2. Kapitalstruktur
2.1 Kapital
Betrag des ordentlichen, genehmigten und bedingten Kapitals der Gesellschaft per 31. Dezember 2016:
Ordentliches Kapital: | CHF 3 704 142.70 |
Bedingtes Kapital: | – |
Genehmigtes Kapital: | – |
2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital im Besonderen
Die Geberit Gruppe verfügte per 31. Dezember 2016 über kein bedingtes oder genehmigtes Kapital.
2.3 Kapitalveränderung
Zu Veränderungen im Kapital der Geberit AG vergleiche entsprechende Tabelle.
31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2016 | |
---|---|---|---|
MCHF | MCHF | MCHF | |
Aktienkapital | 3,8 | 3,8 | 3,7 |
Reserven | 875,1 | 875,1 | 617,2 |
Bilanzgewinn | 316,4 | 305,0 | 393,6 |
Für weitere Informationen zu Kapitalveränderungen sei im aktuellen Geschäftsbericht 2016 auf den konsolidierten Jahresabschluss der Geberit Gruppe (Konsolidierter Eigenkapitalnachweis und konsolidierte Gesamtergebnisrechnung sowie Note 21, Aktienkapital und eigene Aktien), auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Geberit AG sowie für die Zahlen 2014 auf den Geschäftsbericht 2015 (Jahresabschluss der Gruppe: Konsolidierter Eigenkapitalnachweis und konsolidierte Gesamtergebnisrechnung sowie Note 21, Aktienkapital und eigene Aktien; Jahresabschluss Geberit AG) verwiesen.
2.4 Aktien und Partizipationsscheine
Das Aktienkapital der Geberit AG ist voll liberiert und beträgt CHF 3 704 142.70. Es ist aufgeteilt in 37 041 427 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 0.10.
Mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien hat jede im Aktienbuch der Gesellschaft mit Stimmrecht eingetragene Aktie an der Generalversammlung eine Stimme und ist jede Aktie (ob im Aktienbuch eingetragen oder nicht) dividendenberechtigt. Alle Dividenden, die innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Fälligkeit nicht bezogen worden sind, verfallen gemäss den Statuten der Gesellschaft zugunsten der Gesellschaft und werden der allgemeinen Reserve zugeteilt. Per 31. Dezember 2016 hielt die Gesellschaft 239 869 eigene Aktien. Die ordentliche Generalversammlung vom 6. April 2016 stimmte dem Antrag des Verwaltungsrats zu, die im Rahmen des im März 2014 angekündigten und per Ende Februar 2016 abgeschlossenen Aktienrückkauf-Programms gekauften eigenen 757 000 Aktien mittels Kapitalherabsetzung zu vernichten. Die Kapitalherabsetzung wurde am 20. Juni 2016 ins Handelsregister eingetragen.
Die Geberit Gruppe hat keine Partizipationsscheine ausstehend.
2.5 Genussscheine
Die Geberit Gruppe hat keine Genussscheine ausstehend.
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Erwerber von Aktien werden auf Gesuch hin gegen Nachweis des Erwerbs als Aktionär mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, die Aktien in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu halten. Die Statuten sehen zudem vor, dass der Verwaltungsrat die Eintragung von durch Treuhänder (Nominees) gehaltenen Aktien bis maximal drei Prozent des Aktienkapitals zulassen kann. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees genaue Angaben sowie die Aktienbestände der Personen offenlegen, für deren Rechnung sie 0,5 Prozent oder mehr des Aktienkapitals halten.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung zu streichen, wenn die Eintragung durch falsche Angaben zustande gekommen ist. Er kann den betroffenen Aktionär vorgängig anhören. Der betroffene Aktionär ist umgehend über die Streichung zu informieren.
Darüber hinaus sind in den Statuten keine Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen enthalten.
Im Berichtsjahr 2016 erfolgten keine Eintragungen im Aktienbuch von durch Treuhänder (Nominees) gehaltenen Aktien bis maximal drei Prozent des Aktienkapitals bzw. über diese Eintragungsgrenze hinaus. Ferner musste der Verwaltungsrat im Berichtsjahr keine Eintragungen im Aktienbuch mit Rückwirkung auf das Datum der Eintragung streichen.
Gemäss den Statuten ist für Änderungen der Bestimmungen zur Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ein Beschluss der Generalversammlung erforderlich, der mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Zum Verfahren und den Voraussetzungen zur Aufhebung von Beschränkungen der Übertragbarkeit vgl. Geschäftsbericht 2016, Corporate Governance, 6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre.
2.7 Wandelanleihen und Optionen
Es sind keine Wandelanleihen ausstehend.
Es wurden keine Optionen an unternehmensexterne Personen ausgegeben. Für ausgegebene Optionen an Mitarbeitende der Geberit Gruppe sei auf den Vergütungsbericht und Note 17, Beteiligungsprogramme im konsolidierten Jahresabschluss der Geberit Gruppe verwiesen.