Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss
1. Allgemeine Informationen
2. Änderungen in der Konzernstruktur
3. Zusammenfassung der wesentlichen Grundsätze der Rechnungslegung
4. Risikobewertung und -management
5. Kapitalmanagement
6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
7. Sonstige kurzfristige Aktiven und Finanzanlagen
8. Vorräte
9. Sachanlagen
10. Sonstige langfristige Aktiven und Finanzanlagen
11. Goodwill und immaterielle Anlagen
12. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
13. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
14. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
15. Finanzinstrumente
16. Personalvorsorge
17. Beteiligungsprogramme
18. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
19. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
20. Eventualverbindlichkeiten
21. Aktienkapital und eigene Aktien
22. Ergebnis je Aktie
23. Sonstiger Betriebsaufwand, netto
24. Finanzergebnis, netto
25. Ertragsteuern
2020 | 2019 | |
MCHF | MCHF | |
Steuern auf dem Ergebnis | 113,9 | 103,9 |
Latente Steuern | -1,9 | -8,0 |
Total Ertragsteuern | 112,0 | 95,9 |
Die Abweichungen zwischen den zum gewichteten durchschnittlichen Steuersatz der Gruppe von 15,1% (VJ: 15,1%) berechneten Ertragsteuern und den effektiven Ertragsteuern waren wie folgt:
2020 | 2019 | |
MCHF | MCHF | |
Steueraufwand zum anwendbaren Steuersatz | 114,1 | 112,1 |
Verluste ohne Steuerminderungen | 1,3 | 0,0 |
Verrechnung von laufenden Gewinnen mit steuerlich nicht aktivierten Verlustvorträgen | -1,5 | -1,6 |
Veränderungen von zukünftigen Steuersätzen | -1,5 | -3,4 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und nicht steuerbare Erträge, netto | 1,8 | 2,5 |
Sonstige | -2,2 | -13,7 |
Total Ertragsteuern | 112,0 | 95,9 |
Die Abnahme der Position «Sonstige» in 2020 ist auf die Auflösungen von Steuerrückstellungen, die nicht mehr benötigt werden, und auf zusätzlich kapitalisierte Verlustvorträge im Vorjahr zurückzuführen.
Schweizer Steuerreform
Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die Gesetzesvorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Mit diesem Entscheid trat auch das neue Steuergesetz im Kanton St. Gallen in Kraft. Mit dieser Reform sind die international nicht mehr akzeptierten Steuerregime für Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften per 1. Januar 2020 abgeschafft worden. Davon sind auch einige der Schweizer Geberit Gesellschaften betroffen. Im Gegenzug senkten die Kantone die ordentlichen Unternehmenssteuern und führten international akzeptierte Steuererleichterungen ein, von denen ausgewählte Tochtergesellschaften ebenfalls profitieren werden. Der ordentliche Steuersatz für die Gruppengesellschaften mit Domizil im Kanton St. Gallen wurde per 1. Januar 2020 von 17,4% auf 14,5% angepasst. Die latenten Steuern dieser Gesellschaften wurden demzufolge bereits per 31. Dezember 2019 angepasst.