Integrierter
Geschäftsbericht 2016

3. Wesentliche Aspekte und Berichtsgrenzen

G4-17 Berichtsgrenzen im konsolidierten Jahresabschluss

Der Bericht bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte Geberit Gruppe und das Geschäftsjahr 2016. Wegen der Desinvestition des Koralle Geschäftes auf Ende Juni 2016 sind deren Beiträge nur für die ersten 6 Monate des Berichtsjahres berücksichtigt.

Falls als Beispiel oder aufgrund der Datenverfügbarkeit nur ein Teil des Unternehmens gemeint ist, wird dies klar angegeben.

Für die Berichtsgrenzen im konsolidierten Jahresabschluss, siehe Finanzteil > Konsolidierter Jahresabschluss Geberit Gruppe > Anhang > Note 33.

G4-18 Bestimmung des Berichtsinhalts

Für die vorliegende Berichterstattung liegen zum dritten Mal in Folge die GRI G4-Richtlinien zugrunde. Geberit setzt die Berichtsoption «umfassend» um und hat sich eng an den GRI-Leitlinien zur Festlegung der wesentlichen Aspekte und Grenzen orientiert. Ausgangspunkt ist eine umfassend durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse auf Basis der in den GRI-Aspekten beschriebenen Nachhaltigkeitsthemen.

Bei der Wesentlichkeitsanalyse konnte auf die umfassende Grundlage der GRI-Berichterstattung seit 2007 aufgebaut werden. Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen und damit verbundene Massnahmen sind bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie kompakt dargestellt. Wesentlich sind ausserdem die Prinzipien des UN Global Compact, zu deren Einhaltung sich Geberit verpflichtet hat und welche im Fortschrittsbericht UN Global Compact dargestellt sind.

Auf dieser Grundlage wurde in 2014 im Rahmen von Workshops mit Kon­zern­lei­tungs­mit­gliedern eine Wesentlichkeitsanalyse aus interner Sicht entwickelt und von der Konzernleitung freigegeben. Im September 2014 wurden die Ergebnisse von einem externen Stakeholderpanel geprüft und leicht angepasst. Im Rahmen der Integration von Sanitec fand in 2015 eine weitere Überprüfung statt, wobei sich keine grösseren Veränderungen bei den wesentlichen Aspekten ergaben. Im September 2016 wurde die Wesentlichkeitsanalyse wiederum von einem externen Stakeholderpanel besprochen. Dabei zeigte sich, dass zwischen der internen Sicht des Unternehmens und der Beurteilung des Stakeholderpanels eine hohe Übereinstimmung besteht, siehe Panel Statement und die Antwort von Geberit auf das Panel Statement.

G4-19 Wesentliche Aspekte

Wesentliche Aspekte gelten dann als wesentlich, wenn sie aus interner Unternehmenssicht und/oder aus externer Stakeholdersicht von Bedeutung sind. Eine Differenzierung nach interner und externer Dimension wurde nicht festgelegt. Die Aspekte wurden in vier Kategorien unterteilt: sehr wesentlich, wesentlich, bedingt wesentlich und unwesentlich bzw. ohne Handlungsbedarf. Die von Geberit identifizierten wesentlichen GRI-Aspekte in den ökomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen wurden in einer dynamischen Grafik abgebildet.

Die Ergebnisse der intern durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden als Ganzes vom externen Stakeholderpanel im September 2016 geprüft und für gut befunden, siehe Panel Statement.

Folgende Aspekte wurden als unwesentlich bzw. ohne Handlungsbedarf identifiziert:

GRI- Aspekte unwesentlich bzw. ohne Handlungsbedarf Begründung
Beschaffungspraktiken (im engeren Sinne bei lokalen Zulieferern) Eine Zusammenarbeit mit lokalen Lieferanten hat für Geberit keine strategische Bedeutung. Kriterien wie Zuverlässigkeit, Preis, Qualität und Nachhaltigkeit etc. sind wesentlich, die lokale Nähe des Zulieferers zum Produktionsstandort (bis auf wenige Einzelfälle) nicht. Dementsprechend gibt es keine Bevorzugung oder besondere Kriterien für lokale Lieferanten. Für umfassende Informationen zum Thema Lieferkette, siehe Kapitel Lieferanten.
Biodiversität Die Biodiversität in Schutzgebieten ist durch Geberit Produktionsstätten nicht gefährdet. Das Thema spielt bei der Beschaffung mineralischer Rohstoffe für die Keramikherstellung eine Rolle. Im Rahmen von Lieferantenaudits wurde die Thematik angesprochen und überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Lieferanten in diesem Sektor das Thema Biodiversität aktiv angehen und im Sinne ihrer «Licence to operate» entsprechende Massnahmen ergreifen.
Investitionen Umwelt Geberit plant ganzheitlich und integriert den Umweltschutzaspekt in die Entwicklung von Produkten und Produktionsstätten. Die separate Ausweisung von Umweltschutzinvestitionen macht im Kontext einer integrierten, nachhaltigen Planung für Geberit keinen Sinn.
Beschwerdemechanismen hinsichtlich ökologischer Aspekte Durch Stakeholder benannte Risiken oder Probleme werden auf direktem Wege besprochen und gelöst. Dazu trägt auch die neu eingeführte Geberit Integrity Line für Lieferanten bei, bei der Unregelmässigkeiten im Einkaufsprozess anonym gemeldet werden können.
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis (im engeren Sinne formale Mitteilungsfristen) Geberit pflegt eine transparente interne Kommunikation und einen engen Dialog zwischen Management und Mitarbeitenden. Formal verbindliche Vereinbarungen zur Kommunikation im Falle einschneidender Massnahmen gibt es keine.
Sicherheitspraktiken Geberit ist in keinen Ländern tätig, in denen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.
Rechte der indigenen Bevölkerung Geberit ist in keinen Ländern oder Regionen tätig, in denen die Rechte der Ureinwohner gefährdet sind.
Beschwerdemechanismen zu Menschenrechtsverletzungen Die Risiken für Menschenrechtsverletzungen durch Geberit sind generell niedrig Durch Stakeholder benannte Risiken oder Probleme werden auf direktem Wege besprochen und gelöst. Dazu trägt auch die neu eingeführte Geberit Integrity Line für Lieferanten bei, bei der Unregelmässigkeiten im Einkaufsprozess anonym gemeldet werden können.
Lokale Gemeinschaften An den Geberit Produktionsstandorten bestehen weder spezielle Risiken für die lokale Gemeinschaft noch Beeinträchtigungen der Nachbarschaft. Geberit legt Wert auf gute nachbarschaftliche Beziehungen im Umfeld der Produktionsstandorte. Kontinuierlicher Austausch mit Behörden und der Bevölkerung ist Teil dieses Prozesses.
Politik Politische Parteien oder Politiker werden nicht unterstützt. Die Beteiligung am politischen Prozess ist auf die Mitgliedschaft in einigen Verbänden beschränkt und daher gering.
Beschwerdemechanismen zu gesellschaftlichen Auswirkungen Durch Stakeholder benannte Risiken oder Probleme werden auf direktem Wege besprochen und gelöst. Dazu trägt auch die neu eingeführte Geberit Integrity Line für Lieferanten bei, bei der Unregelmässigkeiten im Einkaufsprozess anonym gemeldet werden können.
Marketingkommunikation Geberit ist aufgrund seiner Marketingstrategie hinsichtlich Risiken durch aggressive Werbung oder Marketing wenig exponiert. Alle externen Kommunikationsmittel werden auf Richtigkeit und Angemessenheit geprüft.
Schutz der Privatsphäre des Kunden Geberit verfügt über keine sensiblen Endkundendaten. Daten zu Kunden und Endkunden werden gemäss gesetzlichen Vorschriften gesichert.

G4-20/21 Wesentliche Aspekte und Berichtsgrenzen innerhalb und ausserhalb der Organisation

Bei den als wesentlich bestimmten GRI-Aspekten hat die Geschäftstätigkeit von Geberit Auswirkungen auf interne und externe Stakeholder. Die folgende Tabelle zeigt, bei welchen Stakeholdergruppen (innerhalb der Wertschöpfungskette) die Auswirkungen wesentlich sind und benennt damit die Berichtsgrenzen für die dargestellten Informationen.

Wesentliche GRI-Aspekte Berichtsgrenzen innerhalb der Organisation   Berichtsgrenzen ausserhalb der Organisation   
  Unternehmen gesamt Mitarbeitende Produktion, Logistik Kunden Lieferanten, Partner Gesellschaft Andere
Wirtschaftliche Leistung x x     x x Aktionäre
Marktpräsenz   x       x  
Indirekte wirtschaftliche Auswirkungen   x   x x x Regionale Wirtschaft
Materialien     x x x    
Energie x     x   x  
Wasser x   x   x  
Emissionen x   x   x  
Abwasser und Abfall     x     x  
Produkte und Dienstleistungen x     x x x  
Compliance Umwelt     x     x  
Transport     x   x x  
Bewertung der Lieferanten zu ökologischen Aspekten         x x  
Beschäftigung   x       Regionale Wirtschaft
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz   x       Regionale Wirtschaft
Aus- und Weiterbildung   x       Regionale Wirtschaft
Vielfalt und Chancengleichheit   x          
Gleicher Lohn für Frauen und Männer   x          
Bewertung der Lieferanten zu Arbeitspraktiken         x x  
Beschwerdemechanismen hinsichtlich Arbeits­prak­ti­ken   x        
Investitionen x         x  
Gleichbehandlung   x          
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektiv­­­ver­­handlun­gen   x         Gewerk­schaften
Kinderarbeit   (x)     x x  
Zwangs- oder Pflichtarbeit   (x)     x x  
Prüfung Menschen­­rechts­­aspekte x       x x  
Bewertung der Lieferanten zu Menschenrechten         x x  
Korruptionsbekämpfung x     x x x  
Wettbewerbswidriges Verhalten x     x   x Wettbe­werber
Compliance x         x  
Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlichen Auswirkungen         x x  
Kundengesundheit und -sicherheit x     x      
Kennzeichnung von Produkten und Dienst­­leistun­gen x     x      
Compliance Produkthaftungsvorschriften x     x      

G4-22 Auswirkung durch neue Darstellung von Informationen

Falls in Einzelfällen eine neue Darstellung, Berechnungsmethode oder optimierte Datenerhebung zu anderen Ergebnissen für die Vorjahre geführt hat, wird dies beim jeweiligen Indikator als Restatement vermerkt.

G4-23 Veränderungen der Berichtsgrundlagen gegenüber Vorjahren

Die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den Geschäftsjahren 2006 bis 2013 basierte auf den seit Oktober 2006 gültigen G3-Richtlinien von GRI. Das Geschäftsjahr 2014 folgte erstmals den GRI G4-Richtlinien. Diese wurden auch für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 angewendet. Geberit hat damit eine konsistente Berichterstattung aufgebaut, wobei jedes Jahr einzelne Indikatoren weiterentwickelt wurden. Die Umstellung auf die neuen GRI Standards ist für das Geschäftsjahr 2018 geplant.

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen bei den als wesentlich identifizierten Themen (GRI-Aspekte). Falls in Einzelfällen eine neue Messmethode zur Verwendung kommt, wird dies beim jeweiligen Indikator vermerkt. Hinsichtlich Änderung bei den Berichtsgrenzen, siehe G4-17.