Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss

1. Allgemeine Informationen

2. Änderungen in der Konzern­struktur

3. Zusammenfassung der wesentlichen Grundsätze der Rechnungslegung

4. Risikobewertung und -management

5. Kapital­management

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen

8. Vorräte

9. Sachanlagen

10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen

11. Goodwill und immaterielle Anlagen

12. Kurzfristige Finanzverbind­lichkeiten

13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

14. Langfristige Finanzverbind­lichkeiten

15. Finanzinstrumente

16. Personalvorsorge

17. Beteiligungs­programme

18. Latente Steuer­forderungen und -verbindlichkeiten

19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen

20. Eventual­verbindlichkeiten

21. Aktienkapital und eigene Aktien

22. Ergebnis je Aktie

23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto

24. Finanzergebnis, netto

25. Ertragsteuern

  2020 2019
  MCHF MCHF
Steuern auf dem Ergebnis 113,9 103,9
Latente Steuern -1,9 -8,0
Total Ertragsteuern 112,0 95,9

Die Abweichungen zwischen den zum gewichteten durchschnittlichen Steuersatz der Gruppe von 15,1% (VJ: 15,1%) berechneten Ertragsteuern und den effektiven Ertragsteuern waren wie folgt:

  2020 2019
  MCHF MCHF
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz 114,1 112,1
Verluste ohne Steuerminderungen 1,3 0,0
Verrechnung von laufenden Gewinnen mit steuerlich nicht aktivierten Verlustvorträgen -1,5 -1,6
Veränderungen von zukünftigen Steuersätzen -1,5 -3,4
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und nicht steuerbare Erträge, netto 1,8 2,5
Sonstige -2,2 -13,7
Total Ertragsteuern 112,0 95,9

Die Abnahme der Position «Sonstige» in 2020 ist auf die Auflösungen von Steuerrückstellungen, die nicht mehr benötigt werden, und auf zusätzlich kapitalisierte Verlustvorträge im Vorjahr zurückzuführen.

Schweizer Steuerreform

Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die Gesetzesvorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Mit diesem Entscheid trat auch das neue Steuergesetz im Kanton St. Gallen in Kraft. Mit dieser Reform sind die international nicht mehr akzeptierten Steuerregime für Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften per 1. Januar 2020 abgeschafft worden. Davon sind auch einige der Schweizer Geberit Gesellschaften betroffen. Im Gegenzug senkten die Kantone die ordentlichen Unternehmenssteuern und führten international akzeptierte Steuererleichterungen ein, von denen ausgewählte Tochtergesellschaften ebenfalls profitieren werden. Der ordentliche Steuersatz für die Gruppengesellschaften mit Domizil im Kanton St. Gallen wurde per 1. Januar 2020 von 17,4% auf 14,5% angepasst. Die latenten Steuern dieser Gesellschaften wurden demzufolge bereits per 31. Dezember 2019 angepasst.

26. Forschungs- und Entwicklungskosten

27. Free Cashflow

28. Segment Reporting

29. Transaktionen mit nahestehenden Personen

30. Wechselkurse

31. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

32. Gesellschaften im Konsolidierungs­kreis der Gruppe per 31. Dezember 2020

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