Integrierter
Geschäftsbericht 2016

12. Gesellschaft (SO)

Der Geberit Verhaltenskodex beschreibt die Grundlagen, ein vorbildlicher, zuverlässiger und fairer Geschäftspartner und Arbeitgeber zu sein. Die Inhalte des Verhaltenskodex wurden 2014 aktualisiert und 2015 für Geberit, inklusive der früheren Sanitec Gruppe, in Kraft gesetzt.

Mit dem Geberit Kompass ist ein zentrales Compliance-Element 2015 ebenfalls neu aufgelegt worden. Darin sind die Eckpfeiler der Unternehmenskultur beschrieben, nämlich die gemeinsame Mission, die geteilten Werte, die Handlungsgrundsätze und die Erfolgsfaktoren, die von allen Mitarbeitenden zu beachten sind. Dieser wurde im gruppenweit in sechs Sprachen erscheinenden Mitarbeitermagazin präsentiert und erläutert.

Für die Gewährleistung der Einhaltung der Vor­gaben des Verhaltenskodex hat Geberit ein effektives Compliance-System aufgebaut, welches sich auf die folgenden fünf wesentlichen Themen­feldern fokussiert: Kartellrecht, Korruption, Arbeitnehmerrechte, Produkthaftung und Umweltschutz. Das System umfasst in der Umsetzung verschiedene Elemente wie Richtlinien, kontinuierliche Trainings, Einführung neuer Mitarbeiter, eLearning-Kampagnen, Info-Rundbriefe, Compliance-bezogene Audits und die Geberit Integrity Line, eine Whistleblower-Hotline für Mitarbeitende, ab 2017 auch für Lieferanten.

Abgeschlossen wurde im Berichtsjahr zudem das Risk-Assessment bezüglich Agenten. In diesem Zusammenhang wurden alle Vertriebsgesellschaften nach ihrer Zusammenarbeit mit Agenten befragt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass nur wenige Gesellschaften mit Agenten zusammenarbeiten und dass keine Risiko-Exposition besteht. Trotzdem wurde basierend auf dem Geberit Verhaltenskodex ein Verhaltenskodex für Geschäftspartner entworfen, der von den jeweiligen Geschäftsführern der Vertriebsgesellschaften an die Agenten übermittelt wurde.

In der GRI-Kategorie Gesellschaft sind vor allem die Aspekte Korruptionsbekämpfung und wettbewerbswidriges Verhalten wesentlich. Für die Umsetzung ist der zentrale Bereich Legal Services zuständig.

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Verhaltenskodex für Mitarbeitende wird die Einhaltung der dort gemachten Vor­gaben kontrolliert. Alle Gesellschaften erhalten über 50 Fragen zu den erwähnten fünf Themen­feldern. Ausserdem werden von der Internen Revision vor Ort Audits durchgeführt und bei Fehlverhalten korrigierende Massnahmen ergriffen. Die Audits umfassen auch spezielle Interviews mit den Geschäftsführern der einzelnen Gesellschaften zu den im Verhaltenskodex erwähnten Themen. Die entsprechenden Angaben werden überprüft. Die Ergebnisse aus Umfrage und Audits sind Grundlage für den jährlichen Compliance-Bericht an die Konzernleitung und werden im Rahmen dieses Sustainability Performance Reports veröffentlicht.

Hinsichtlich Massnahmen und Zielen zum Verhaltenskodex, siehe auch Nachhaltigkeitsstrategie.

12.1 Korruptionsbekämpfung (SO)

Managementansatz Korruptionsbekämpfung

Als Mitglied von Transparency International Schweiz und des UN Global Compact bekennt sich Geberit zu den hohen Standards der Korruptionsbekämpfung. Zur Prävention gibt es klare Richtlinien und die Mitarbeitenden werden in diesem Gebiet geschult. Im Rahmen einer jährlichen Umfrage bei allen Ländergesellschaften wird die Einhaltung der Richtlinien überprüft (zu den Ergebnissen, siehe die einzelnen Indikatoren). Ergänzend führt die interne Revision Audits vor Ort durch. Im Falle von Fehlverhalten werden korrigierende Massnahmen ergriffen.

Im Berichtsjahr wurde zum wiederholten Mal die gruppenweite Umfrage zur Zuwendungspraxis durchgeführt. Aus dieser Umfrage resultierte die Erkenntnis, dass die Gewährung von Zuwendungen an Geschäftspartner in der Praxis weiterhin sehr moderat ausfällt. Alle Geschäftsführer bestätigten explizit, dass keine Zuwendungen in Form von Geld, keine Zuwendungen an Amtsträger und auch keine Zuwendungen im Zusammenhang mit laufenden Projekten gemacht wurden. Dies konnte durch die intern durchgeführten Audits bestätigt werden.

G4-SO3 Prüfung der Geschäftseinheiten auf Korruptionsrisiken

Gemäss der jährlichen Umfrage bei allen Gesellschaften der Geberit Gruppe gab es 2016 keine Fälle von Korruption.

Auch bei den periodischen Überprüfungen der Produktionswerke und Vertriebsgesellschaften durch die Interne Revision ist das Thema Korruption ein Bestandteil des Prüfprogramms. Die jährliche Prüfplanung der Internen Revision erfolgt risikoorientiert. Jede Gesellschaft wird mindestens alle fünf Jahre geprüft, bei erhöhtem Risikoprofil wesentlich häufiger. Im Jahr 2016 hat die Interne Revision insgesamt 20 Gesellschaften geprüft. Dabei wurde kein Fall von Korruption festgestellt.

G4-SO4 Schulungen zur Antikorruptionspolitik

Im Rahmen von Welcome-Veranstaltungen werden alle Neueintretenden zum Geberit Verhaltenskodex geschult. Dabei kommen u.a. spezifische Schulungsfilme zu den Themen Bestechung, IT-Missbrauch, Mobbing und sexuelle Belästigung zum Einsatz.

Für die gesamte Geberit erhalten Mitarbeitende zudem im Intranet Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht. Weitergehende Richtlinien zur Verhinderung von Korruption wurden aktualisiert und über die verschiedenen Kommunikationskanäle den relevanten Mitarbeitenden (Einkauf, Vertrieb) zugänglich gemacht.

G4-SO5 Massnahmen aufgrund von Korruptionsvorfällen

Es waren keine Massnahmen nötig, da im Geschäftsjahr 2016 kein Fall von Korruption festgestellt wurde.

12.2 Wettbewerbswidriges Verhalten (SO)

Managementansatz Wettbewerbswidriges Verhalten

Die Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten ist gemäss Wesentlichkeitsanalyse ein sehr wesentlicher Aspekt. Kartelle jeder Art oder anderes wettbewerbsrechtswidriges Verhalten werden kategorisch abgelehnt.

In 2015 erfolgte eine Neufassung der Kartellrechtsrichtlinien sowie die Kommunikation derselben via Geschäftsführer aller Gesellschaften und via Geberit Intranet.

Anlässlich einer Reihe von Schulungsveranstaltungen zum Kartellrecht wurden einerseits Geschäftsführer von europäischen Vertriebsgesellschaften und andererseits die Mitarbeitenden der Vertriebsteams in Skandinavien geschult. Ausserdem wurde in den europäischen Vertriebsgesellschaften das eLearning-Programm zum Kartellrecht wiederholt.

G4-SO7 Wettbewerbswidriges Verhalten

Bei der Schwedischen Wettbewerbsbehörde ist ein Verfahren aus dem Vorjahr gegen Geberit anhängig. Dabei kooperiert Geberit vollumfänglich mit der Behörde. In Deutschland gab es zudem ein gerichtliches Verfahren wegen angeblicher Markenverletzung.

Vor dem Europäischen Gerichtshof ist weiterhin das von der EU-Kommission initiierte Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtes erster Instanz anhängig. Dieses betrifft das bekannte Badezimmer-Kartellverfahren aus dem Jahre 2010, von welchem Gesellschaften der früheren Sanitec Gruppe betroffen waren.

12.3 Compliance (SO)

Managementansatz Compliance Rechtsvorschriften

Der Geberit Verhaltenskodex hält fest, dass Geberit alle Gesetze, Richtlinien sowie international anerkannte Normen und Standards befolgt. Dabei wird häufig sogar über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen.

Geberit setzt einen umfassenden Prozess zur Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex ein, siehe Kapitel Gesellschaft.

G4-SO8 Sanktionen wegen Verstoss gegen Rechtsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2016 gab es keine Bussgelder oder Sanktionen wegen Verstössen gegen Rechtsvorschriften.

12.4 Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlichen Auswirkungen (SO)

Managementansatz Bewertung der Lieferanten zu gesellschaftlicher Auswirkungen

Siehe Kapitel Lieferanten

G4-SO9 Überprüfung Lieferanten nach gesellschaftlichen Kriterien

Siehe Kapitel Lieferanten

G4-SO10 Auswirkungen auf gesellschaftliche Aspekte in der Lieferkette

Siehe Kapitel Lieferanten