Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss

1. Allgemeine Informationen und Grundsätze der Darstellung

2. Änderungen in der Konzern­struktur

3. Zusammenfassung der wesentlichen Grundsätze der Rechnungslegung

4. Risikobewertung und -management

5. Kapital­management

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen

8. Vorräte

9. Sachanlagen

10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen

11. Goodwill und immaterielle Anlagen

12. Kurzfristige Finanzverbind­lichkeiten

13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

14. Langfristige Finanzverbind­lichkeiten

15. Finanzinstrumente

16. Personalvorsorge

17. Beteiligungs­programme

18. Latente Steuer­forderungen und -verbindlichkeiten

19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

20. Eventual­verbindlichkeiten

21. Aktienkapital und eigene Aktien

22. Ergebnis je Aktie

23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto

24. Finanzergebnis, netto

25. Ertragsteuern

  2019 2018
  MCHF MCHF
Steuern auf dem Ergebnis 103,9 101,2
Latente Steuern -8,0 -11,2
Total Ertragsteuern 95,9 90,0

Die Abweichungen zwischen den zum gewichteten durchschnittlichen Steuersatz der Gruppe von 15,1% (VJ: 13,9%) berechneten Ertragsteuern und den effektiven Ertragsteuern waren wie folgt:

  2019 2018
  MCHF MCHF
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz 112,1 95,7
Verluste ohne Steuerminderungen 0,0 0,1
Verrechnung von laufenden Gewinnen mit steuerlich nicht aktivierten Verlustvorträgen -1,6 -4,8
Veränderungen von zukünftigen Steuersätzen 1 -3,4 0,1
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und nicht steuerbare Erträge, netto 2,5 2,5
Sonstige -13,7 -3,6
Total Ertragsteuern 95,9 90,0
1 Diese Position beinhaltet hauptsächlich die Anpassungen aufgrund der Schweizer Steuerreform (STAF)

Der Anstieg in «Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz» ist auf den höheren Gewinn vor Steuern im Jahr 2019 und der veränderten Zusammensetzung der steuerbaren Gewinne innerhalb der Gruppe zurückzuführen. Der Rückgang in «Sonstige» ist auf Auflösungen von Steuerrückstellungen, die nicht mehr benötigt werden, und auf zusätzlich kapitalisierte Verlustvorträge zurückzuführen.

Schweizer Steuerreform

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die Gesetzesvorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Mit diesem Entscheid trat auch das neue Steuergesetz im Kanton St. Gallen in Kraft. Mit dieser Reform werden die international nicht mehr akzeptierten Steuerregime für Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften abgeschafft. Davon sind auch einige der Schweizer Geberit Gesellschaften betroffen. Im Gegenzug senken die Kantone die ordentlichen Unternehmenssteuern und führen international akzeptierte Steuererleichterungen ein. Der ordentliche Steuersatz für die Gruppengesellschaften mit Domizil im Kanton St. Gallen wird per 1. Januar 2020 von 17,4% auf 14,5% sinken. Die latenten Steuern dieser Gesellschaften wurden demzufolge per 31. Dezember 2019 angepasst. Die Anpassung hatte einen unwesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss per 31. Dezember 2019.

26. Leasingverhältnisse

27. Forschungs- und Entwicklungskosten

28. Free Cashflow

29. Segment Reporting

30. Transaktionen mit nahestehenden Personen

31. Wechselkurse

32. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

33. Gesellschaften im Konsolidierungs­kreis der Gruppe per 31. Dezember 2019

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