3. Vergütungen im Überblick

Verwaltungsrat

Übersicht aktuelles Vergütungssystem

Um die Unabhängigkeit der Aufsichtsfunktion sicherzustellen, erhalten die Verwaltungsräte ausschliesslich eine fixe Vergütung in bar und in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von vier Jahren.

Jährliche Vergütung in CHF Zahlungsform
Präsident 885 000 bar und gesperrte Aktien
Vizepräsident 245 000 gesperrte Aktien
Mitglied des Verwaltungsrats 190 000 gesperrte Aktien
Vorsitzender NCC/Revisionsausschuss 45 000 gesperrte Aktien
Mitglied NCC/Revisionsausschuss 30 000 gesperrte Aktien
Spesenpauschale 15 000 bar

Vgl. auch 5. Aufbau Vergütungssystem, 5.1 Verwaltungsrat.

Vergütung im Jahr 2020

Die Vergütung an den Verwaltungsrat für die Dauer des Mandats bis zur Generalversammlung 2020 liegt innerhalb der von den Aktionären an den Generalversammlungen genehmigten Grenzen:

Vergütungsperiode Genehmigter Betrag (CHF) Tatsächlicher Betrag (CHF)
GV 2019–GV 2020 2 350 000 2 193 150
GV 2020–GV 2021 2 350 000 2 293 689*
* Da die Vergütungsperiode noch nicht abgeschlossen ist, wird der endgültige Betrag (inklusive Sozialversicherungsabgaben) im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesen.

Konzernleitung

Übersicht aktuelles Vergütungssystem

Die Vergütung der Konzernleitung umfasst fixe und variable Elemente. Die fixe Vergütung besteht aus Grundgehalt und Nebenleistungen und orientiert sich an den Marktverhältnissen. Die variable Vergütung fördert und belohnt erstklassige Leistungen auf der Grundlage ambitiöser Zielsetzungen. Sie enthält ein kurzfristiges und ein langfristiges Element:

Grundgehalt Entgelt für die Funktion
Fixe
Vergütung
Vorsorge/
Nebenleistungen
Deckt Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsrisiken ab, Mitarbeitergewinnung/-bindung
Variable
Barvergütung
Leistungsabhängige Vergütung (kurzfristig), Mitarbeitergewinnung/-bindung
Variable
Vergütung
Aktienbeteiligungsplan (MSPP) Ausrichtung auf Aktionärsinteressen
Langfristiger Beteiligungsplan (Aktienoptionsplan/MSOP) Leistungsabhängige Vergütung (langfristig), Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, Mitarbeitergewinnung/-bindung

Vgl. auch 5. Aufbau Vergütungssystem, 5.2 Konzernleitung.

Vergütung im Jahr 2020

Die Vergütung an die Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2020 liegt innerhalb der von den Aktionären an der Generalversammlung genehmigten Grenzen:

Vergütungsperiode Genehmigter Betrag (CHF) Tatsächlicher Betrag (CHF)
Geschäftsjahr 2020 11 500 000 9 790 676

Performance im Geschäftsjahr 2020

Die Leistungserreichung aller Ziele, einschliesslich individueller Ziele, zur Berechnung der variablen Barvergütung der Konzernleitungsmitgliedern lag über den Zielvorgaben.

Vgl. auch 7. Konzernleitung, 7.1 Performance im Jahr 2020.

Vergütungsgrundsätze

Um seinen Erfolg zu sichern und die Position als Marktführer zu festigen, muss ein Unternehmen die richtigen Talente gewinnen, diese entwickeln und binden. Die Vergütungsprogramme von Geberit sollen dieses grundlegende Ziel unterstützen. Sie beruhen auf folgenden Grundsätzen:

  • Die Vergütungen sind mit denjenigen von anderen Unternehmen vergleichbar, mit denen Geberit um Talente konkurriert.
  • Sowohl der Unternehmenserfolg als auch die individuelle Leistung wirken sich auf die Vergütung aus.
  • In den Vergütungsprogrammen werden nicht nur kurzfristige Erfolge, sondern auch die langfristige Wertschöpfung ausgewogen berücksichtigt.
  • Beteiligungsprogramme fördern das langfristige Engagement und die Grundhaltung der Führungskräfte und fördern die Abstimmung ihrer Interessen mit denjenigen der Aktionäre.
  • Die Führungskräfte sind durch angemessene Pensions- und Versicherungspläne gegen Risiken abgesichert.

Vergütungs-Governance

  • Die Zuständigkeit für vergütungsbezogene Entscheidungen ist in den Statuten und im Organisationsreglement der Geberit AG geregelt.
  • Die prospektiv festzusetzenden maximalen Gesamtvergütungen an Verwaltungsrat und Konzernleitung werden der Generalversammlung zur bindenden Abstimmung vorgelegt.
  • Der Vergütungsbericht für die vorangegangene Periode wird zur konsultativen Abstimmung vorgelegt.

Vgl. auch 4. Festlegung der Vergütungen.

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