei der Weiterentwicklung des Vergütungssystems führen wir einen offenen und regelmässigen Dialog mit unseren Aktionären. Aus unserer Sicht enthält dieser Bericht alle relevanten Informationen. Unserer Einschätzung nach ermöglicht unser Vergütungssystem eine ausgewogene und angemessene Honorierung von Leistung und wahrt gleichzeitig die Interessen der Aktionäre.
Freundliche Grüsse
Hartmut Reuter
Vorsitzender des Nominations- und Vergütungsausschusses