6. Governance
G4-34 Führungsstruktur, Ausschüsse unter dem Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat legt die strategischen Ziele und die generellen Mittel zu deren Erreichung fest und entscheidet über wichtige Sachgeschäfte. Für Informationen zur internen Organisation des Verwaltungsrates und seinen Ausschüssen, siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat > Interne Organisation.
Die operative Führungsstruktur von Geberit gliedert sich seit dem 1. September 2016 in sieben Konzernbereiche:
- CEO-Bereich
- Vertrieb Europa
- Vertrieb International
- Marketing & Brands
- Operations
- Produktmanagement & Innovation
- Finanzen
Damit sind die Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger Minimierung der Anzahl Schnittstellen klar zugeordnet. Für eine detailliere Organisationsstruktur, siehe Berichtsteil > Führungsstruktur.
G4-35 Delegation von Verantwortung für wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen
Der Verwaltungsrat bestimmt die Strategie. Dazu gehören die Unternehmensstrategie, siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Strategie und Ziele > Strategie und die Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nach Massgabe des Organisationsreglements hat er die operative Geschäftsführung und die Umsetzung der Strategie dem Vorsitzenden der Konzernleitung übertragen. Innerhalb der operativen Führungsstruktur wird die Verantwortung für spezifische wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen weiter delegiert, siehe Berichtsteil > Führungsstruktur.
Die Mitglieder der Konzernleitung informieren den Verwaltungsrat in jeder Sitzung über den laufenden Geschäftsgang und über die wesentlichen Geschäftsvorfälle der Gruppe, respektive der Gruppengesellschaften. Zwischen den Sitzungen wird der Verwaltungsrat monatlich umfassend über den laufenden Geschäftsgang und die finanzielle Situation des Unternehmens in schriftlicher Form informiert.
G4-36 Verantwortung für wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen
Der Verwaltungsrat legt die strategischen Ziele und die generellen Mittel zu deren Erreichung fest und entscheidet über wichtige Sachgeschäfte. Innerhalb der operativen Führungsstruktur wird die Verantwortung für spezifische wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen festgelegt, siehe Berichtsteil > Führungsstruktur. Die Verantwortlichen rapportieren entweder direkt dem CEO (u.a. Corporate Human Resources, Corporate Communications und Investor Relations, Strategische Planung) oder den anderen Konzernleitungsmitgliedern.
Der Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit wurde im Unternehmen fortlaufend weiterentwickelt. Seit über 20 Jahren gibt es eine Stabstelle Umwelt und Nachhaltigkeit, die seit über zehn Jahren direkt dem CEO rapportiert. In den letzten Jahren koordinierte diese Stabsstelle die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und damit verbundenen Aktivitäten; die Verantwortung für Planung und Umsetzung liegt jedoch in den einzelnen Bereichen selbst.
G4-37 Konsultationsverfahren zwischen Stakeholdern und Verwaltungsrat
Für die Mitwirkungsrechte der Aktionäre, siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Mitwirkungsrechte der Aktionäre.
Eine Mitarbeitervertretung im Verwaltungsrat besteht nicht. Die Mitarbeitervertreter der europäischen Standorte treffen sich regelmässig mit einem Mitglied der Konzernleitung und dem Head Corporate Human Resources. Über diesen Weg können ausgewählte Anliegen an den Verwaltungsrat adressiert werden. In 2016 wurde das Europa-Forum mit Mitarbeitervertretern auf alle europäischen Länder erweitert.
G4-38 Unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat bestand Ende 2016 aus einer Frau und fünf Männern. Albert M. Baehny ist Verwaltungsratspräsident. Alle vom Verwaltungsrat gebildeten Ausschüsse bestehen ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern. Für weitere Informationen, siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat.
G4-39 Trennung von Verwaltungsratsvorsitz und Geschäftsführung
Der Vorsitz der Konzernleitung (CEO) liegt bei Christian Buhl und Verwaltungsratspräsident ist Albert M. Baehny. Für weitere Informationen, siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat.
G4-40 Nomination und Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder
Zur Wahl und Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder, siehe Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat > Wahl und Amtszeit.
G4-41 Mechanismen des Verwaltungsrats zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Detaillierte Informationen zu allen Mitgliedern des Verwaltungsrates inkl. Mitgliedschaften in anderen Organisationen finden sich unter Berichtsteil > Corporate Governance > Verwaltungsrat.
In den Statuten und im Organisationsreglement des Verwaltungsrates ist festgehalten, wie Interessenskonflikte von Mitgliedern des Verwaltungsrates vermieden werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind verpflichtet, bei der Behandlung von Geschäften, welche ihre persönlichen Interessen oder die eines mit ihnen verbundenen Unternehmens betreffen, in den Ausstand zu treten. Diese Ausstandspflicht hat keinen Einfluss auf das erforderliche Quorum bei der Beschlussfassung. Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Organmitgliedern oder ihnen nahe stehenden Personen unterstehen dem Grundsatz des Abschlusses zu Drittbedingungen.
G4-42 Rolle von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat bei der Erarbeitung von Leitbildern und Strategien
Der langjährige Erfolg von Geberit basiert darauf, dass die Konzernleitung zusammen mit dem Verwaltungsrat eine langfristige Perspektive verfolgt. Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung haben wesentliche Leitbilder und Grundsätze wie den Geberit Kompass und den Geberit Verhaltenskodex festgelegt und genehmigt, siehe G4-56. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird von der Konzernleitung und vom Verwaltungsrat geprüft und freigegeben, siehe G4-45.
G4-43 Weiterentwicklung Geschäftsleitung und Verwaltungsrat in Bezug auf ökonomische, ökologische und soziale Themen
Die internen Geschäftsprozesse sind auf kontinuierliche Verbesserung und Innovation ausgelegt. Diese Werte sind eng mit der Marke Geberit verknüpft. Gleichzeitig werden die Anliegen der Stakeholder ernst genommen und die Konzernleitung und der Verwaltungsrat erhalten zum Beispiel im Rahmen des Stakeholderpanels Feedback und Input für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Der Verwaltungsrat nimmt jährlich mindestens eine Beurteilung seiner Zusammenarbeit vor. Darin eingeschlossen ist die Beurteilung des Informationsstands der Mitglieder des Verwaltungsrats bezüglich des Konzerns und dessen Geschäftsentwicklung, siehe Organisationsreglement des Verwaltungsrates.
G4-44 Verfahren zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung des Verwaltungsrats
Der langjährige Erfolg von Geberit basiert darauf, dass die Konzernleitung zusammen mit dem Verwaltungsrat eine langfristige Perspektive verfolgt und Geberit damit über einen klaren Leistungsausweis auch im Bereich der Nachhaltigkeit verfügt. Es gibt kein formales Verfahren zur Bewertung der Leistung des Verwaltungsrats aus einer integrierten Nachhaltigkeitsperspektive. Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Nachhaltigkeitsstrategie werden Ergebnisse besprochen und der Handlungsbedarf festgelegt, siehe G4-45.
In der Vergütungspolitik von Geberit ist festgehalten, dass in den Vergütungsprogrammen sowohl kurzfristige Erfolge als auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt werden. Für Informationen zur Entschädigung der Führungsgremien, siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.
G4-45 Verfahren des Verwaltungsrats zur Überwachung der Nachhaltigkeitsleistung
Die Nachhaltigkeitsstrategie wird von der Konzernleitung und vom Verwaltungsrat geprüft und freigegeben. Ergebnisse und Zielerreichung werden im Minimum einmal jährlich der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat zur Prüfung vorgelegt. Dazu gehören auch der Fortschrittsbericht UN Global Compact sowie der Geberit Compliance Report inkl. Prüfungsergebnisse zum Verhaltenskodex.
Geberit konsultierte in 2016 zum dritten Mal ein externes Stakeholderpanel. Dessen Mandat bestand darin, Feedback zur Nachhaltigkeitsstrategie und -kommunikation und damit verbundenen Risiken und Chancen zu geben. Dieser Input wird für die strategische Überprüfung und Weiterentwicklung des Unternehmens genutzt. Die Durchführung des nächsten Stakeholderpanels ist für 2018 geplant.
G4-46 Überprüfung der Effizienz des Risikomanagements bei Nachhaltigkeitsthemen
Gestützt auf das Organisationsreglement des Verwaltungsrats hat der Revisionsausschuss ein umfassendes System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse, und -steuerung sowie das Reporting.
Operativ ist die Konzernleitung für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Zudem werden im Unternehmen Verantwortliche für wesentliche Einzelrisiken benannt. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung. Die Interne Revision erstellt alle zwei Jahre einen Risikobericht zu Händen des Verwaltungsrats. Wesentliche Risiken werden zudem laufend in den regelmässig stattfindenden Konzernleitungs- oder Verwaltungsratssitzungen diskutiert.
Für eine Übersicht zu Compliance Themen von Geberit, siehe Berichtsteil > Lagebericht der Konzernleitung > Geschäftsjahr 2016 > Compliance.
G4-47 Häufigkeit der Überprüfung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Nachhaltigkeitsstrategie einmal jährlich von der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat besprochen und geprüft.
G4-48 Überprüfung und Genehmigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird im Rahmen des integrierten Geschäftsberichtes durch den Verwaltungsrat und Konzernleitung geprüft und genehmigt.
G4-49 Mitteilungsverfahren kritischer Anliegen an den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat steht für Anliegen von Seiten Stakeholdern und Aktionariat jederzeit zur Verfügung.
G4-50 Art und Gesamtzahl der beim Verwaltungsrat vorgebrachten kritischen Anliegen
Im Rahmen der Generalversammlung durch Aktionäre vorgebrachte Anliegen werden gemäss Statuten behandelt. 2016 wurde nur eine sehr kleine Anzahl von Anliegen direkt dem Verwaltungsrat vorgebracht. Diese konnten direkt mit den Betroffenen besprochen und geregelt werden. Derzeit gibt es keine wesentlichen, offenen Anliegen.
G4-51 Vergütungspolitik für Führungsgremien
Geberit veröffentlicht jährlich einen detailierten Vergütungsbericht mit genauer Offenlegung der Vergütungspolitik, siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.
G4-52 Festlegung der Vergütung
Geberit veröffentlicht jährlich einen detaillierten Vergütungsbericht mit genauer Offenlegung der Vergütung von Verwaltungsrat und Konzernleitung, siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.
G4-53 Meinungsäusserungen von Stakeholdern bezüglich der Vergütung
Die im detaillierten Vergütungsbericht offengelegte Vergütung von Verwaltungsrat und Konzernleitung berücksichtigt Anliegen von Stake- und Shareholdern, siehe Berichtsteil > Vergütungsbericht.
G4-54 Verhältnis der Jahresvergütungen
Das Verhältnis der Jahresvergütung des höchstbezahlten Angestellten im Verhältnis zur durchschnittlichen Jahresvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Angestellten) betrug (ohne vormalige Sanitec) in der Schweiz 19,6, in Deutschland 6,4, in Österreich 5,5 und in Italien 3,7.
G4-55 Verhältnis der prozentualen Steigerung der Jahresvergütungen
Das Verhältnis der prozentualen Steigerung der Jahresvergütung des höchstbezahlten Angestellten im Verhältnis zur prozentualen Steigerung der Jahresvergütung aller Beschäftigten (ohne den höchstbezahlten Angestellten) betrug (ohne vormalige Sanitec) in der Schweiz 14,5, in Deutschland 6,3, in Österreich 30,0 und in Italien 6,3.